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Bitcoin und Steuererklärung

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    Bitcoin und Steuererklärung

    Guten Tag.

    Ich habe vor einigen Wochen im Internet gelesen, dass man den Verkauf von Bitcoins nicht in der Steuererklärung erfassen muss, wenn man länger als ein Jahr keine Kryptowährung gekauft hat. In diesem Fall wäre es völlig steuerfrei.

    Jetzt lese ich, dass Kryptowährungsverkäufe bei der Anlage SO „Sonstige Einkünfte“, Zeile 42 unter „Andere Wirtschaftsgüter“ angemeldet werden müssen.

    Das Problem ist, dass ich meine Steuererklärung bereits abgeschickt habe und nichts im Zusammenhang mit Kryptowährungen registriert habe. Dem Finanzamt entsteht kein Schaden, da keine Steuernachzahlung erfolgt, aber sollte ich meine Steuererklärung korrigieren und diese Daten zu Informationszwecken hinzufügen?

    Vielen Dank.

    #2
    Wenn zwischen Kauf und Verkauf desselben nicht mehr als ein Jahr war, ist der Gewinn steuerpflichtig und muss in die Steuererklärung. Wenn nicht, nicht.

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      #3
      ... aber sollte ich meine Steuererklärung korrigieren und diese Daten zu Informationszwecken hinzufügen?
      Zu Informationszwecken braucht man in der Steuererklärung dem Finanzamt gar nichts mitteilen. Die intressieren sich nur für Daten, die für die Steuerberechnung erforderlich sind. Ergänzend zum Beitrag von Kloebi noch der Hinweis, dass es hier eine Freigrenze von 600 € gibt.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Ich würde noch hinzufügen, dass man das Ganze dennoch dokumentieren sollte. Als Steuerpflichtiger ist man immer in der Beweispflicht, auch noch Jahre später. Bei einigen Anbietern wie Bison bekommt man jedoch einen Steuerreport, der ausreichend sein sollte.

        EDIT: Werbung entfernet.
        Zuletzt geändert von reckoner; 25.05.2023, 15:05.

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          #5
          Zitat von cfa Beitrag anzeigen
          Guten Tag.

          Ich habe vor einigen Wochen im Internet gelesen, dass man den Verkauf von Bitcoins nicht in der Steuererklärung erfassen muss, wenn man länger als ein Jahr keine Kryptowährung gekauft hat. In diesem Fall wäre es völlig steuerfrei.

          Jetzt lese ich, dass Kryptowährungsverkäufe bei der Anlage SO „Sonstige Einkünfte“, Zeile 42 unter „Andere Wirtschaftsgüter“ angemeldet werden müssen.

          Das Problem ist, dass ich meine Steuererklärung bereits abgeschickt habe und nichts im Zusammenhang mit Kryptowährungen registriert habe. Dem Finanzamt entsteht kein Schaden, da keine Steuernachzahlung erfolgt, aber sollte ich meine Steuererklärung korrigieren und diese Daten zu Informationszwecken hinzufügen?

          Vielen Dank.
          Auch wenn deine Frage schon etwas her ist, ggf. hilft dir ja dieser Beitrag zum Thema Krypto und Steuern hier weiter, auch für kommende Steuererklärungen. Fand ich zumindest sehr informativ und kompakt.

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