Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung_Garagen mit Wohnbezug aber unterschiedlichem Aktenzeichen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung_Garagen mit Wohnbezug aber unterschiedlichem Aktenzeichen

    Hallo Miteinander,

    ich wohne in einem Doppelhaus in Bayern. Jede Haushälfte hat ein eigenes Aktenzeichen. Das Doppelhaus liegt direkt an einer Kreisstraße. Direkt gegenüber dem Doppelhaus, auf der anderen Straßenseite, befinden sich vier Garagen. Das Gelände der Garagen hat wiederum ein eigenes Aktenzeichen. Aber die vier Garagen gehören jeweils zum Doppelhaus. Zwei Garagen je Doppelhaushälfte. Somit ist ein klarer Wohneinheitenbezug vorhanden. Kann ich nun den 50m² Freibetrag, je Doppelhaushälfte, also insgesamt 100m², für die Garagen abziehen, obwohl es sich um jeweils unterschiedliche Aktenzeichen handelt? Der einzige Platz um Garagen für die Doppelhaushälfte zu errichten war gegenüber, auf der anderen Straßenseite.

    Danke und Gruß,
    Michael
    Zuletzt geändert von Michael_1805; 26.04.2023, 22:26.

    #2
    Du musst in der Erklärung für die Garagen die Zuordnung unter Ergänzende Angaben erläutern, sonst versteht das niemand.

    Grundsätzlich steht ein Freibetrag von 2-mal 50 m² m. E. zu, da jede Haushälfte eine eigene wirtschaftliche Einheit ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Es besteht hier ja ein eigenes Aktenzeichen für das Garagengrundstück, also handelt es sich um eine eigene wirtschaftliche Einheit für eine eigene Grundsteuererklärung abzugeben ist. Warum das so ist, solltest du eigentlich als Eigentümer wissen. Schließlich wurde das beim Bau seinerzeit so festgelegt, oder. Du kannst dich ja aber mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, um eine Zuordnung von je 2 Garage zu einer DHH zu erwirken und somit eine Auflösung des separaten Aktenzeichens. Viel Glück!
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar


        #4
        ... um eine Zuordnung von je 2 Garage zu einer DHH zu erwirken
        Das muss in Bayern nicht sein. Die Zuordnung zur Wohnnutzung ist auch möglich, wenn die Garagen eine eigene wirtschaftliche Einheit bleiben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo Miteinander!

          Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!!!

          Charlie24 : Vielen Dank, für deine Details! Dein Hinweis es in den "Ergänzenden Angaben" zu erläutern ist sehr gut! Erspart mir dann hoffentlich die Nachfragen vom Finanzamt.
          Die Historie ist hier nämlich wie folgt: Zuerst waren die Häuser da. Dann gab es Beschwerden, dass zu viele PKW's in der Straße stehen. Die Straße ist nicht sehr breit. Daraufhin wurde das Grundstück gegenüber gekauft, um für jeweils eine Doppelhaushäfte zwei Garagen zu haben. Da das Garagengrundstück erst viel später gekauft wurde, gab es auch ein neues Aktenzeichen. Es ist aber eindeutig dem Doppelhaus zuzuordnen.

          HundKatzeMaus : Ist schon klar, dass ich hier eine eigene Grundsteuererklärung machen muss. Aber dank Charlie kann ich jetzt über die Erläuterungen ein Link zu den Doppelhäusern herstellen und 100m² Freibetrag in Anspruch nehmen.

          Kommentar


            #6
            Die Regelung in Art. 2 Absatz 2 Satz 2 BayGrStG ist eindeutig formuliert. Auf die kannst du ja zusätzlich verweisen:

            (2) 1Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zu der Wohnnutzung stehen, der sie rechtlich zugeordnet sind, bleiben bis zu einer Fläche von
            insgesamt 50 m2 außer Ansatz. 2Dies gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 auch für Garagen, die eine eigene wirtschaftliche Einheit bilden.


            https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              @Charlie24: Woww, so zu argumentieren ist genial!!! Vielen Dank!!!! Meine Erfahrung ist nämlich, dass viele beim Finanzamt die eigenen Gesetze gar nicht kennen!

              Kommentar


                #8
                Noch eine Frage: Wenn ich dann die Garagen, dank des Freibetrags auf Null reduzieren kann, muss ich sie dann dennoch in Elster auflisten oder muss ich sie dann gar nicht erwähnen?

                Kommentar


                  #9
                  Zur vorherigen Frage: Trage ich sie dann unter Gebäudeteil ein mit Angabe Nutzfläche = 0, oder gar nicht als Gebäudeteil erwähnen?

                  Kommentar


                    #10
                    Trage ich sie dann unter Gebäudeteil ein mit Angabe Nutzfläche = 0, oder gar nicht als Gebäudeteil erwähnen?
                    Doch, angeben musst du die Gebäude. Ich habe das so gemacht, wie aus den Screenshots in dem unten verlinkten Beitrag ersichtlich und

                    die tatsächliche Nutzfläche direkt bei der Gebäudebezeichnung angegeben. So standen die Garagen dann auch im Bescheid.

                    https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      @Charlie24: Geniale Idee, die Quadratmeter im Namen anzugeben! Vielen Dank!
                      Messen tue ich aber immer nur die Innenfläche oder?

                      Kommentar


                        #12
                        ... kann ich jetzt über die Erläuterungen ein Link zu den Doppelhäusern herstellen und 100m² Freibetrag in Anspruch nehmen
                        Nachtrag: Richtig ist, zu jeder Doppelhaushälfte insgesamt 50 m² !. Funktioniert deshalb, weil jede Doppelhaushälfte eine eigene wirtschaftliche Einheit ist.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Messen tue ich aber immer nur die Innenfläche oder?
                          Richtig, das ist die Nutzfläche nach DIN 277.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Danke, Charlie!!!

                            Kommentar


                              #15
                              Zählen Flure auch zu den Wohnflächen?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X