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Kleingewerbe eür wo wird was zum absetzen eingetragen

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    Kleingewerbe eür wo wird was zum absetzen eingetragen

    Hallo

    Meine Frau hat ein kleingewerbe und wir müssen mal wieder eine EÜR abgeben.
    Es ist letztes jahr 1 gerät dadzu kommen Plotter (300 €) wo müsste ich das eintragen um in abzusetzen.
    Wo trage ich die ganze güter ein wie die matten wo das material drauf befestigt wird damit das gerät die folie hin und her schieben kann.
    Wo trage ich das werkzeug ein wie scherzen spachtel zangen pinzette etc.

    Habe mich mal veruscht einzulesen.

    Den plotter kann ich jetzt schon komplett absetzen da sich irgend ein gesetzt in der letzten zeit dafür geänddert hat.
    Aber wo trage ich das ein ?

    Für mich sind die matten von plotter & das werkzeug alles das gleiche für mich alles Werkzeug.
    Steuerlich gibt es da wohl unterschiede bin da aber nicht ganz durchgestiegen.
    wo liegen dort die unterschiede & wo trage ich das alles ein.

    Bitte um Hilfe
    Zuletzt geändert von Carino89; 23.04.2023, 10:22.

    #2
    Schau einfach die Zeilen zu den Betriebsausgaben von oben bis unten mal durch, da suchst Du dann die aus, die passen.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 23.04.2023, 15:10. Grund: Betriebsangaben > Betriebsausgaben

    Kommentar


      #3
      Schau einfach die Zeilen zu den Betriebsangaben von oben bis unten mal durch,...
      Gemeint sind die Zeilen zu den Betriebsausgaben. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens die nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

      behandelt werden sollen, sind in der Anlage AVEÜR zur EÜR zu erfassen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Gemeint sind die Zeilen zu den Betriebsausgaben.


        Hab's geändert.

        Kommentar


          #5
          Also ich werde da nicht schlau draus

          Ist es den richtig das ich das gerät jetzt nur einmal abschreiben brauch da sich die gesetzteslage seit dem 01.01.2021 bin ich der meinung geändert hat?

          fange ich mal so an

          Zeile 23- 31 finde ich gehört weder der Plotter noch das werkzeug hinein.

          Bei Zeile 26 würde ich die kosten für das material also die Folien die man bearbeitet eintragen.

          grafik.png


          Zeile 41 - 45 sehe ich nichts wo ich das

          Zeile 43 ist für GWG da der Plotter aber die anfordungen für einen GWG nicht erfüllt fällt es weg.


          grafik.png

          Zeile 49 - 66

          Für den Plotter & das Werkzeug ehe ich hier auch keine passende zeile weil

          Weil plotter & Werkzeug nichts mit:

          Telefon internet
          übernachtung & Reise kosten
          Fortbildungskosten
          Kosten für Rechts & Steuerberatung
          Leasing
          Erhaltungsaufwendung
          Beiträge zu versichung etc
          Arbeitsmittel
          Kosten Abfall beseitigung
          Kosten Verpackung
          Werbekosten
          Schuldzinsen
          Übrige schuldzinsen
          Vorteuerbeträge
          umsatzsteuer
          Rücklagen
          Übrige unbeschränkte abziehbare betriebsausgaben


          Vielleicht bei zeile 56 laufende EDV
          Dort geht es aber um Wartung etc
          Also ist es Hier in meinen augen auch Falsch.

          grafik.png


          Was habe ich übersehen

          Die anlage AVEÜR habe ich mir auch angeschaut da werde ich aber auch nicht fündig.

          Ich weiß jetzt nur das es keine GWG sind sondern eigentich zu den AFA gehören muss aber wo

          Helft mir bitte mal auf die Sprünge.

          Ich weiß das der Plotter zur Kategorie Drucker bzw ausgabegeräte. Also hardware aber für soetwas in der art finde ich in der EÜR auch nichts.

          Kommentar


            #6
            hallelujah

            Sollte der Plotter etwa ein Arbeitsmittel sein also Zeile 57 ?

            Laut der Defenition ist der Plotter ein Arbeitsmittel.

            Kommentar


              #7
              Eine Plotter für 300,00 € kann man entweder im Jahr der Anschaffung über die AVEÜR zu 100% abschreiben oder als GWG behandeln.

              Die GWG-Grenze liegt bei 800,00 € netto. Das ist alles Steuerrecht und kein Thema der elektronischen Steuererklärung !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Der Plotter ist doch kein gwg da er ja nichte diese bedingungen erfüllt.


                Ein geringfügiges Wirtschaftsgut (GWG) muss beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar sein

                Und das ist der plotter doch nicht.

                Und wo in der AVEÜR müsste ich das eintragen bleibt ja nur sammelposten 2022.

                Kommentar


                  #9
                  Mein Drucker ist selbstständig nutzbar. Mit dem kann ich auch kopieren, scannen und sogar Faxe versenden. Drucken direkt von einem Speichermedium

                  wäre ebenfalls möglich. In der Anlage AVEÜR erfasst man solche Geräte in der Regel unter Büroausstattung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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