Guten Tag.
Ich habe vor einigen Wochen im Internet gelesen, dass man den Verkauf von Bitcoins nicht in der Steuererklärung erfassen muss, wenn man länger als ein Jahr keine Kryptowährung gekauft hat. In diesem Fall wäre es völlig steuerfrei.
Jetzt lese ich, dass Kryptowährungsverkäufe bei der Anlage SO „Sonstige Einkünfte“, Zeile 42 unter „Andere Wirtschaftsgüter“ angemeldet werden müssen.
Das Problem ist, dass ich meine Steuererklärung bereits abgeschickt habe und nichts im Zusammenhang mit Kryptowährungen registriert habe. Dem Finanzamt entsteht kein Schaden, da keine Steuernachzahlung erfolgt, aber sollte ich meine Steuererklärung korrigieren und diese Daten zu Informationszwecken hinzufügen?
Vielen Dank.
Ich habe vor einigen Wochen im Internet gelesen, dass man den Verkauf von Bitcoins nicht in der Steuererklärung erfassen muss, wenn man länger als ein Jahr keine Kryptowährung gekauft hat. In diesem Fall wäre es völlig steuerfrei.
Jetzt lese ich, dass Kryptowährungsverkäufe bei der Anlage SO „Sonstige Einkünfte“, Zeile 42 unter „Andere Wirtschaftsgüter“ angemeldet werden müssen.
Das Problem ist, dass ich meine Steuererklärung bereits abgeschickt habe und nichts im Zusammenhang mit Kryptowährungen registriert habe. Dem Finanzamt entsteht kein Schaden, da keine Steuernachzahlung erfolgt, aber sollte ich meine Steuererklärung korrigieren und diese Daten zu Informationszwecken hinzufügen?
Vielen Dank.
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