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Steuererklärung 2022 geschafft

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    Steuererklärung 2022 geschafft

    Hallo,,
    Es werden keine Fehler mehr angezeigt, die Berechnung ist erfolgt und ich werden zum Absenden aufgefordert.
    In der Berechnung werden nicht die Einkünfte aufgelistet, ist das in Ordnung?
    Gruß Rainer

    #2
    In der Berechnung werden nicht die Einkünfte aufgelistet, ist das in Ordnung?
    Was verstehst du unter aufgelistet ? Die Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten werden bei Mein ELSTER natürlich angezeigt,

    es sei denn, du hättest sie nicht erklärt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Einkünfte, Renten, sind ja dem Finanzamt bekannt, habe ich auch über den Abruf bekommen, aber in der vorläufigen Berechnung vor dem Absenden sind nur die relevanten Dinge aufgeführt, die entweder zur Rückerstattung, bzw Nachzahlung der Steuer führen.
      Gruß
      Rainer

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        #4
        Die Einkünfte, Renten, sind ja dem Finanzamt bekannt, habe ich auch über den Abruf bekommen,
        Hast du sie denn in die Erklärung eingefüllt ? Die Steuerberechnung ist sonst ja wertlos.

        Die Übernahme der Daten erfolgt bei geöffnetem Entwurf über den Aktionsbutton mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten.

        Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von steuerfuzzi Beitrag anzeigen
          Die Einkünfte, Renten, sind ja dem Finanzamt bekannt, habe ich auch über den Abruf bekommen, .....
          Hallo steuerfuzzi,
          soll das heißen, du hast die Bescheinigungen nur abgerufen, aber nicht in die Erklärung eingefüllt?

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

            Hallo steuerfuzzi,
            soll das heißen, du hast die Bescheinigungen nur abgerufen, aber nicht in die Erklärung eingefüllt?

            Tschüß
            so ist es, deshalb habe ich hier im Forum nachgefragt.
            Warum werde ich aufgefordert, die Erklärung zu senden, wenn sie nicht vollständig ist?
            Gruß
            Rainer

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              #7
              weil es Fälle mit Null Einkünften geben kann.

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                #8
                danke,
                Rente ist in Anlage R über die Belege drin, wo werden die Betriebsrenten eingetragen?

                Kommentar


                  #9
                  ... wo werden die Betriebsrenten eingetragen?
                  Die müssten in der Anlage N oder der Anlage R-AV/bAV gelandet sein. Dafür sollten ja Lohnsteuerbescheinigungen oder bei der Zusatzversorgung

                  Leistungsmitteilungen vorliegen, die beim Abruf der Bescheinigungen ebenfalls in die Erklärung übernommen werden. Nachkontrollieren muss man

                  die Werte in der Anlage Vorsorgeaufwand, dort müssten die kumulierten Werte der Beiträge zur KV und PV aus allen Renten stehen, es sei denn,

                  du bist privat krankenversichert, dann gibt es nur den Wert aus der Bescheinigung deiner PKV und keine Summen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Vielen Dank Charlie,
                    alle Beiträge sind dort gelandet, wie von Geisterhand. Auch die Steuerberechnung ist komplett.

                    Langsam finde ich Gefallen an ELSTER
                    Gruß
                    Rainer

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                      #11
                      alle Beiträge sind dort gelandet, wie von Geisterhand.
                      Mein ELSTER macht das alles in einem Rutsch, was Vor- und Nachteile hat. Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, solltest du die

                      Eintragungen dazu in der Anlage Sonderausgaben überprüfen. Da kann es zu Fehlern kommen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        hallo Charlie,
                        nochmals vielen Dank, jetzt ist alles überprüft, ich habe mein Ziel erreicht, daß ich die gezahlte Kapitalertragssteuer zurück bekomme.
                        Als Rentner werde ich versuchen die NV Bescheinigung wieder zu erlangen.
                        GRuß
                        Rainer

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