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Grundsteuer 2 Wiesenflächen - Fehlermeldung - Hessen

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    Grundsteuer 2 Wiesenflächen - Fehlermeldung - Hessen

    Hallo !
    Ich hatte bereits letztes Jahr den Antrag für das Wohngrundstück mit Gebäuden abgegeben; hatte aber 2 kleine ungenutzte
    Wiesengrundstücke vergessen.Also wurde ich heute schriftlich erinnert, das noch zu tun.

    Die wollte ich heute eingeben; bekomme aber die Fehlermeldung:

    "Die angegebene Art der wirtschaftlichen Einheit passt nicht zum erklärten Aktenzeichen"

    Ich habe für die beiden Flächen "unbebautes Grundstück" angegeben; weil die Flächen nicht landwirtschaftlich genutzt oder verpachtet sind.

    In dem Erinnerungsschreiben sind ja eigentlich schon alle notwendigen Angaben enthalten.
    Wie bekomme ich das Formular verschickt; ich weiß hier nicht mehr, was ich noch ändern soll.

    Wenn ich "landwirtschaftliche Flächen" auswähle soll ich Angaben zum Etrag usw. machen.
    Aber das gibt es nicht.

    Kann mir hier bitte jemand weiter helfen ?

    Vielen Dank !


    #2
    Du sollst nicht Angaben zum Ertrag machen, sondern nur die Ertragsmesszahl eintragen. Das gehört zur Landwirtschaft.

    Forstwirtschaft.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      schön und gut; aber ich betreibe weder Land- noch Forstwirtschaft.

      Ich hab einfach nur 2 Wiesen mit denen nichts gemacht wird. Nada.

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        #4
        schön und gut; aber ich betreibe weder Land- noch Forstwirtschaft.
        Ja und ? Du kannst doch lesen: Einzelne landwirtschaftliche Flurstücke, gleich ob verpachtet, unentgeltlich überlassen oder ungenutzt,

        gehören bei der Grundsteuer ebenfalls zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          habs; vielen Dank !

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