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Grundsteuer NRW

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    Grundsteuer NRW

    hallo zusammen

    Habe letztes Jahr über Elster alle Daten ausgefüllt.

    Auf einem Flurstück befindet sich das Haus
    Auf dem anderen nur die Garage.

    Festsetzung 2014 Einheitswert 35,19

    Jetzt steht als Grundsteuermessbetrag für 2025 50,87

    Es wurde doch immer gesagt, das sich für Immobilien in ländlichen Regionen der Messbetrag nicht steigt.

    Nun befürchte ich das ich wohl einen Fehler beim ausfüllen gemacht habe.

    Wer könnte mir helfen. ?


    #2
    Es wurde gesagt, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer nicht steigen soll. Dass der Messbetrag steigt, ist eher normal. Entscheidend ist ja jetzt, was die einzelnen Gemeinden 2024 mit dem Hebesatz machen. Wenn der sinkt, bleibt deine Grundsteuer auf überschuabarem Niveau.

    Kommentar


      #3
      ... dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer nicht steigen soll
      Was aber natürlich nicht bedeutet, dass die Grundsteuer im Einzelfall nicht steigen wird.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Was mich halt wundert ist, das in meinem Bekanntenkreis alle einen niedrigeren Messbescheid erhalten haben, denn auf das meine Gemeinde den Hebesatz um 50% senken wird, kann ich nicht glauben.
        Habe über den Grundsteuer Rechner mal nachgerechnet und die Berechnung stimmt.

        Meine Frage ist folgende Frage.

        Das steht im Übertragungsprotokoll

        10 Fläche in m² 327
        11 Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler 1
        11 Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner 1
        11 Enthalten in der/den in Anlage Grundstück,
        Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-) Grundstücks: erste Fläche (Schlüsselwert: 1

        10 Fläche in m² 243
        11 Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler 1
        11 Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner 1
        11 Enthalten in der/den in Anlage Grundstück,
        Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-) Grundstücks: zweite Fläche (Schlüsselwert: 2

        Was hat es mit den unterschiedlichen Schlüsselwerten auf sich ?

        Es ist ein Unterschied wenn ich sage auf dem Flurstück... mit 327 qm steht das Haus ohne Garage und auf Flurstück... mit 243 qm steht die Garage.

        Oder sage ich Gesamt qm 570 mit 1 Garage.

        Denn beim Online Rechner gebe ich ja auch nur die Gesamt qm. an und die Anzahl der Garagen Plätze.

        Wo sehe ich im Protokoll zu welchem Flurstück ich die Garage zugeordnet habe ?
        Oder spielt das keine Rolle ?


        Dann haben ich unten noch folgendes stehen

        Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert 8 Bei Bezugsfertigkeit ab 1949: Baujahr des Gebäudes (Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit) 1960

        Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert 8 Bei Bezugsfertigkeit ab 1949: Baujahr des Gebäudes (Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit) 1970

        Bin nicht sicher ob ich ausversehen die 1970 falsch eingetragen habe oder ist auch dieses irrelevant. ?

        danke für Antworten

        Kommentar


          #5
          Wenn beide Flurstücke zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehören, ist die Gesamtfläche von 570 m² bewertungserheblich.

          Bei identischem Bodenrichtwert hättest du alles über 1 - erste Fläche schlüsseln können bzw. sollen. So wird das nämlich erwartet.

          Die Garage wird nicht zugeordnet, da wird je Stellplatz mit einer einheitlichen monatlichen Nettokaltmiete gerechnet.

          Das Baujahr spielt eine Rolle und natürlich auch die Grundstücksart. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern spielt außerdem die Grundstücksgröße

          eine gewisse Rolle, aber da bist du mit 570 m² nur geringfügig über dem Standard von 500 m².
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            hallo Charlie

            [QUOTE=Charlie24;n425211]Wenn beide Flurstücke zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehören, ist die Gesamtfläche von 570 m² bewertungserheblich.

            Bei identischem Bodenrichtwert hättest du alles über 1 - erste Fläche schlüsseln können bzw. sollen. So wird das nämlich erwartet.


            Ja wie sehe ich denn ob ich das richtig gemacht habe. Aus dem Übertragungsprotokoll werde ich nicht richtig schlau.

            Gibt es nicht online eine Seite wo man die Daten eingeben kann um zu überprüfen ob der Bescheid richtig ist ?

            Finde nur online was für Badenwürtenberg und nicht für NRW.


            Wegen dem Baujahr werde ich wohl dann Einspruch einlegen müssen.

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              #7
              Charlie danke erstmal für deine Antwort

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                #8
                Es gibt einen Grundsteuerrechner für alle Bundesländer: https://grundsteuer.de/rechner/
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von dccorpo Beitrag anzeigen
                  Was hat es mit den unterschiedlichen Schlüsselwerten auf sich ?
                  Dort hast du eingegeben, dass das erste Flurstück zur ersten in GW2 angegebenen Fläche mit dem dort angegebenen BRW und das zweite Flurstück zur zweiten dort angegebenen Fläche mit dem dort angegebenen BRW gehört. Wie schon von Charlie gesagt, wenn beide BRW gleich sind, hätte es der Anleitung entsprochen, beide Flächen zusammen zu fassen. Wird hier auch seit über einem halben Jahr so erklärt.

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