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private Rechnungsstellung / Frage EÜR

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    private Rechnungsstellung / Frage EÜR

    Hallo,
    mein Mann hat im letzten Jahr im Rahmen der Kleinunternehmerregelung eine private Rechnung über Fahrtkosten zu einer Messeveranstaltung erstellt.
    Wo genau muß man diese erstatteten Kosten eintragen ?? Bin neu auf dem Gebiet - vielleicht kann jemand helfen ?

    DANKE ! Liebe Grüße :-)

    #2
    Betriebseinnahmen sind in der Gewinnermittlung (EÜR) anzugeben, für Kleinunternehmer gibt es dafür die Zeile 11 der EÜR.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      ich kann es überhaupt nicht einordnen, "Kleinunternehmerregelung" und "private Rechnung" widersprechen sich nun doch etwas.
      Und warum wurden die Kosten erstattet? (Rechnungen bezahlt man für gewöhnlich, oder bekommt sie bezahlt, erstattet kenne ich eher von Mitarbeitern denen man etwas ausgelegtes zurückzahlt)

      Bitte das Ganze mal genauer beschreiben.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Hallo Stefan,

        mein Mann erhält für die Mitarbeit (Nebentätigkeit) eines Internet Blogs einmal im Jahr einen festen Betrag x als Aufwandsentschädigung. Dieser jährliche Einmalbetrag wird der Werbeagentur von ihm als Privatperson in Rechnung gestellt. Als Privatperson greift hier die Kleinunternehmerregelung § 19 UStG ohne Umsatzsteuer.
        Dies habe ich immer unter der Rubrik "Gewinneinkünfte, freiberufliche Tätigkeit, Kleinunternehmerregelung § 19 UStG umsatzsteuerbefreit" eingegeben. Wurde auch so vom Finanzamt anerkannt. Im vergangenen Jahr wurde er zusätzlich von einem anderen Unternehmen zu einer Messeveranstaltung eingeladen.
        Die Fahrtkosten zur Messe und zurück, sollten wir dem Unternehmen ebenfalls privat auch unter Angabe der Kleinunternehmerregelung in Rechnung stellen.
        Hier handelt es ja aber eigentlich nicht wie in dem anderen Fall um einen "Gewinn" der gemacht wurde, sondern lediglich um eine Fahrtkostenerstattung, wo wir wir quasi nur in Vorkasse getreten sind. Trotzdem muss ich diese Erstattung ja irgendwo aufführen ?? Weiß aber nicht wo ?? Ich habe keine Ahnung ..... ?

        Gruß Charly

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          #5
          Zitat von Charly210 Beitrag anzeigen
          Als Privatperson greift hier die Kleinunternehmerregelung § 19 UStG ohne Umsatzsteuer
          Die Kleinunternehmerregelung betrifft Unternehmer, nicht Privatpersonen.

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            #6
            Zitat von Charly210 Beitrag anzeigen
            Hallo Stefan,


            Die Fahrtkosten zur Messe und zurück, sollten wir dem Unternehmen ebenfalls privat auch unter Angabe der Kleinunternehmerregelung in Rechnung stellen.
            Korrekterweise gebt Ihr eine Einnahme-Überschussrechnung ab, in die Ihr die Fahrtkostenerstattung als Einnahme und auf der anderen Seite die Fahrtkosten als Ausgabe aufnehmt. Auch wenn es für Euch nur ein "durchlaufender Posten" ist habt Ihr den Vorgang damit nachvollziehbar dokumentiert und es gibt keine Probleme, wenn irgendwann mal eine Betriebsprüfung bei dem Unternehmen stattfindet und aufgrund Eurer Rechnung eine Kontrollmitteilung für Euer Finanzamt geschrieben wird.

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              #7
              Danke Telepeter,

              das hört sich sehr logisch an :-) ! Ich habe den Betrag in der EÜR in Spalte 11 als Betriebeinnahme, in Spalte 84 als Fahrtkosten und in Spalte 89 als Betriebseinahmen und Spalte 90 als Betriebsausgaben verbucht, so das quasi eine "Nullrechnung" entsteht. Hoffe das ist nun richtig so .....

              Vielen Dank für Deine Hilfe :-) !!!!

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                #8
                Soweit richtig, aber es gibt ja auch noch die jährlich wiederkehrenden Einnahmen für die Mitarbeit in dem Internet-Blog. Die gehören auch in Zeile 11. Unter dem Strich bleiben diese Einnahmen dann als Gewinn (wenn keine weiteren korrespondierenden Ausgaben bestehen). Der Gewinn aus der EÜ-Rechnung muss dann in die Anlage G oder S übertragen werden.

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                  #9
                  Hoffe das ist nun richtig so .....
                  Wobei der Wert aus Zeile 84 nachrichtlich auch in Zeile 126 einzutragen ist, da es sich um eine Nutzungseinlage handelt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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