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    Ccp

    Nach Befüllung aller Elster-Formulare bestätigt der Prüfungsmodus, daß keine Fehler vorhanden sind und eine Steuerberechnung durchgeführt werden kann.
    Dann kommt aber folgender Abbruchshinweis:
    "Die Summe des maschinell berechneten Versorgungs-Freibetrag und des personell ermittelten Versorgungs-Freibetrags für den 4. und die weiteren Bezüge aus nichtselbständiger Arbeit überschreitet den gesetzlichen Höchstbetrag. Bitte prüfen und ändern Sie ggf. Ihre Angaben. Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 08171 kein Erläuterungstext gefunden werden."
    In der Anlage N habe ich aber 1:1 die Angaben aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.
    Ist das noch ein ELSTER-Programmierungsfehler?

    #2
    In der Anlage N habe ich aber 1:1 die Angaben aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.
    Wie viele Versorgungsbezüge hast du denn ? Wenn das nur einer ist, darfst du den auf Seite 3 der Anlage N auch nur einmal erfassen

    und zwar unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3. Der Bereich darunter (Versorgungsbezug 4 ...) muss leer bleiben !

    Am einfachsten ist es, du nutzt den Bescheinigungsabruf.

    Bitte den Titel ändern,
    der Benutzername ist nicht aussagekräftig !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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