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Handwerkerrechnung, Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

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    Handwerkerrechnung, Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

    Sehr geehrte Damen und Herren des Forum,

    ich habe eine kurze Frage zu einer Handwerkerrechnung die mir gestellt wurde und wie ich diese am besten in meiner Steuererklärung erfasse. Zulässig sind ja 20% der Arbeitskosten, bis zu maximal 6.000 Euro pro Jahr. In der Rechnung (siehe bitte Anhang) sind nur die Lohnkosten und die Anfahrt ausgewiesen. Darum hatte ich gebeten.

    1) muss ich die Anfahrtskosten hier herausrechnen oder gehören diese zu den Arbeitskosten?
    2) soll ich die vollständige Summe in Höhe von 3.618,31€ deklarieren (und das Finanzamt berechnet die 20% selbstständig), oder muss ich von der vollständigen Summe 20%, also 723,66€ bei Elster angeben?
    3) wo füge ich bei Elster die Rechnung und eine Kopie der Überweisung hinzu?

    Tut mir leid für die Fragen. Ich füge das erste mal eine Handwerkerrechnung bei Elster hinzu und möchte alles richtig machen.

    Danke euch allen vorab für eine kurze Hilfestellung.
    Elster Handwerker.jpg
    Angehängte Dateien

    #2
    Die Anfahrtskosten gehören zu den Arbeitskosten. Man gibt die gesamten Arbeitskosten an, hier also 3.619 € an.

    Eine getrennte Rechnung wäre nicht erforderlich gewesen, wichtig ist, dass die Positionen einzeln aufgeführt sind.

    Viele Handwerker geben die auf die Arbeitskosten entfallende Umsatzsteuer nachrichtlich auf der Rechnung an.

    Rechnungen reicht man nur auf Anforderung ein. Der Erklärung selbst kann man die Rechnung bisher nicht hinzufügen.

    Man kann die Belegnachreichung nutzen: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Tausend Dank für die zügige Rückmeldung! Es ist ein Wahnsinn was Sie hier leisten lieber Charlie24!!!

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        #4
        Ich persönlich würde bei dieser Höhe die Rechnung und den Zahlungsbeleg sofort und freiwillig einreichen. Mein Finanzamt würde sie ansonsten ohnehin nachträglich anfordern. So habe ich alles komplett und kann zumeist ohne Rückfragen auf den Steuerbescheid warten. Das kann natürlich jeder selbst entscheiden.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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