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Kaufpreis einer PV-Anlage: In welcher Anlage bei der Einkommenssteuer eintragen?

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    Kaufpreis einer PV-Anlage: In welcher Anlage bei der Einkommenssteuer eintragen?

    Hallo,
    ich habe im Sept.2022 eine PV-Anlage (Privat) gekauft. In welchem Elster-Formular kann ich den Kaufpreis eintragen und steuerlich geltend machen?
    Danke für die Hilfe.
    Jutta Reichel-Holz

    #2
    Die Abschreibung gehört in die Einnahmenüberschussrechnung.

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      #3
      ich habe im Sept.2022 eine PV-Anlage (Privat) gekauft. In welchem Elster-Formular kann ich den Kaufpreis eintragen und steuerlich geltend machen?
      Welche Größenordnung hat denn die Anlage und wo ist sie installiert ? Viele PV-Anlagen sind ab 2022 von der Einkommensteuer befreit.

      Siehe § 3 Nr. 72 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

      Da kannst du dir das Ausfüllen der EÜR und der AVEÜR sparen. Nur bei der Umsatzsteuer musst du tätig werden, falls du für

      die Regelbesteuerung optiert hast.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für die Infos.
        Die PV-Anlage ist auf dem Dach meines Hauses installiert, 9,3 kWp mit Stromspeicher, nutzbare Speicherkapazität 5 kWh. Brauch ich da die Anlagen EÜR und AVEÜR?
        ich danke im Voraus schon für die kompetenten Antworten.
        Sonnige Grüße
        Jutta Reichel-Holz

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          #5
          Charlie hat ja den Gesetzestext verlinkit. Ich bin dem Link für Dich mal gefolgt:

          Steuerfrei sind
          ...
          72. die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb
          a) von auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak) ...

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            #6
            Für mich sieht es nicht so aus, dass du die Anlagen EÜR und AVEÜR brauchst, Du kannst den von Charlie24 geposteten Gesetzeslink betätigen und dort mal den letzten Absatz Nr. 72 lesen. Ansonsten ist das auch für mich ziemlich Neuland.
            Zuletzt geändert von timote; 20.04.2023, 23:22. Grund: Korrektur
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Für mich sieht es nicht so aus, dass du die Anlagen EÜR und AVEÜR brauchst,
              Es sieht nicht nur so aus, es ist so ! Die Anlage fällt aus der Einkommensteuer raus.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Da ich noch nie eine PV-Anlage erklärt habe, formuliere ich lieber etwas vorsichtiger. WIe du selbst schon in anderen Threads geschrieben hast, sind unsere Einschätzungen und Angaben im Forum ja nicht verbindlich. Ich bin ja froh, dass meine Auskunft sich als richtig erwies.
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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