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Vergleichen von Bescheid mit eigenen Angaben / vorherige Bescheide

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    Vergleichen von Bescheid mit eigenen Angaben / vorherige Bescheide

    wHallo,

    ich bin kein Experte, habe jedoch schon 3 Erklärungen im meinem Leben abgegeben.

    Meine Frage ist gundsätzlich!

    Wie kann man vergleichen welche Angaben man in Zeilennummer XY machte mit den Bescheiddaten vom FA. Die Vergleichsfunktion aus ElsterFormular ist bekannt und nicht zielführend.
    Denn meine weitere Intension ist es gerade eine neue EStE anhand der Bescheide aus Vorjahren zu erstellen. Wenn dort die Zeilennummern angegeben wären würde das helfen.

    Die Datenübernahme aus Vorjahren kommt hier nicht in Frage, da mir die Datei dazu fehlt und soweit mir bekannt ist, eventuelle Änderungen des FA darin nicht berücksichtigt werden.

    Wie macht Ihr das?
    Zuletzt geändert von BenutzernamensBernd; 03.05.2024, 19:21.

    #2
    Wie macht Ihr das?
    Ich übernehme zunächst die Daten aus dem Vorjahr und lasse anschließend den Bescheinigungsabruf laufen. Eine andere Reihenfolge wäre mir zwar lieber,

    aber das kann Mein ELSTER nicht. So komfortabel wie ElsterFormular ist die Webanwendung bis heute nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von BenutzernamensBernd Beitrag anzeigen
      Wie kann man vergleichen welche Angaben man in Zeilennummer XY machte mit den Bescheiddaten vom FA. Die Vergleichsfunktion aus ElsterFormular ist bekannt und nicht zielführend.
      Denn meine weitere Intension ist es gerade eine neue EStE anhand der Bescheide aus Vorjahren zu erstellen. Wenn dort die Zeilennummern angegeben wären würde das helfen.
      Wenn die Bescheidformulare und Zeilennummern jedes Jahr identisch wären, dann könnte das klappen.
      Sind sie aber nicht.
      Nach meinen Beobachtungen ändern sich schon mal ab und zu die Zeilennummern, und in manchen Jahren werden ganze Abschnitte in eigene Formulare übertragen. Der ganze Vorsorgeaufwand war nach meiner Erinnerung beispielsweise vor einigen Jahren noch innerhalb der Anlage N und hat jetzt eine eigene Anlage. Der Gesetzgeber lässt da manchmal kaum einen Stein auf dem anderen. Deshalb ist das m.E. maschinell nicht ohne riesige Aufwände vergleichbar.
      Das Einzige, was Du m.E. machen kannst: Besorg Dir eine Steuerberatungssoftware und kauf jedes Jahr die aktuelle Version. Dann kannst Du zumindest in der Steuersoftware die Bescheide bereichsweise vergleichen, wenn auch nicht immer 1:1 .

      Ich nutze beispielsweise seit einigen Jahren "Tax" und übernehme jedes Jahr die Daten aus dem Vorjahr; Tax schreibt die dann fort und weist auf Änderungen in der Rechtslage wie z.B. Höhe des Kindergeldes oder Einführung der Homeoffice-Pauschale hin. Zum Schluss übertrage ich die fertige Erklärung aus Tax manuell in MeinElster und schicke sie ab. Das ist zwar umständlich (Tax könnte auch direkt in Elster übertragen), hat aber den Vorteil, dass ich mich gedanklich noch einmal mit jeder Position beschäftige und mir so eventuelle Fehler noch vor dem Absenden auffallen. Habe seit Jahren keine fehlerhafte oder unvollständige Erklärung mehr eingereicht.
      Zuletzt geändert von eq12345; 24.04.2023, 22:07.

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        #4
        TAX könntest du auch deutlich billiger haben, wenn du ALDI Steuer kaufen würdest. Das gibt es jedes Jahr um oder nach Weihnachten

        bei ALDI Nord und ALDI Süd für knapp 5,00 €. Die Zeilennummern der Steuerformulare sind nicht beständig, das ist aber schon immer so.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von eq12345 Beitrag anzeigen
          Der ganze Vorsorgeaufwand war nach meiner Erinnerung beispielsweise vor einigen Jahren noch innerhalb der Anlage N
          Ja, bei den Sonderausgaben gab's immer wieder mal größere Änderungen. Mit nichtselbständigen Einkünften haben sie allerdings nichts zu tun, und waren deshalb auch nie in dieser Anlage.

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            #6
            Hallo; vielleicht kann mir jemand helfen. Anlage Sonderausgaben ; ich bin Rentner.Was soll ich als Kirchensteuer vom 2022 eintragen? Wo finde ich Main Kindersteuer 2022? Im Altersrente-Bescheid ist der Kirchensteuer nicht zu finden.
            Laut Besteuerungsgrundlagen Bescheid habe ich für 2021 94,00 € bezahlt.
            Vielen Dank im Voraus!!
            Januszek47

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              #7
              Wenn du die für 2021 gezahlten 94 Euro in 2022 gezahlt hast, ist das dein Betrag. Ansonsten alle Kirchensteuerzahlungen und Erstattungen im Jahr 22 aufführen. Ggf. auch Vorauszahlungen zur Kirchensteuer.

              Kommentar


                #8
                Ich zahle als Rentner auch Vorauszahlungen auf die Kirchensteuer. Ich werte einfach mein Bankkonto aus. Allerdings verwalte ich

                das mit einer Software, die die Auswertung über Kategorien per Knopfdruck erlaubt. Sonst muss man eben die Kontoauszüge 2022 durchsehen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Leute ! Vielen,vielen Dank

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                    #10
                    Woher kann man das Wissen erlangen, dass beispielsweise die Zeilenummern sich jährlich auch Mal ändern können?

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                      #11
                      Woher kann man das Wissen erlangen, dass beispielsweise die Zeilenummern sich jährlich auch Mal ändern können?
                      Wenn jemand seit mehreren Jahrzehnten Steuererklärungen eingereicht hat, so wie z. B. ich, dann hat man das über die Jahre immer wieder selbst

                      festgestellt. Es ändern sich nicht nur Zeilennummern, es wurden auch immer wieder neue Anlagen insbesondere zur Einkommensteuererklärung

                      entwickelt. Die letzte große Änderung bei den Steuerformularen ist 2019 erfolgt. Seitdem ist zwar nicht mehr viel passiert, aber das war schon

                      ziemlich heftig und hat dazu geführt, dass viele ältere Beiträge hier im Forum überholt sind.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Zitat von BenutzernamensBernd Beitrag anzeigen
                        Woher kann man das Wissen erlangen, dass beispielsweise die Zeilenummern sich jährlich auch Mal ändern können?
                        Das erkennt man offensichtlich durch einen Vergleich der Formulare.

                        Bei Dingen, die vor mehr oder langer Zeit noch im Hauptvordruck waren, wie Beiträge zur Sozialversicherung, Riester, Spenden, gezahlte oder erstattete Kirchensteuer, Handwerkerleistungen ergibt es sich die Änderung schon daraus, dass diese im Laufe der Zeit in die eigenständigen Anlagen Vorsorgeaufwand, AV, Sonderausgaben oder Handwerkerleistungen gewandert sind. Die Anlage KAP wurde anlässlich der Einführung der Abgeltungssteuer grundlegend geändert, wobei dann später nach Änderung der Besteuerung von Investmentfonds die Anlage KAP-INV dazu kam, sich im Gegenzug durch die geänderte Besteuerung von Erträgen aus Termingeschäften sowie durch die Berücksichtung von Totalverlusten Zeilen in KAP hinzu kamen, die die Nummerierung geändert haben. Von Kleinigkeiten wie der Frage nach dem Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur KV, die mal in Zeile 11, dann 10 und nun so bei 51 rum ist, oder neuen Zeilen für Homeoffice-Tage ganz zu schweigen.

                        Da Jahr, in dem sich an den Formularen nichts ändert, muss wahrscheinlich noch erfunden werden.

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                          #13
                          Oder man erwartet Änderungen schon allein durch bekannte Gesetzesänderungen: Die in 2020 eingeführte Homeofficepauschale beispielsweise konnte in den Formularen für 2020 noch nicht eingebaut werden, da die Formulare Monate vorher schon fertig waren. Aber dass die in 2021 in die Anlage N eingebaut würde und -wahrscheinlich- zu neuen Kennziffern und / oder Zeilen führen würde, war jetzt nicht so ganz unwahrscheinlich ...
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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