Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EÜR:Betriebsausgaben/Geschäftsaustattung -> USTerklärung, Käufe ohne steuer aus DE

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EÜR:Betriebsausgaben/Geschäftsaustattung -> USTerklärung, Käufe ohne steuer aus DE

    Hallo,

    ich habe eine GBR und mache gerade die EÜR usw.

    Ich bin nun auf Probleme gestoßen. Vielleich könnte mir jemand einen Tipp geben

    Also ich habe für eine Geschäftsausstattung Regale bei Amazon gekauft.
    Diese sind aber ohne Steuer gekauft, es steht nur der Betrag da.

    Da die Regale aber zu der Geschäftsausstattung gehören habe ich diesen Betrag in der EÜR
    bei GWG/Geschäftsausstattung mit angegeben.

    Nun kann ich ja die normalerweise anfallende Steuer nicht bei gezahlte Vorsteuer für GWG mit eintragen, da dies ja nicht
    existent ist.

    Nun bin ich dann bei der Umsatzsteuererklärung die ja auch jährlich abzugeben ist. Da trage ich dann alle Vorsteuerbeträge
    der EÜR wieder ein von den Eingangsrechnungen.
    Nun kann ich ja keine Steuer von den gekauften Regalen eintragen.

    Es gibt aber doch das Reverse-Charge Verfahren und den Eintrag inngermeinschaftliche Erwerbe und dann auch Leistungsempfänger als Steuerschuldner
    Da lese ich aber nur, dass dort wenn man von Unternehmen aus dem Ausland kauft ohne Steuer dort dann in der Umsatzsteuererklärung die Steuer selber berechnen
    und eintragen muss und diese dann gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen kann.

    Nun meine Frage...
    Gilt das nun auch für diese Käufe die man von deutschen Unternehmen ohne Steuer kauft ? Oder wie macht man das?
    Oder muss ich nun den Betrag der Regale auch ganz aus der EÜR rausstreichen also wieder von der Geschäftsausstattung abziehen?

    Aber dies wäre ja auch fehlerhaft wenn man zb Rohstoffe steuerfrei kauft die man dann wiederverkauft, dann fragen die sich vom Finanzamt wie man was verkaufen kann was
    man eigentlich gar nicht gekauft hat, da man es ja nicht in der EÜR mit aufgenommen hat.

    Ich bin leider am verzweifeln. Bitte könnte mir jemand erklären, wie man bei solch einer Sache vor geht?

    Vielen Dank!

    Tobi

    #2
    1) kein ELSTER Problem

    2) wenn du etwas ohne Umsatzsteuer erwirbst (wo hat der Händler seinen Sitz? Kleinunternehmer? Innergemeinschaftlicher Erwerb?) dann kannst du auch keine Vorsteuer abziehen

    3) such dir bitte einen Steuerberater
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      hii
      ohhh kein elster problem…
      stimmt nicht direkt :/
      danke trotzdem für die antwort

      ja eben das ist ja mein Problem.. es ist ein deutscher händler, wahrscheinlich kleinunternehmer
      innergemeinschaftlicher erwerb geht ja nur bei firmen mit sitz im ausland oder?

      und klar dann kann ich keine vst abziehen.
      aber wie wird das dann erklärt?


      Ja dann eben Steuerberater

      danke trotzdem!

      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      1) kein ELSTER Problem

      2) wenn du etwas ohne Umsatzsteuer erwirbst (wo hat der Händler seinen Sitz? Kleinunternehmer? Innergemeinschaftlicher Erwerb?) dann kannst du auch keine Vorsteuer abziehen

      3) such dir bitte einen Steuerberater

      Kommentar


        #4
        Normalerweise sollte auf der Rechnung eines deutschen Unternehmers auch draufstehen, warum keine Umsatzsteuer berechnet wurde. Die Auswirkungen sind immer gleich, egal ob auf den Papierformularen (die man normalerweise nicht mehr abgeben darf) oder per Elster. Also tatsächlich kein Elsterproblem.

        Kommentar


          #5
          In der Umsatzsteuererklärung erklärst du deine Umsätze und zahlst dafür deine Umsatzsteuer. Vorsteuerabzug hast du (in diesem speziellen Geschäftsvorfall) auf deinen Einkauf keinen, da du ohne Umsatzsteuer eingekauft hast.

          In der EÜR wird das Wirtschaftsgut in diesem Fall mit dem Kaufpreis (Brutto für Netto da ohne USt) als BA (hier GWG) oder ggf. im AV ausgewiesen.

          Wenn du bereits mit einem so einfachen Sachverhalt überfordert bist, solltest du dir wirklich besser einen Steuerberater suchen oder zumindest ein Existenzgründerseminar (z.B. bei der IHK) besuchen.

          -- im Falle einer GbR ist ja mindestens noch eine weitere Person mit im Boot, wie sieht es da aus mit Fachkenntnis im Steuerrecht und Buchführung?
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            Zitat von Tobi85 Beitrag anzeigen
            und klar dann kann ich keine vst abziehen.
            aber wie wird das dann erklärt?
            Na, gar nicht. Wenn keine Vorsteuer drin ist, hat dieser Posten in der Umsatzsteuer{voranmeldung|erklärung} einfach gar nix verloren.

            Kommentar


              #7
              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              In der Umsatzsteuererklärung erklärst du deine Umsätze und zahlst dafür deine Umsatzsteuer. Vorsteuerabzug hast du (in diesem speziellen Geschäftsvorfall) auf deinen Einkauf keinen, da du ohne Umsatzsteuer eingekauft hast.

              In der EÜR wird das Wirtschaftsgut in diesem Fall mit dem Kaufpreis (Brutto für Netto da ohne USt) als BA (hier GWG) oder ggf. im AV ausgewiesen.

              Wenn du bereits mit einem so einfachen Sachverhalt überfordert bist, solltest du dir wirklich besser einen Steuerberater suchen oder zumindest ein Existenzgründerseminar (z.B. bei der IHK) besuchen.

              -- im Falle einer GbR ist ja mindestens noch eine weitere Person mit im Boot, wie sieht es da aus mit Fachkenntnis im Steuerrecht und Buchführung?
              Bin nicht überfordert
              Habe seit 2018 für 3 GBR jeweils alle EÜRs erfolgreich gemacht und hatte nie Probleme. Nun hatte sich aber diese Problem herausgestellt.... kann ja mal sein oder?
              Deswegen hatte ich ja nur gefragt...

              Ich weiß das es keinen Abzug dafür gibt... es war auch nicht meine Frage ob ich abziehen darf...nur wie es gebucht wird und ob ich es dann auch ganz aus dem AV herausgelassen werden muss ..da nirgends etwas steht dazu.
              nur immer zu, Leistungssteuerschuld, Reverse-Charge und innergemeinschaftlichen Erwerb...

              Und ja ich akzeptiere das es kein Elster Problem ist.... war mein Fehler, kann auch passieren,

              Jedenfalls Dankeschön für die Hilfe!
              war sehr nett

              Kommentar


                #8
                Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                Na, gar nicht. Wenn keine Vorsteuer drin ist, hat dieser Posten in der Umsatzsteuer{voranmeldung|erklärung} einfach gar nix verloren.
                Ja das weiss ich.
                Es geht nur im die Behandlung in der EÜR nicht in der Umsatzsteuererklärung
                und das stimmt nicht ganz.
                wenn man ohne steuer kauft und dann inntergemeinschaftlichen Erwerb hat oder Reverse-Charge dann kommt es schon in die UST erklärung
                nur an einen anderen Ort.

                Danke fürs Antworten

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Normalerweise sollte auf der Rechnung eines deutschen Unternehmers auch draufstehen, warum keine Umsatzsteuer berechnet wurde. Die Auswirkungen sind immer gleich, egal ob auf den Papierformularen (die man normalerweise nicht mehr abgeben darf) oder per Elster. Also tatsächlich kein Elsterproblem.
                  Ne da steht gar nichts, ist von Amazon die Rechnung.
                  habe nochmal geschaut
                  Ja kein Elsterproblem... mein Fehler

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Tobi85 Beitrag anzeigen
                    ist von Amazon die Rechnung
                    Hat sich vorhin aber noch anders angehört:

                    Zitat von Tobi85 Beitrag anzeigen
                    es ist ein deutscher händler, wahrscheinlich kleinunternehmer

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Tobi85 Beitrag anzeigen
                      Ja das weiss ich.
                      Es geht nur im die Behandlung in der EÜR nicht in der Umsatzsteuererklärung
                      Im Beitrag weiter oben stand was von Umsatzsteuererklärung...
                      In der EÜR steht das halt ale normale Betriebsausgabe wie alles andere auch.

                      Zitat von Tobi85 Beitrag anzeigen
                      und das stimmt nicht ganz.
                      wenn man ohne steuer kauft und dann inntergemeinschaftlichen Erwerb hat oder Reverse-Charge dann kommt es schon in die UST erklärung
                      nur an einen anderen Ort.
                      Das ist dann aber nicht "ohne Steuer" - das ist sehr wohl "mit Steuer" (die du in diesem Fall bloß selber abführen musst).

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X