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Bräuchte kurze Hilfe bei der PV Umsatzsteuerjahresmeldung

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    Bräuchte kurze Hilfe bei der PV Umsatzsteuerjahresmeldung

    Hallo zusammen, ich bräuchte einmal eine kurze Hilfestellung zu meiner Umsatzsteuerjahresmeldung. Kurz zu mir - ich bin Privatperson in der Regelbesteuerung. In 2021 habe ich eine PV Anlage mit 8,5 kwp gekauft.

    Sagen wir mal für 11.900 EUR inkl. Ust. (10.000 netto + 1900 Ust.). Das Finanzamt hat mir die 1900 EUR überwiesen, da ich diese über meine Quartalsmeldung gemeldet /eingefordert habe.

    Eigenverbrauch habe ich 1000kwh aus der PV gezogen - dies entspricht einen Nettowert von 200 EUR (1000kwh * 20 Cent). Alles fiktive Werte - spielt auch keine Rolle. Nun zur Erfassung der Werte in Elster.

    Formular: Hauptvordruck (USt 2 A)
    4 - C. Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben
    39 Unentgeltliche Wertabgaben - Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG zu 19 Prozent

    -> Hier gebe ich den Nettowert 200 EUR ein

    11 - J. Abziehbare Vorsteuerbeträge
    122 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG)

    -> Hier gebe ich dann die 1900 EUR ein

    13 - L. Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer
    167 Manuelle Eingabe der verbleibenden Umsatzsteuer / des verbleibenden Überschusses

    -> Muss ich hier die -1700 EUR (1900 - 200 EUR eintragen?

    168 Vorauszahlungssoll 2021 (einschließlich Sondervorauszahlung)

    -> Muss ich hier die -1900 EUR eintragen?

    Am Ende muss ja bei 169 Noch an die Finanzkasse zu entrichten - Abschlusszahlung/Erstattungsanspruch (bei Erstattungsanspruch - bitte dem Betrag ein Minuszeichen voranstellen) (Euro, Cent) das folgende Ergebnis rauskommen: 200 EUR

    Diese 200 EUR muss ich dann quasi für meinen Eigenverbrauch an das Finanzamt zahlen.


    Habe ich das richtig interpretiert? Gerade die 167 und 168 sind mein großes Verständnisproblem...

    Danke Euch.

    Viele Grüße

    #2
    Grundsätzlich richtig so. Es handelt sich hier um die Jahreserklärung. Die Meldungen hast Du während des Jahres schon abgegeben.

    Du musst in diesem Fall also die Kennzahlen 39, 122 und 168 ausfüllen. Alles andere wird ja automatisch berechnet.

    Kommentar


      #3
      Geliefert hast du doch sicher auch Strom ? Zeile 38. Sonst stünde ja die Unternehmereigenschaft in Frage.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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