Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuermessbetragbescheid erhalten,Einspruch einlegen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuermessbetragbescheid erhalten,Einspruch einlegen

    Hallo, heute kam unser Bescheid über den Grundsteuermessbetrag. Dieser ist 3x so hoch wie unser alter Betrag, sodass ich mir ziemlich sicher bin einen Fehler beim Ausfüllen des Grundsteuerbescheides gemacht zu haben: Wir haben eine 230 qm große Scheune mit auf dem Grundstück stehen, die ich als Nutzfläche angegeben habe. 30 qm hatte ich abgezogen. Diese
    Scheune wird nur als Lager genutzt. Soll ich hier Einspruch einlegen obwohl es offensichtlich mein Fehler war? Oder hat hier alles seine Richtigkeit?

    #2
    Welches Bundesland ? Was wird denn in der Scheune gelagert ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo! Es geht um Niedersachsen. In der Scheune werden Holz und div.Baumaterialien gelagert.

      Kommentar


        #4
        Nach dem Bundesmodell wäre der Schuppen egal, aber Niedersachsen hat ein eigenes Modell entwickelt und ich fürchte, dass hier die Grundsteuermessbeträge deutlich steigen. Ob sich das auf die Höhe der Grundsteuer auswirkt, wird sich erst zeigen, wenn die Gemeinden die neuen Hebesätze in 2024 für 2025 bekanntgeben. Ob du die Eingaben korrekt eingegeben hast, würde ich anhand der Ausfüllanleitung für Grundstücke in Niedersachsen nochmals kontrollieren. https://lstn.niedersachsen.de/download/190796
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

        Kommentar


          #5
          Falls der Bescheid falsch sein sollte: Einspruch ist möglich, die Schuldfrage an dem Fehler ist irrelevant für die Zulässigkeit des Einspruchs. Sonst dürfte ja beispielsweise Niemand gegen seinen Einkommensteuerbescheid einlegen, wenn er innerhalb der Einspruchsfrist noch einen Spendenbeleg gefunden hat.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Lagerflächen für Brennholz rechnen z. B. nicht zur Nutzfläche, es kann also durchaus sein, dass mehr m² erklärt wurden, als erforderlich.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hmm okay, dann werde ich glaub ich erstmal Einspruch einlegen. Wisst ihr wie das dann weiter läuft? Und Danke erstmal!!

              Kommentar


                #8
                Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                aber Niedersachsen hat ein eigenes Modell entwickelt und ich fürchte, dass hier die Grundsteuermessbeträge deutlich steigen.
                Ich habe inzwischen 2 Bescheide aus Niedersachsen erhalten. In einem (EFH) steigt der Messbetrag von 80 auf 88 EUR, im anderen (ETW) sinkt er von 68 auf 56 EUR. Alles in allem erwarte ich keine gravierenden Änderungen.

                Kommentar


                  #9
                  ... dann werde ich glaub ich erstmal Einspruch einlegen. Wisst ihr wie das dann weiter läuft?
                  Wichtig ist, dass der Einspruch zeitgerecht erfolgt, den Anforderungen genügt und vernünftig begründet wird. Der Einspruch wird dann vom Finanzamt geprüft und wenn du gute Argumente vorgetragen hast, werden die Bescheide korrigiert. Sollte aber der Einspruch abgelehnt werden, bleibt nur noch eine Klage beim Finanzgericht.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo nochmal,die Scheune die ich als Nebengebäude angegeben habe war früher Teil von Landwirtschaft.
                    Ich habe nun schon einige Male gelesen dass landwirtschaftliche Gebäude auch noch mal anders behandelt werden?

                    Kommentar


                      #11
                      Ich habe nun schon einige Male gelesen dass landwirtschaftliche Gebäude auch noch mal anders behandelt werden?
                      Wenn man sie bei einer Grundsteuererklärung als Hofstelle eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft erklären kann, stimmt das.

                      Dafür braucht man aber ein eigenes Aktenzeichen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Ah ok, nee dann geht es wohl nicht ;(

                        Kommentar


                          #13
                          Ah ok, nee dann geht es wohl nicht ;(
                          Das weiß ich nicht mit Sicherheit. Du musst dich selbst mit den Vorschriften in Niedersachsen befassen.

                          Siehe § 11 Abs. 1 NGrStG: https://voris.wolterskluwer-online.d...f-095784714e2d
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X