Rüruprente

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  • Vielefragen
    Neuer Benutzer
    • 24.04.2023
    • 3

    #1

    Rüruprente

    Guten Abend! Mir macht die Eingabe einer einmalige Auszahlung meiner Rüruprente Probleme. Sie war unter der Kleinbetragsrentengrenze und so wurde sie in einem mal gezahlt. Bei Riester finde ich in der R/AV Anlage eine Zeile mit Einmalzahlung, Rürup soll aber doch in die R Anlage? Hat mein Versicherer mir das falsche Formular geschickt? Wahrscheinlich ist das eine total triviale Sache aber ich raff es grad nicht...
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    In der Anlage R gibt es meines Erachtens keine Möglichkeit, Leistungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente anzugeben.

    Wo trägt sie denn der Bescheinigungsabruf ein ? Dafür müsste es ja eine elektronisch übermittelte Bescheinigung geben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Vielefragen
      Neuer Benutzer
      • 24.04.2023
      • 3

      #3
      Ich habe nun den Bescheinigungsabruf aktiviert, dort taucht sie nicht auf.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Ich habe nun den Bescheinigungsabruf aktiviert, dort taucht sie nicht auf.
        Sind die anderen Bescheinigungen abrufbar oder nur die Stammdaten ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Vielefragen
          Neuer Benutzer
          • 24.04.2023
          • 3

          #5
          Alle anderen Daten sind abrufbar!

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          • Trekker
            Erfahrener Benutzer
            • 23.03.2023
            • 319

            #6
            Zitat von Vielefragen Beitrag anzeigen
            Alle anderen Daten sind abrufbar!
            Für meine Riester-Kleinbetragsrenten habe ich jeweils eine Mitteilung bekommen, welche die nachfolgenden Hinweise enthielt:

            Die Daten in der beiliegenden Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 EStG werden elektronisch übermittelt und automatisch in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Ein Eintrag in der Anlage R der Einkommensteuererklärung ist nur notwendig, wenn Sie abweichende Beträge angeben möchten.
            Die in der Bescheinigung ausgewiesenen Beträge übermitteln wir zudem auch elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
            Dies müsste doch auch für Rürup-Renten gelten.
            Zuletzt geändert von Trekker; 08.05.2023, 11:20.

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