Hallo zusammen,
für die Steuererklärung 2022 gebe ich zweierlei Lohnsteuerbescheinigungen 2022 an, da ich zum ersten Halbjahr 2022 den AG gewechselt habe. Nun konnte ich in der Anlage N Seite 2 "Angaben zum Arbeitslohn" eine zweite Lohnsteuerbescheinigung hinzufügen und eintragen. Soweit so gut.
Allerdings fällt mir auf, dass ich dann bei der Anlage Vorsorgeaufwendungen Seite 2 "Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung" keine Möglichkeit habe zweierlei Beträge einzutragen (sprich für die Lohnsteuerbescheinigung 1 und 2). Muss ich dann die Beiträge meiner beiden LSt.-Bescheinigungen zusammen addieren und im Gesamten eintragen? Selbiges Problem habe ich auch beim Eintragen der Arbeitslosenversicherung.
LG,
Tobias
für die Steuererklärung 2022 gebe ich zweierlei Lohnsteuerbescheinigungen 2022 an, da ich zum ersten Halbjahr 2022 den AG gewechselt habe. Nun konnte ich in der Anlage N Seite 2 "Angaben zum Arbeitslohn" eine zweite Lohnsteuerbescheinigung hinzufügen und eintragen. Soweit so gut.
Allerdings fällt mir auf, dass ich dann bei der Anlage Vorsorgeaufwendungen Seite 2 "Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung" keine Möglichkeit habe zweierlei Beträge einzutragen (sprich für die Lohnsteuerbescheinigung 1 und 2). Muss ich dann die Beiträge meiner beiden LSt.-Bescheinigungen zusammen addieren und im Gesamten eintragen? Selbiges Problem habe ich auch beim Eintragen der Arbeitslosenversicherung.
LG,
Tobias
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