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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

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    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Hallo,
    ich möchte nebenberuflich als Arzt eine psychotherapeutische Privatpraxis gründen.
    Ich habe noch keinen Steuerberater (werde ich vor der ersten Steuererklärung haben) und möchte keine gravierenden Fehler bei der Anmeldung machen.
    Elster lässt offensichtlich zu, dass man sehr viele Angaben offen lässt. Nur wenige Felder werden rot markiert, wenn man nichts einträgt.
    1. Frage: kann ich die Felder, die keine Pflichtfelder sind, erstmal unausgefüllt lassen, oder sind da Probleme zu erwarten?
    2. Frage: auch bei der Regelung zum Kleinunternehmer kann man auf eine Auswahl verzichten. Kann ich das auch später, nach Abgabe des Fragebogens, mit meinen Steuerberater besprechen und die Angabe erst bei der Steuererklärung machen?
    3. Frage: bei Punkt 14. kann man ja diverse Angaben zu zukünftigen Einnahmen machen. Gefordert wird auch hier nur Zeile 109 (Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit). Ist es ok die anderen Felder frei zu lassen, auch wenn ich noch andere Einkünfte haben werde? Vielen Dank

    #2
    1) kommt darauf an, wie pingelig das der Bearbeiter/in bei deinem FA sieht
    2) als Arzt hast du doch sowieso fast nur steuerfrei Umsätze, daher kann die Angabe m.E. offen bleiben
    3) diese Abfrage dient dem FA zur prüfung ob ggf. Vorauszahlungen festgesetzt werden müssen
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Nochmal zur Kleinunternehmerregelung: das bezieht sich ausschließlich auf umsatzsteuerpflichtige Leistungen? Also z.b. wenn ich auch Coaching anbieten würde (was in geringem Umfang durchaus sein kann)?
      Ich möchte da nichts falsches auswählen, weil da etwas von einer 5-jährigen Sperrfrist steht. Diese scheint aber nur aktiv zu werden, wenn man auf die Regelung verzichtet?
      Wenn ich die Regelung für Kleinunternehmen auswähle, dann kann ich später trotzdem darauf verzichten, ohne die 5 Jahres Frist?

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        #4
        Die abschließende Entscheidung über die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung wird im Rahmen der Jahressteuererklärung von Dir getroffen. Wenn Du nach dem Gesetz Kleinunternehmer bist und als eigentlicher Kleinunternehmer egal in welchem Jahr darauf verzichtest (= zur Regelbesteuerung optierst), dann bist Du ab dann 5 Jahre daran gebunden. Egal ob das jetzt 2023-2027 oder 2070-2074 ist.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Ich kann mir nicht vorstellen dass die Äußerungen zur Kleinunternehmerregelung weggelassen werden können.

          Wenn Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, dann bist Du an den Verzicht für fünf Jahre gebunden. Du kannst aber den Verzicht noch bis zur Unanfechtbarkeit der Jahreserklärung zurücknehmen.

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            #6
            @L.E. Fant doch, scheint so zu sein. Es gibt zwei Kästchen (Inanspruchnahme/Verzicht) man kann beide freilassen und bei der Prüfung wird nichts bemängelt.

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              #7
              Ich hänge noch bei Punkt 14 (Angaben zur Festsetzung der Vorraussetzungen) werde dieses und kommendes Jahr vermutlich Einnahmen durch angestellte Tätigkeit (Hauptjob), Selbstständigkeit (Nebentätigkeit), Kapital (ETF) und Miete haben. Genauso meine Ehepartnerin.
              Es ist für mich sehr schwer die künftigen Einnahmen und Sonderausgaben für mich und meine Frau festzusetzen.
              Wenn ich die ganzen Felder leer lasse (was Elster ermöglicht) und nur geringe Einkünfte bei selbstständiger Tätigkeit angebe (was ein Pflichtfeld ist), habe ich da mit Problemen zu rechnen wegen unvollständiger Angaben oder so? Mir ist klar, dass dann vermutlich eine Steuernachzahlung kommt, weil ich nichts vorraus bezahle, das wäre aber kein Problem.
              Später in der Steuererklärung wird dann ja alles korrekt angegeben.

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                #8
                Ich denke bei deinen ganzen Fragen ist es jetzt schon wichtig, einen Steuerberater zu haben.

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                  #9
                  Zitat von Praxisprivat Beitrag anzeigen
                  doch, scheint so zu sein
                  Tatsächlich, hab's jetzt probiert!

                  Zu den Einkünften: natürlich musst Du die vollständig angeben. Notfalls sind diese realistisch zu schätzen.

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                    #10
                    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                    Ich denke bei deinen ganzen Fragen ist es jetzt schon wichtig, einen Steuerberater zu haben.
                    Ja, stelle ich auch gerade fest. Ich habe im Prinzip einen Steuerberater (den von meinen Eltern), der kann mich aber erst ab Herbst betreuen. Ich möchte aber zeitnah mit der Praxis starten. Ich denke ich schaue mal, ob ich einen finde, der mich direkt betreuen kann.

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