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    Nichtwohngrundstück löschen

    Grundsteuer NRW. Meine Eigentumswohnung in einem Wohnhaus ist vermietet an einen Physiotherapeuten. Damit handelt es sich wohl um ein Wohngrundstück.
    Meine Angaben zu GW1 und GW2 sind vollständig . Leider kann ich eine Fehlermeldung nicht beheben: Bei Nichtwohngrundstücken müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden. Ich habe kein Nichtwohngrundstück.


    #2
    Was hast du denn zu dem Wohnungseigentum angegeben ? Nutzflächen sind da der Wohnfläche zuzurechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      In GW 2 habe ich die Wohnfläche mit 114 qm angegeben. Auf dem Grundstück (470 qm) sind lediglich noch Verkehrsflächen und Grünanlagen, keine Nutzflächen.
      In GW 1 habe ich an teilig gequotelt.

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        #4
        Die Fehlermeldung kommt nicht von ungefähr. Irgendwo müssen Angaben gemacht worden sein, aus dem die Webanwendung den Schluss zieht,

        es handelt sich um ein Nichtwohngrundstück. Mit Nutzfläche meinte ich die Praxisräume.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Fangen wir doch Mal mit der Frage an, was für eine Grundstücksart in GW2, Zeile 3 überhaupt angegeben wurde. Manchmal liegt der Fehler ja schon ganz am Anfang.

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            #6
            Teileigentum

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              #7
              Du musst Wohnungseigentum auswählen, wenn die Wohnung von den Räumlichkeiten her einer Eigentumswohnung entspricht.

              Die Zweckentfremdung als Praxis ändert daran ja nichts.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die Fehlermeldung kommt nicht von ungefähr. Irgendwo müssen Angaben gemacht worden sein, aus dem die Webanwendung den Schluss zieht,

                es handelt sich um ein Nichtwohngrundstück. Mit Nutzfläche meinte ich die Praxisräume.
                Irgendwann - und zwar ganz zu Anfang - habe ich tatsächlich versucht, Eingaben zum Nichtwohngrundstück zu machen. Erst später merkte ich, dass die Praxis nicht zu der aufgeführten Gruppe gehört und deshalb die Eingabe deplatziert war. Wegen der vielen Angaben zu Miteigentümern usw. will ich nicht alles löschen und von vorne anfangen.

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                  #9
                  Zitat von Elsterbraut1 Beitrag anzeigen
                  Irgendwann - und zwar ganz zu Anfang - habe ich tatsächlich versucht, Eingaben zum Nichtwohngrundstück zu machen. Erst später merkte ich, dass die Praxis nicht zu der aufgeführten Gruppe gehört und deshalb die Eingabe deplatziert war. Wegen der vielen Angaben zu Miteigentümern usw. will ich nicht alles löschen und von vorne anfangen.
                  Die Miteigentümer stehen doch gar nicht in GW2?
                  Ansonsten ist Teileigentum ein Nichtwohngrundstück. Wenn du es dabei belässt, wird der Fehler nicht weggehen.

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                    #10
                    Danke, Charly, das wars. Die Erklärung ist weg und fertig.

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                      #11
                      Wegen der vielen Angaben zu Miteigentümern usw. will ich nicht alles löschen und von vorne anfangen.
                      Wenn die Wohnung dir allein gehört, gibt es keine Angaben zu Miteigentümern. Wirtschaftliche Einheit ist dein Wohnungseigentum,

                      auch bei Teileigentum wäre das so.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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