Steuerbescheid ohne EPP erhalten

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  • Sommertau
    Neuer Benutzer
    • 21.04.2023
    • 3

    #1

    Steuerbescheid ohne EPP erhalten

    Ich habe Heute meinen Steuerbescheid erhalten den ich am 15.03.2023 gestellt habe . Mein Mann und Ich haben vom Arbeitgeber die EPP nicht erhalten nun hat das Finanzamt aber diese nicht ausgezahlt , was sie ja eigentlich machen sollte.

    Wo habe ich jetzt einen Fehler gemacht ?

    Was muss Ich jetzt Tun?

    Danke für Eure Hilfe
  • Telepeter
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2023
    • 1484

    #2
    Wenn der Arbeitgeber die EPP tatsächlich nicht gezahlt hat und kein "E" auf der Lohnsteuerbescheinigung ist solltet Ihr diesen Sachverhalt innerhalb der Einspruchsfrist dem FA mitteilen und die Abänderung des Bescheides zwecks nachträglicher Berücksichtigung der EPP beantragen. Wenn der Sachverhalt so ist wie beschrieben liegt der Fehler nicht bei Dir sondern beim FA.

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    • Sommertau
      Neuer Benutzer
      • 21.04.2023
      • 3

      #3
      Vielen Dank , dann setzte Ich einen Wiederspruch ein, Danke

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45927

        #4
        Vielen Dank , dann setzte Ich einen Wiederspruch ein, Danke
        Es heißt Einspruch, in der Regel reicht aber ein Antrag auf schlichte Änderung. Die Lohnsteuerbescheinigungen hast du kontrolliert ?

        Nicht, dass dort doch der Großbuchstabe E bescheinigt wurde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Sommertau
          Neuer Benutzer
          • 21.04.2023
          • 3

          #5
          Auf der Lohnsteuerbescheinigung war Definitiv kein E eingetragen.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45927

            #6
            Dann liegt der Fehler eindeutig beim Finanzamt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • Picard777
              Erfahrener Benutzer
              • 02.05.2006
              • 7872

              #7
              Es waren aber keine Versorgungsbezüge ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar

              • Kloebi
                Erfahrener Benutzer
                • 20.02.2011
                • 4670

                #8
                Und es geht um 2022, nicht etwa um 2021?

                Kommentar

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