Hi,
angenommen man hat einen landw. Betrieb und macht irgendwann nicht wirklich mehr was außer Äcker zu verpachten.
Trotzdem fällt natürlich Erhaltungsaufwand für (nun leere) Viehställe und Maschinen/Fahrzeuge an.
Nach ein paar Jahren beschließt man dann, den Betrieb aufzugeben.
Kann man dann Erhaltungsaufwand in der Zwischenzeit trotzdem als Betriebsausgaben absetzen?
Falls nicht, also z.B. falls das FA nach der Aufgabeerklärung sagt, dass es schon 2 Jahre vorher nur noch Liebhaberei gewesen wäre, würden ja die stillen Reserven (also Marktwert minus Buchwert) zum Strukturwandelszeitpunkt ermittelt werden, oder?
Wenn dann für den Zeitpunkt der erklärten Betriebsaufgabe ein Marktwert von X ermittelt wurde, zwischendurch aber alte Fenster erneuert worden sind, und diese Kosten wegen der Behauptung einer Liebhaberei durch das FA nicht abgesetzt werden konnten, muss man die Fenstererneuerung doch als Werterhöhung einrechnen und der Marktwert, der für den Zeitpunkt der erklärten Betriebsaufgabe ermittelt wurde, wäre um die Kosten für die Fenster zu verringern, weil die zum Zeitpunkt des Strukturwandels ja alt und nichts mehr wert waren, oder?
Alternativ müsste man sonst den Buchwert erhöhen, weil die Fenstererneuerung ja den Wert des Wirtschaftsgutes erhöht hat, ohne dass die Ausgaben abgesetzt werden konnten.
Wenn aber bisher vom FA noch kein Vorbehalt der Gewinnerzielungsabsicht angekündigt worden ist, und auch sonst nichts bezüglich Liebhaberei erwähnt wurde, müsste das ganz normal als Betriebsausgaben gelten, oder?
angenommen man hat einen landw. Betrieb und macht irgendwann nicht wirklich mehr was außer Äcker zu verpachten.
Trotzdem fällt natürlich Erhaltungsaufwand für (nun leere) Viehställe und Maschinen/Fahrzeuge an.
Nach ein paar Jahren beschließt man dann, den Betrieb aufzugeben.
Kann man dann Erhaltungsaufwand in der Zwischenzeit trotzdem als Betriebsausgaben absetzen?
Falls nicht, also z.B. falls das FA nach der Aufgabeerklärung sagt, dass es schon 2 Jahre vorher nur noch Liebhaberei gewesen wäre, würden ja die stillen Reserven (also Marktwert minus Buchwert) zum Strukturwandelszeitpunkt ermittelt werden, oder?
Wenn dann für den Zeitpunkt der erklärten Betriebsaufgabe ein Marktwert von X ermittelt wurde, zwischendurch aber alte Fenster erneuert worden sind, und diese Kosten wegen der Behauptung einer Liebhaberei durch das FA nicht abgesetzt werden konnten, muss man die Fenstererneuerung doch als Werterhöhung einrechnen und der Marktwert, der für den Zeitpunkt der erklärten Betriebsaufgabe ermittelt wurde, wäre um die Kosten für die Fenster zu verringern, weil die zum Zeitpunkt des Strukturwandels ja alt und nichts mehr wert waren, oder?
Alternativ müsste man sonst den Buchwert erhöhen, weil die Fenstererneuerung ja den Wert des Wirtschaftsgutes erhöht hat, ohne dass die Ausgaben abgesetzt werden konnten.
Wenn aber bisher vom FA noch kein Vorbehalt der Gewinnerzielungsabsicht angekündigt worden ist, und auch sonst nichts bezüglich Liebhaberei erwähnt wurde, müsste das ganz normal als Betriebsausgaben gelten, oder?
Kommentar