Bei Einkünften aus V+V werden Einnahmen und Ausgaben ja nach dem Zuflussprinzip versteuert.
1. Wenn man also eine vermietete Wohnung erbt und zwei Tage nach dem Erbfall eine verspätete Nebenkostenzahlung des Mieters für die 3 vorhergehenden Monate eingeht, muss der Erbe das als Einkünfte versteuern, obwohl er die während dieser 3 Monate an den Wasserversorger entrichteten Abschläge nicht als Ausgaben/Werbungskosten geltend machen kann, oder?
2. Wenn der Mieter nach ein paar Monaten kündigt, und der Vermieter nicht rechtzeitig einen neuen Mieter findet, kann der Vermieter die während dem Leerstand abzuführenden Abschläge für Wasser, Gas und Strom auch als Ausgaben/Werbungskosten geltend machen, richtig?
3. Wenn nach zwei Monaten Leerstand keine neuen Mieter gefunden werden konnten, und man sich dann entscheidet, das Haus nun doch zu verkaufen, z.B. weil einem das mit der Mietersuche usw. so langsam zu stressig wird, gerade auch weil man eine Erbengemeinschaft ist und entweder immer jeder was machen will oder niemand, und dann eine entsprechende Verkaufsanzeige schaltet, dann ist ab dem Punkt die Gewinnerzielungsabsicht durch Vermietung weg und ab da darf man die Betriebskosten nicht mehr als Ausgaben ansetzen. Auch richtig oder hab ich da was vergessen?
Was mir nicht ganz klar ist, sind die als Ausgaben/Werbungskosten anrechenbaren Strom-, Wasser- und Gas-Zahlungen.
Gelten da "einfach" die vom Erbfall bis zum Verkaufsentschluss gezahlten Abschlagsbeträge?
Was passiert mit danach evtl. 6 Monate später vom Versorger im Rahmen der Abrechnung erstatteten Beträgen?
1. Wenn man also eine vermietete Wohnung erbt und zwei Tage nach dem Erbfall eine verspätete Nebenkostenzahlung des Mieters für die 3 vorhergehenden Monate eingeht, muss der Erbe das als Einkünfte versteuern, obwohl er die während dieser 3 Monate an den Wasserversorger entrichteten Abschläge nicht als Ausgaben/Werbungskosten geltend machen kann, oder?
2. Wenn der Mieter nach ein paar Monaten kündigt, und der Vermieter nicht rechtzeitig einen neuen Mieter findet, kann der Vermieter die während dem Leerstand abzuführenden Abschläge für Wasser, Gas und Strom auch als Ausgaben/Werbungskosten geltend machen, richtig?
3. Wenn nach zwei Monaten Leerstand keine neuen Mieter gefunden werden konnten, und man sich dann entscheidet, das Haus nun doch zu verkaufen, z.B. weil einem das mit der Mietersuche usw. so langsam zu stressig wird, gerade auch weil man eine Erbengemeinschaft ist und entweder immer jeder was machen will oder niemand, und dann eine entsprechende Verkaufsanzeige schaltet, dann ist ab dem Punkt die Gewinnerzielungsabsicht durch Vermietung weg und ab da darf man die Betriebskosten nicht mehr als Ausgaben ansetzen. Auch richtig oder hab ich da was vergessen?
Was mir nicht ganz klar ist, sind die als Ausgaben/Werbungskosten anrechenbaren Strom-, Wasser- und Gas-Zahlungen.
Gelten da "einfach" die vom Erbfall bis zum Verkaufsentschluss gezahlten Abschlagsbeträge?
Was passiert mit danach evtl. 6 Monate später vom Versorger im Rahmen der Abrechnung erstatteten Beträgen?
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