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Unterschiedliche Einkünfte aus Angestellten- und Beamtenzeiten

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    Unterschiedliche Einkünfte aus Angestellten- und Beamtenzeiten

    Guten Morgen,
    ich bin seit Nov. 22 Pensionär.
    Zuvor war ich 22 Jahre im Angestelltenverhältnis und 23 Jahre Beamter.

    Meine Einkünfte monatlich:
    - 1. bis einschl. Oktober 22 Bezüge aus dem Beamtenverhältnis

    ab dem 01.11.2022
    - 2. Rente aus dem Angestelltenverhältnis
    - 3. von den Rheinischen Versorgungskassen eine Zusatzversorgung aus Zeiten als Angestellter (Betriebliche Altersvorsorge)
    - 4. Pension als Beamter
    - 5. Riesterrente

    Da ich für 2022 zwei Lohnsteuerbescheinigungen erhalten habe (Bezüge 10 Monate und Pension 2 Monate), habe ich diese in der Anlage N "Angaben zum Arbeitslohn" eingetragen.

    Meine Fragen nun:
    1. Sind die Einträge (für 1. und 4.) in der Anlage N so richtig?
    2. Wo werden die übrigen Einkommen (2. 3. 5.) eingetragen?

    Ich bin für jede Hilfe dankbar!!



    #2
    1. Sind die Einträge (für 1. und 4.) in der Anlage N so richtig?
    Ja, wobei du für die Pension (4) auch Angaben auf Seite 3 der Anlage N unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3 machen musst.

    2. Wo werden die übrigen Einkommen (2. 3. 5.) eingetragen?
    Die Altersrente (2) ist in der Anlage R zu erklären, eventuelle Beiträge zur KV und PV in der Anlage Vorsorgeaufwand.

    Die Zusatzversorgung (3) ist in der Anlage R-AV/bAV zu erklären, KV- und PV-Beiträge gehören auch da in die Anlage Vorsorgeaufwand,

    wobei man solche Beiträge selbst addieren muss. Einfacher ist es, du nutzt den Bescheinigungsabruf, der sollte (fast) alles richtig eintragen,

    nur bei Kirchensteuereinträgen für die Anlage Sonderausgaben kommt es zu Fehlern.

    Auch die Riesterrente gehört in die Anlage R-AV/bAV
    Zuletzt geändert von Charlie24; 29.04.2023, 11:34.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,
      zunächst mal Danke für die rasche Antwort!
      Aber die Angaben wo genau in der Anlage R-AV/bAV die Riesterrente und die Zusatzversorgung eingetragen werden sollen, erschliesst sich mir gar nicht. Es wäre nett wenn du das etwas genauer schildern könntest.
      Dank im Voraus

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        #4
        Aber die Angaben wo genau in der Anlage R-AV/bAV die Riesterrente und die Zusatzversorgung eingetragen werden sollen, erschliesst sich mir gar nicht.
        Für beide Renten erhält man eine Leistungsbescheinigung, aus deren Nummern ersichtlich ist, in welche Zeile die Werte einzutragen sind.

        Riesterrenten werden unter Nummer 1 bescheinigt und sind deshalb in Zeile 4 der Anlage R-AV/bAV einzutragen.

        Renten aus der Zusatzversorgung weiß ich nicht auswendig, wahrscheinlich treffen die Zeilen 15 und 16 zu.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie24,

          nochmals vielen Dank. Die von dir erwähnten Leistungsbescheinigungen hatte ich noch gar nicht berücksichtigt. Wobei die Zusatzversicherung extra daraufhinweist, dass das Finanzamt bereits informiert ist und ich keinen Eintarg in der Erklärung machen muss.
          Aber die verdammte Riesterrente. Da hatte ich mir letztes Jahr einen Teilbetrag auszahlen lassen. Der wird jetzt versteuert und wird wohl zu einer Nachzahlung von ca. 3000 Euro führen.
          Das hat mich jetzt echt überrascht. Na ja, vielleicht übersehe ich auch noch irgendwo etwas.
          Ich werde nächste Woche nochmal alles durchgehen.
          Schönes Wochenende!

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            #6
            Wobei die Zusatzversicherung extra daraufhinweist, dass das Finanzamt bereits informiert ist und ich keinen Eintarg in der Erklärung machen muss.
            Das ist bei Verwendung von Mein ELSTER oder eines Steuerprogramms natürlich Unsinn. Eine zutreffende Steuerberechnung bekommt

            man nur mit einer vollständigen Steuererklärung. Diese Hinweise machen nur bei Abgabe auf Papier Sinn, da kann man die eDaten weglassen.

            Da hatte ich mir letztes Jahr einen Teilbetrag auszahlen lassen. Der wird jetzt versteuert und wird wohl zu einer Nachzahlung von ca. 3000 Euro führen.
            Die Nachzahlung wird nicht ganz allein auf der Einmalzahlung beruhen. Das kannst du sehen, wenn du die einfach mal testweise weglässt.

            Die gesetzliche Rente und die Zusatzversorgung erhöhen die Steuerlast ebenfalls, davon wurde ja keine Lohnsteuer einbehalten.

            Die steuerlichen Auswirkungen so einer Einmalzahlung aus dem Riestervertrag habe ich bei meiner Frau erst vor kurzem simuliert.

            Wir haben es dann sein lassen. Ich selbst habe mir bei Rentenbeginn damals 25% auszahlen lassen, aber ich wusste natürlich,

            was das steuerlich ausmacht. Im nachhinhein bin ich zu der Erkenntnis gelangt, dass der Abschluss von Riester-Verträgen keine

            wirklich gute Idee war. Für uns rechnet sich das nur, wenn wir deutlich über 90 Jahre alt werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo,
              habe den Eintrag in der Anlage R-AV / bAV mal gelöscht. (die Riesterrente) Dann ergibt sich eine Erstattung von knapp 2000 Euro.
              D.h., bei Eintragung wird eine Nachzahlung von 2900 Euro fällig. Ansonsten 2000 Erstattung. Macht irgendwie keinen Sinn.

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                #8
                Dann muss die Einmalzahlung aber schon ziemlich hoch gewesen sein. Ein Steuerunterschied von fast 5.000,00 € kommt mir

                auch ziemlich hoch vor. Ich selbst nutze ja konsequent den Bescheinigungsabruf, um manuelle Fehleingaben zu vermeiden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Die Einmalzahlung betrug 30 %, etwas über 10000 Euro. Wurde mir quasi "angeboten". Trotzdem werde ich nächste Woche nochmal alles Punkt für Punkt überprüfen.
                  Dir jedenfalls herzlichen Dank!

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                    #10
                    Die Einmalzahlung betrug 30 %, etwas über 10000 Euro. Wurde mir quasi "angeboten".
                    Bei einem Grenzsteuersatz von 42% für die letzten 10.000 € käme ich auf 4.200,00 €. Möglich wäre es, falls noch Zuschlagsteuern (Soli, Kirchensteuer)

                    anfallen. Angeboten wurde mir das damals auch und unlängst auch meiner Frau. Ich habe das damals wie heute durchgerechnet und mich damals

                    für eine Einmalzahlung von 25% entschieden, bei meiner Frau haben wir es sein lassen. Unsere Grenzsteuerbelastung liegt derzeit etwas über 30%.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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