Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerliche Erfassung Bereich Sonstige Leistung ,Jobcenter Nebeneinkommen .

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerliche Erfassung Bereich Sonstige Leistung ,Jobcenter Nebeneinkommen .

    Hallo ich bekomme Bürgergeld und will mir durch Paid4 mir etwas dazu verdienen nach Nachfrage bei meinem Finanzamt das ich eine Gewerbeschein brauche habe ich ihn mir besorgt und kämpfe mich durch Elster durch das meiste kann ich auslassen aber es gibt Bereiche da weiß man nicht so recht was man eintragen soll .

    Vorraussichtliche Einkünfte ,da hab ich mal als Anhaltspunkt den Freibetrag von 100 Euro im Monat genommen den man beim Jobcenter hat realistisch werde ich weit weit drunter sein .

    Jetzt meine Frage das was ich vom Jobcenter bekomme trage ich unter sonstige Leistung ein ? Wird dieses Einkommen steuerlich mit gerechnet ?



    #2
    nein, Bürgergeld bleibt draußen.

    Kommentar


      #3
      Ok danke für die Info ,also brauche ich nur unter Gewerbebetrieb das eingeben was man voraussichtlich dieses und nächstes Jahr verdienen könnte .

      Gut im Bereich Umsatzsteuer habe die Kleinunternehmer Regelung angekreuzt ,dazu was ist das mit der Ist und Soll Besteuerung ich hatte da die Ist Besteuerung und hat Elster mir eine Fehlermeldung raus gegeben Ist Besteuerung und Kleinunternehmer habe ich dann gemerkt passt nicht .

      Daher die Frage wie werden Kleinunternehmer besteuert ? Einmal im Jahr Einnahme und Ausgaben gegen überstellen .?

      Kommentar


        #4
        Daher die Frage wie werden Kleinunternehmer besteuert ? Einmal im Jahr Einnahme und Ausgaben gegen überstellen .?
        Es wird keine Umsatzsteuer erhoben, es darf auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Man meldet den Umsatz einmal jährlich für das Vorjahr

        Bei der Einkommensteuer fällt erst dann Steuer an, wenn der Gewinn über dem Grundfreibetrag liegt. Das ist aber nach deinen Angaben

        nicht zu erwarten, jedenfalls nicht in kurzer Zeit.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Bei Kleinunternehmern wird die Umsatzsteuer gar nicht berechnet. Nicht nach vereinnahmten, und nicht nach vereinbarten Entgelten.

          Kommentar


            #6
            Danke für die Info ,im neuen Jahr den Umsatz des letzen Jahr melden und fertig .

            Kommentar

            Lädt...
            X