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Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts - Garage

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    Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts - Garage

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Eigentumswohnung und hatte letztes Jahr die Formulare für die Grundsteuer abgegeben. Nun habe ich einen Brief (Erinnerung) erhalten, dass ich die Feststellung für die Garage noch machen muss. Jetzt weiß ich aber nicht wie und wo ich das eintragen muss. Kann ich mein bereits übermitteltes Formular für die Wohnung übernehmen und da die Garage mit ergänzen? Wenn ja, in welchem Abschnitt muss die Garage rein?
    Wäre über jeden Tipp dankbar!
    Vielen Dank vorab.

    #2
    Noch als Ergänzung: Ich habe gerade festgestellt, dass das Aktenzeichen vom Finanzamt für die Wohnung und die Garage unterschiedlich sind....

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      #3
      Ich habe gerade festgestellt, dass das Aktenzeichen vom Finanzamt für die Wohnung und die Garage unterschiedlich sind....
      Falls Bundesrecht zur Anwendung kommt, gilt folgendes:

      Dann musst du die Garage als Teileigentum zum Sachwert erklären. Du kannst die Daten aus der Erklärung für die Wohnung schon übernehmen,

      musst sie aber natürlich anpassen. Ich würde unter Ergänzende Angaben beantragen, die Garage zukünftig der Eigentumswohnung zuzuordnen.

      Die Angaben zur Wohnung musst du löschen, die Bruttogrundfläche der Garage ist auf Seite 6 von GW2 anzugeben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hi,
        ich habe das leider noch nicht ganz verstanden. Die Garage findet sich auf dem selben Grundstück, wie die Wohnung. Ich habe einen Teileigentum an der Garage 14/1.000.
        Die Steuernummer für die Wohnung und Garage sind aber unterschiedlich.
        Standort ist in NRW.
        In welchem Abschnitt finde ich denn den Teil zu "Teileigentum zum Sachwert"? Und warum muss ich die Angaben zur Wohnung löschen?
        Und ich kenne die Fläche der Garage leider nicht. Ich habe schon in allen Dokumenten nachgesehen.

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          #5
          Ist es für mich einfacher, ein neues Formular zu starten mit "Teileigentum"?

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            #6
            Ist es für mich einfacher, ein neues Formular zu starten mit "Teileigentum"?
            Ein neues Formular musst du ohnehin starten, die Garage ist ja bisher eine eigene wirtschaftliche Einheit. Es geht darum, ob du

            die Daten aus der bereits abgegebenen Erklärung übernimmst, dann musst du GW1 nicht komplett neu ausfüllen, sondern nur

            die Grundstücksart und den Eigentumsanteil abändern. Die Bruttogrundfläche kannst du aus der Nutzfläche berechnen. die

            Nutzfläche x 1,2 sollte für eine Einzelgarage passen, bei einem Tiefgaragenstellplatz müsste man einen höheren Faktor nehmen,

            da hier auch Verkehrsflächen innerhalb des Garagengebäudes liegen.

            Die Angaben zum Sachwert sind auf Seite 6 von GW2 zu machen, das steht doch schon im Beitrag '#3.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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