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Abrufcode für Ehepartner

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    Abrufcode für Ehepartner

    Problem: Ich habe einen Abrufcode für mich und meine Ehefrau. Zu Beginn der Erstellung einer neuen Steuererklärung (Veranlagung22) werden jedoch nur meine Belegdaten in die neue Steuererklärung eingetragen. Die Daten meiner Ehefrau kann ich als Zip-Datei herunterladen. Wie kann ich auch diese direkt in die neue Steuererklärung übernehmen. Muss ich dazu ein Profil für meine Ehefrau nur zu diesem Zweck anlegen?

    #2
    Wenn Ihr Dein Elster-Konto benutzt, dann benötigst Du für den Abruf Deiner Bescheinigungen Deinen Abrufcode. Für den Abruf der Bescheinigungen Deiner Frau brauchst Du den Freischaltcode. Den beantragst Du hier rechts unten: https://www.elster.de/eportal/wizard...uferTabBarItem

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      #3
      Sorry, unpassende Antwort. Ich habe einen Freischaltcode! Der ist zwar notwendig aber nicht hinreichend. Wie oben beschriebenkann ich die Bescheinigungen meiner Frau mit meinem (unserem) Abrufcode abrufen. Nur nicht ins Formular übernehmen lassen. Was ist dazu notwendig?

      Kommentar


        #4
        Nur nicht ins Formular übernehmen lassen. Was ist dazu notwendig?
        Den personenbezogenen Abruf und die Übernahme in die Formulare kannst du entweder bei der Anlage einer neuen Erklärung

        oder bei einem geöffnetem Entwurf über den Aktionsbutton mit den 3 Punkten links unten starten. Es muss einmal dein Abrufcode

        eingegeben werden. Der Freischaltcode für die Ehefrau wird bzw wurde nur einmalig für die Freischaltung benötigt. Nach der

        Freischaltung dauert es bis zu 2 Tage, bis alle Belege abrufbar sind.

        Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
        Zuletzt geändert von Charlie24; 28.04.2023, 12:27. Grund: "Entwurf" eingefügt
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke Charlie24 - Aktionsbutton mit den 3 Punkten links unten - ist die Lösung! Warum funktioniert das nicht auch beim Start der neuen Erklärung so? Vielleicht habe ich das aber auch übersehen.

          Vielen Dank nochmal für die schnelle Hilfe!

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            #6
            Warum funktioniert das nicht auch beim Start der neuen Erklärung so? Vielleicht habe ich das aber auch übersehen.
            Da ist das eine von mehreren Abfragen, die man natürlich auch überspringen kann. Optisch sieht es auch anders aus.

            Übersehen kann man die Abfrage eigentlich nicht. Wer den Entwurf schon sehr früh im Jahr anlegt, bekommt oft nur die Stammdaten,

            so dass der Abruf Anfang März sowieso wiederholt werden muss.

            Abfrage_Bescheinigungen.jpg
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Scipio01 Beitrag anzeigen
              Sorry, unpassende Antwort
              Unzutreffende Problembeschreibung.

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                #8
                Aus meiner Erinnerung gab es beim Erstellen der neuen EkSt zwei Fragen:
                Abruf für dich - also meine Bescheinigungen - hat funktioniert und
                Abruf für eine andere Person - Profil erforderlich - hab' ich aber nicht für meine Frau und unsere gemeinsame EkSt.

                An die Bescheinigungen kam ich dann über 'Bescheinigungen verwalten', aber eben nur als ZIP.

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                  #9
                  Abruf für eine andere Person - Profil erforderlich - hab' ich aber nicht für meine Frau und unsere gemeinsame EkSt.
                  Inzwischen kann man die Ehefrau zwar dem eigenen Profil hinzufügen, die Daten werden aber noch nicht in eine neue Erklärung übernommen.

                  Wenn man die Namen und die IDs, auch die der Ehefrau zu Beginn einer Erklärung manuell erfasst, sollte der Abruf auch beim Start einer

                  neuen Erklärung funktionieren. Man muss nach der Übernahme der Daten des Ehemanns wieder zur Personenauswahl zurückgehen.

                  Mein ELSTER ist etwas tricky, ich weiß !

                  Namen_ESt.jpg
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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