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Keine Rückmeldung bei Steuerklassenwechsel?

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    Keine Rückmeldung bei Steuerklassenwechsel?

    Hallo Zusammen,

    vor sechs Wochen hatte ich über MeinElster einen Antrag auf Wechsel der Steuerklasse gestellt (von III/V nach IV mit Faktor).
    Heute bekam ich die neue Lohnabrechnung, und auf der steht Klasse IV mit Faktor drauf. Rückmeldung habe ich bisher aber weder postalisch noch im MeinElster-Posteingang bekommen. Im Benutzerprofil habe ich sämtliche Mail-Benachrichtigungen aktiviert.
    Ist das mittlerweile üblich, dass Anträge vom Finanzamt stillschweigend erledigt werden? Hätte zumindest die Faktorberechnung in einem Bescheid gerne mal nachgerechnet...
    Zuletzt geändert von eq12345; 24.04.2023, 22:02.

    #2
    Ist das mittlerweile üblich, dass Anträge vom Finanzamt stillschweigend erledigt werden?
    Keine Ahnung ! In den Papierformularen kann man ankreuzen, dass man einen Ausdruck der ELStAM möchte, im Webformular

    habe ich da nichts gefunden. Ansonsten gilt: Der Faktor wird nach euren Angaben gebildet, was willst du da nachrechnen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Keine Ahnung ! In den Papierformularen kann man ankreuzen, dass man einen Ausdruck der ELStAM möchte, im Webformular

      habe ich da nichts gefunden. Ansonsten gilt: Der Faktor wird nach euren Angaben gebildet, was willst du da nachrechnen ?
      Naja, meine Berechnung gab einen geringfügig anderen Faktor. Würde mich halt schon interessieren, wo mein Rechenfehler liegt.

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        #4
        Kannst du das nicht über deine elstam Daten herausfinden?

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          #5
          § 39e Abs. 6 EStG:

          "Gegenüber dem Arbeitgeber gelten die Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39 Absatz 4) mit dem Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale als bekannt gegeben. Einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf es nicht. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale gelten gegenüber dem Arbeitnehmer als bekannt gegeben, sobald der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Ausdruck der Lohnabrechnung mit den nach Absatz 5 Satz 2 darin ausgewiesenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ausgehändigt oder elektronisch bereitgestellt hat. Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale sind dem Steuerpflichtigen auf Antrag vom zuständigen Finanzamt mitzuteilen oder elektronisch bereitzustellen. ..."

          Nach meiner Erinnerung sieht das Formular vor, dass Du ankreuzen kannst, wenn Du vom Finanzamt ein Feedback haben willst. Vielleicht hast Du das ja nicht gemacht, so dass es bei dem fett markierten Satz bleibt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            .....
            Nach meiner Erinnerung sieht das Formular vor, dass Du ankreuzen kannst, wenn Du vom Finanzamt ein Feedback haben willst.....
            Nein leider nichts vorhanden wie auch Charlie24 schon festgestellt hat. Aber die Aussage im § 39e ist ja eindeutig.

            Tschüß

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              #7
              Dann war das nur auf den früheren Papieranträgen.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Dann war das nur auf den früheren Papieranträgen.
                Dort kann man das immer noch ankreuzen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Erst Mal vielen Dank Euch allen.
                  Ich hab jetzt mal ein halbes Dutzend "Faktor-Rechner" im Web ausprobiert. Lustigerweise errechnet mir jeder einen anderen Faktor. Obwohl ich bei jedem dieselben Daten eingegegeben habe. Und kein Ergebnis stimmt mit dem Faktor überein, den das Finanzamt berechnet hat. Kann das damit zusammen hängen, dass einer von uns beiden in Pension ist und der/die andere noch arbeitet? Das fragt nämlich keiner der Internet-Rechner ab; aber ich könnte mir vorstellen dass die Pauschbeträge (insb. Werbungskosten) in der Steuer dann andere sind.
                  Zuletzt geändert von eq12345; 28.04.2023, 14:47.

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                    #10
                    Kann das damit zusammen hängen, dass einer von uns beiden in Pension ist und der/die andere noch arbeitet? Das fragt nämlich keiner der Internet-Rechner ab; aber ich könnte mir vorstellen dass die Pauschbeträge in der Steuer dann andere sind.
                    Sicher ! Bei Versorgungsempfängern werden der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug

                    als Freibetrag berücksichtigt. Deshalb muss man im Lohnsteuerrechner des BMF auch angeben, ob man Versorgungsempfänger ist.

                    https://www.bmf-steuerrechner.de/fb/...rmfb2023.xhtml
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Sicher ! Bei Versorgungsempfängern werden der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug

                      als Freibetrag berücksichtigt. Deshalb muss man im Lohnsteuerrechner des BMF auch angeben, ob man Versorgungsempfänger ist.

                      https://www.bmf-steuerrechner.de/fb/...rmfb2023.xhtml
                      Ich geb's auf - dieser Rechner (Faktorberechnung Steuerjahr 2023) funktioniert auch nicht.
                      - Wenn man als Beschäftigungsart "Versorgungsempfänger" auswählt, dann kann man keine Beiträge zur privaten KV angeben. Die werden aber steuermindernd beim Faktor berücksichtigt.
                      - Wenn man als Beschäftigungsart "Sonstige/Gesamtanzeige" auswählt, dann kann man zwar die KV-Versicherungsbeiträge eingeben. Dafür lässt der Rechner aber BEI BEIDEN PERSONEN nur Versorgungsbezüge zu; aus dem Dropdown-Feld "Zahl der Monate, in denen Versorgungsbezüge gezahlt wurden/werden" kann man bei dem normal arbeitenden Partner nur 1 bis 12 auswählen, aber keine Null Monate. Das führt natürlich zur falschen Berechnung.

                      Anscheinend ist Faktorverfahren bei Pensionär/Nicht-Pensionär nicht vorgesehen...

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                        #12
                        ... dann kann man keine Beiträge zur privaten KV angeben. Die werden aber steuermindernd beim Faktor berücksichtigt.
                        Wenn ich die Lohnsteuer für meine Versorgungsbezüge berechne, gebe ich als PKV-Beitrag nur die Mindestvorsorgepauschale ein.

                        Das ist der Betrag, den mein AG beim Lohnsteuereinbehalt berücksichtigt. Unsere tatsächlichen Beiträge zur PKV kennt mein früherer AG

                        ja nicht, ich teile die Beiträge der Lohnbuchhaltung auch nicht mit. Wir müssen wegen anderer Einkünfte ohnehin Vorauszahlungen leisten,

                        da bringt es nichts, den Lohnsteuereinbehalt zu minimieren.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Wenn ich die Lohnsteuer für meine Versorgungsbezüge berechne, gebe ich als PKV-Beitrag nur die Mindestvorsorgepauschale ein.

                          Das ist der Betrag, den mein AG beim Lohnsteuereinbehalt berücksichtigt. Unsere tatsächlichen Beiträge zur PKV kennt mein früherer AG

                          ja nicht, ich teile die Beiträge der Lohnbuchhaltung auch nicht mit. Wir müssen wegen anderer Einkünfte ohnehin Vorauszahlungen leisten,

                          da bringt es nichts, den Lohnsteuereinbehalt zu minimieren.
                          Im Formular "Wechsel der Steuerklasse" fragt das Finanzamt aber genau diese Beträge auf den Euro genau ab, um damit den Faktor zu berechnen.

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                            #14
                            Im Formular "Wechsel der Steuerklasse" fragt das Finanzamt aber genau diese Beträge ab, um damit den Faktor zu berechnen.
                            Ich kenne unsere Beiträge (Basisabsicherung) für das laufende Jahr noch nicht einmal. Früher hat unsere PKV im Dezember immer Schreiben

                            verschickt, die die Beiträge für das nächste Jahr enthalten haben. Das haben die aber schon länger eingestellt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Ich kenne unsere Beiträge (Basisabsicherung) für das laufende Jahr noch nicht einmal. Früher hat unsere PKV im Dezember immer Schreiben

                              verschickt, die die Beiträge für das nächste Jahr enthalten haben. Das haben die aber schon länger eingestellt.
                              Deswegen habe ich da die bestätigten Beiträge aus 2022 eingetragen. Die Beiträge kennen ja leider nur eine Richtung: Nach oben. Auch beim voraussichtlichen Einkommen des Jahres gibt man für die Faktorberechnung ja Schätzwerte an; das genaue Einkommen kennt man ja erst im Folgejahr.
                              Zuletzt geändert von eq12345; 28.04.2023, 16:31.

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