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Erinnerung Feststellungserklärung Grundsteuer

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    Erinnerung Feststellungserklärung Grundsteuer

    Hallo,
    Ich habe eine Erinnerung zur Abgabe erhalten, obwohl mein Antrag fristgerecht abgegeben wurde und ich auch bereits einen Feststellungsbescheid erhalten habe.
    In der Erinnerung wird eine separate Erklärung für das Erdgeschoss verlangt. Wie sich herausgestellt hat, gibt es zwei verschiede Aktenzeichen für meine Immobilie.
    Ich habe versucht telefonisch Kontakt zum Finanzamt Jülich aufzunehmen. Gelandet bin ich in Düsseldorf. Dort erklärte man mir nicht zuständig zu sein und verwies auf das Elster Portal.
    Leider finde ich keine Möglichkeit mein Anliegen schriftlich zu platzieren. Bei "Kontakt" meldet sich ein elektronischer Assistent der genau so wenig Ahnung hat wie damals die Dame an der anderen Seite der Leitung. Was kann ich machen. Die Maschinerie läuft immer weiter und niemand der sie aufhält.
    Besten Dank für einen Tipp.

    R.Schiffer

    #2
    Du kannst dem Finanzamt über Mein ELSTER eine sonstige Nachricht schicken und den Sachverhalt schildern.

    https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr

    Ist jetzt in dem Feststellungsbescheid auch das Erdgeschoss (Teileigentum ?) enthalten. Dann müsste der Bescheid ja

    ebenfalls geändert werden.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Für den Tipp,
      habe eine entsprechende Nachricht platziert.
      Im Ursprungsantrag sind Haus und Grundstück komplett enthalten.
      BG
      R. Schiffer

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        #4
        Im Ursprungsantrag sind Haus und Grundstück komplett enthalten.
        Das ist mir schon klar. Meine Frage zielte darauf ab, ob der erlassene Feststellungsbescheid Haus und Grundstück ebenfalls komplett enthält.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Und genau deswegen gibt es das Erinnerungsverfahren. Um Unklarheiten oder Fehler sowohl auf Seiten des Bürgers oder auf Seiten des FA zu klären. Entweder musst du zwei Erklärungen abgeben oder das FA muss ein Aktenzeichen schließen.

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