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Ausgleichszahlung nach § 89b HGB

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    Ausgleichszahlung nach § 89b HGB

    Hallo, ich habe eine Antwort zu dem Thema von 2013 gesehen. Das Thema betrifft mich (habe Ausgleichszahlung nach § 89b HGB 2022 erhalten ).
    Die Zeilenangaben passen jetzt nicht mehr ( Änderung der Masken ). Ich finde einfach keine passende Erklärung.
    Es wäre schön zu erfahren, in welches Elsterformular die Zahlung wo einzutragen wäre. Anlage G oder Anlage S ? Was trifft auf mich zu ?
    WO wird nun WAS in Elster eingetragen, damit die Fünftelregelung nach § 34 II Nr 2 EStG berücksichtigt wird?

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende





    #2
    Du kannst nicht erwarten, dass wir jetzt recherchieren, was in § 89b HGB geregelt ist. Zu externen Vorschriften sollte man schon selbst verlinken.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo, die Frage wurde 2013 hier Forum bereits beantwortet. Ich möchte eigentlich nur wissen , wo die Zahlung einzutragen ist ( im jetzigen Elster stimmen die Zeilenangaben nicht mehr ).

      Kommentar


        #4
        Ich möchte eigentlich nur wissen , wo die Zahlung einzutragen ist ( im jetzigen Elster stimmen die Zeilenangaben nicht mehr ).
        Woher sollen wir jetzt wissen, ob für dich die Anlage G oder die Anlage S maßgeblich ist ? Du musst doch selbst wissen, wo du

        bisher deinen Gewinn erklärt hast. In beiden Anlagen sind Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 EStG zusätzlich unter Sonstiges einzutragen.

        Das ist jetzt wirklich leicht zu finden, nachdem in der Zeilenbeschriftung jeweils auf § 34 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 EStG hingewiesen wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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