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Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Frankreich

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    Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Frankreich

    Hallo!

    Ich poste meine Frage hier, aber ich weiß nicht, ob das der richtige Ort ist. Ich bin Student in Frankreich und mache ein Praktikum in Deutschland, mein steuerlicher Wohnsitz ist immer noch in Frankreich. Nach dem Abkommen zwischen Frankreich und Deutschland bin ich in Deutschland steuerbefreit und muss meine Steuern in Frankreich zahlen. Gibt es in Mein ELSTER ein Verfahren, mit dem ich ein entsprechendes Formular einreichen kann?
    Ich war beim Finanzamt (Weilheim-Schongau), das mir bestätigt hat, dass ich steuerbefreit bin, aber sie kennen das Verfahren nicht, um den Antrag zu stellen.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe,
    Mit freundlichen Grüßen
    Rayan

    #2
    Gibt es in Mein ELSTER ein Verfahren, mit dem ich ein entsprechendes Formular einreichen kann?
    Ich kenne keines, da geht es mir wie dem Finanzamt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich fühle mich wirklich verloren. Wissen Sie, ob es außer dem Finanzamt noch eine andere Behörde gibt, an die ich mich wenden kann?

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        #4
        Warum willst du eigentlich festgestellt haben, dass du in Deutschland keine Steuern zahlen musst ?

        Ist die Praktikumsvergütung so hoch, dass Lohnsteuer anfällt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja, mein Praktikumsgehalt ist hoch genug, um steuerpflichtig zu sein.
          In Artikel 17 des Abkommens heißt es:

          Studenten, Lehrlinge und Praktikanten aus einem der Vertragstaaten, die sich in dem anderen Staat ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung aufhalten, sind in dem anderen Staat hinsichtlich der Bezüge steuerbefreit, die sie in Form von Unterhalts-, Studien- oder Ausbildungsgeldern aus dem Ausland empfangen.

          Artikel 13-3:

          Absatz (1) gilt nicht für die in einem der Vertragstaaten ansässigen Studenten, die gegen Entgelt bei einem Unternehmen des anderen Vertragstaates nicht länger als 183 Tage in einem Kalenderjahr beschäftigt werden, um die notwendige praktische Ausbildung zu erhalten. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit können nur in dem Staate besteuert werden, in dem der Student ansässig ist.

          In meinem Fall habe ich mich vergewissert, dass der Wohnsitzstaat Frankreich ist, da ich Franzose bin, meine Wohnung immer noch in Frankreich habe usw...
          Diese Informationen stammen vom Bundesministerium der Finanzen.
          Das Finanzamt ist damit einverstanden, aber sie wissen nicht, wie sie die automatische Abbuchung der Steuer von meinem Gehalt rückgängig machen können.

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            #6
            Schau mal hier:
            https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...F15C78B19A7D5F

            Den Antrag muss dein Arbeitgeber in Deutschland bei seinem Finanzamt stellen.
            Der ist allerdings für unbeschränkt steuerpflichtige Personen. Wenn ich dich richtigverstanden habe, bist du jedoch Grenzgänger oder hast du auch einen Wohnsitz in Deutschland?
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              Wenn jemand im Landkreis Weilheim-Schongau arbeitet, scheint mir Grenzgänger in Bezug auf die Entfernung zu Frankreich unwahrscheinlich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8

                Ich habe das richtige Verfahren gefunden und aktualisiere es hier, um es zu erklären, falls es jemand anderes braucht. Das Verfahren ist einfach, aber selbst im Finanzamt kennen es nur wenige Leute. Es hat mich viel Zeit, Anrufe, E-Mails und Termine gekostet, um es zu finden.
                Sie müssen dieses Formular ausfüllen:

                "Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung"

                Es funktioniert in Fällen, in denen zwischen Deutschland und seinem Heimatland ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Das Formular muss dann an das Finanzamt des Arbeitgebers geschickt werden (und nicht an das eigene Finanzamt)! Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kann das Dokument versenden, solange es beim Finanzamt des Arbeitgebers ankommt. Dieses Finanzamt schickt uns dann ein Dokument, das bestätigt, dass wir in Deutschland keine Steuern zahlen müssen. Wenn man das Dokument seinem Arbeitgeber gibt, werden einem die bereits abgezogenen Steuern zurückerstattet und die automatische Abbuchung der Steuern wird gestoppt.

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