Hallo Miteinander,
ich wohne in einem Doppelhaus in Bayern. Jede Haushälfte hat ein eigenes Aktenzeichen. Das Doppelhaus liegt direkt an einer Kreisstraße. Direkt gegenüber dem Doppelhaus, auf der anderen Straßenseite, befinden sich vier Garagen. Das Gelände der Garagen hat wiederum ein eigenes Aktenzeichen. Aber die vier Garagen gehören jeweils zum Doppelhaus. Zwei Garagen je Doppelhaushälfte. Somit ist ein klarer Wohneinheitenbezug vorhanden. Kann ich nun den 50m² Freibetrag, je Doppelhaushälfte, also insgesamt 100m², für die Garagen abziehen, obwohl es sich um jeweils unterschiedliche Aktenzeichen handelt? Der einzige Platz um Garagen für die Doppelhaushälfte zu errichten war gegenüber, auf der anderen Straßenseite.
Danke und Gruß,
Michael
ich wohne in einem Doppelhaus in Bayern. Jede Haushälfte hat ein eigenes Aktenzeichen. Das Doppelhaus liegt direkt an einer Kreisstraße. Direkt gegenüber dem Doppelhaus, auf der anderen Straßenseite, befinden sich vier Garagen. Das Gelände der Garagen hat wiederum ein eigenes Aktenzeichen. Aber die vier Garagen gehören jeweils zum Doppelhaus. Zwei Garagen je Doppelhaushälfte. Somit ist ein klarer Wohneinheitenbezug vorhanden. Kann ich nun den 50m² Freibetrag, je Doppelhaushälfte, also insgesamt 100m², für die Garagen abziehen, obwohl es sich um jeweils unterschiedliche Aktenzeichen handelt? Der einzige Platz um Garagen für die Doppelhaushälfte zu errichten war gegenüber, auf der anderen Straßenseite.
Danke und Gruß,
Michael
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