Hallo,
ich habe eine GBR und mache gerade die EÜR usw.
Ich bin nun auf Probleme gestoßen. Vielleich könnte mir jemand einen Tipp geben
Also ich habe für eine Geschäftsausstattung Regale bei Amazon gekauft.
Diese sind aber ohne Steuer gekauft, es steht nur der Betrag da.
Da die Regale aber zu der Geschäftsausstattung gehören habe ich diesen Betrag in der EÜR
bei GWG/Geschäftsausstattung mit angegeben.
Nun kann ich ja die normalerweise anfallende Steuer nicht bei gezahlte Vorsteuer für GWG mit eintragen, da dies ja nicht
existent ist.
Nun bin ich dann bei der Umsatzsteuererklärung die ja auch jährlich abzugeben ist. Da trage ich dann alle Vorsteuerbeträge
der EÜR wieder ein von den Eingangsrechnungen.
Nun kann ich ja keine Steuer von den gekauften Regalen eintragen.
Es gibt aber doch das Reverse-Charge Verfahren und den Eintrag inngermeinschaftliche Erwerbe und dann auch Leistungsempfänger als Steuerschuldner
Da lese ich aber nur, dass dort wenn man von Unternehmen aus dem Ausland kauft ohne Steuer dort dann in der Umsatzsteuererklärung die Steuer selber berechnen
und eintragen muss und diese dann gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen kann.
Nun meine Frage...
Gilt das nun auch für diese Käufe die man von deutschen Unternehmen ohne Steuer kauft ? Oder wie macht man das?
Oder muss ich nun den Betrag der Regale auch ganz aus der EÜR rausstreichen also wieder von der Geschäftsausstattung abziehen?
Aber dies wäre ja auch fehlerhaft wenn man zb Rohstoffe steuerfrei kauft die man dann wiederverkauft, dann fragen die sich vom Finanzamt wie man was verkaufen kann was
man eigentlich gar nicht gekauft hat, da man es ja nicht in der EÜR mit aufgenommen hat.
Ich bin leider am verzweifeln. Bitte könnte mir jemand erklären, wie man bei solch einer Sache vor geht?
Vielen Dank!
Tobi
ich habe eine GBR und mache gerade die EÜR usw.
Ich bin nun auf Probleme gestoßen. Vielleich könnte mir jemand einen Tipp geben
Also ich habe für eine Geschäftsausstattung Regale bei Amazon gekauft.
Diese sind aber ohne Steuer gekauft, es steht nur der Betrag da.
Da die Regale aber zu der Geschäftsausstattung gehören habe ich diesen Betrag in der EÜR
bei GWG/Geschäftsausstattung mit angegeben.
Nun kann ich ja die normalerweise anfallende Steuer nicht bei gezahlte Vorsteuer für GWG mit eintragen, da dies ja nicht
existent ist.
Nun bin ich dann bei der Umsatzsteuererklärung die ja auch jährlich abzugeben ist. Da trage ich dann alle Vorsteuerbeträge
der EÜR wieder ein von den Eingangsrechnungen.
Nun kann ich ja keine Steuer von den gekauften Regalen eintragen.
Es gibt aber doch das Reverse-Charge Verfahren und den Eintrag inngermeinschaftliche Erwerbe und dann auch Leistungsempfänger als Steuerschuldner
Da lese ich aber nur, dass dort wenn man von Unternehmen aus dem Ausland kauft ohne Steuer dort dann in der Umsatzsteuererklärung die Steuer selber berechnen
und eintragen muss und diese dann gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen kann.
Nun meine Frage...
Gilt das nun auch für diese Käufe die man von deutschen Unternehmen ohne Steuer kauft ? Oder wie macht man das?
Oder muss ich nun den Betrag der Regale auch ganz aus der EÜR rausstreichen also wieder von der Geschäftsausstattung abziehen?
Aber dies wäre ja auch fehlerhaft wenn man zb Rohstoffe steuerfrei kauft die man dann wiederverkauft, dann fragen die sich vom Finanzamt wie man was verkaufen kann was
man eigentlich gar nicht gekauft hat, da man es ja nicht in der EÜR mit aufgenommen hat.
Ich bin leider am verzweifeln. Bitte könnte mir jemand erklären, wie man bei solch einer Sache vor geht?
Vielen Dank!
Tobi
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