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Welches Formular für die Einkünfte einer Erbengemeinschaft

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    Welches Formular für die Einkünfte einer Erbengemeinschaft

    Welches Formular in "Mein Elster" benötige ich, um die Einkünfte unserer Erbengemeinschaft (Einkünfte aus Vermietung einer geerbten Wohnung). Eine Steuernummer für die Erbengemeinschaft haben wir bereits. Aller Anfang ist schwer...

    #2
    https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90

    Ich verschieb mal, vom Unterforum Allgemein und Projekt, zu Mein Elster. und benenne den Titel um.

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      #3
      Bei Vermietung werden neben der Anlage FB noch die Anlagen FE1 und V benötigt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank, Charlie, für die schnelle Antwort. Mein Problem ist, dass ich von vorneherein nicht herausbekommen habe, welches Formular ich aufrufen soll. Bei der normalen Einkommensteuererklärung, z. B. treffen die Eingabefelder gar nicht auf unsere Situation zu. Bei dem Formular EStB 1 (auch ein Tipp aus dem Forum) ist mir alles irgendwie zu hoch. Dabei ist das Anliegen im Prinzip einfach: Mieteinnahmen deklarieren und Steuern zahlen...

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          #5
          Bei dem Formular EStB 1 (auch ein Tipp aus dem Forum) ist mir alles irgendwie zu hoch. Dabei ist das Anliegen im Prinzip einfach: Mieteinnahmen deklarieren und Steuern zahlen..
          Das Formular muss eben für jede Art von Gemeinschaft und für alle Arten von Einkünften taugen. Es sieht komplizierter aus als es ist.

          Wenn man das einmal richtig ausgefüllt hat, hat man sich eine gute Basis für die folgenden Jahre geschaffen.

          Ich habe für eine Erbengemeinschaft mit Vermietungseinkünften bereits letzte Woche den Feststellungsbescheid für 2022 erhalten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Frän Beitrag anzeigen
            EStB 1 (auch ein Tipp aus dem Forum)
            Nämlich von mir, in meiner Antwort oben

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              #7
              Vielen Dank für die Tipps an L.E. Fant und das gute Zureden von Charlie24. Nun kann ja nichts mehr schief gehen.
              Herzliche Grüße
              Frän

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                #8
                Nun kann ja nichts mehr schief gehen.
                Das möchte ich doch auch meinen ! Es gibt zwar ein paar Stolpersteine, aber viele sind es nicht. Dazu gehören,

                dass der Wert aus Zeile 23 der Anlage V von Hand in die Zeile 24 der Anlage V eingetragen werden muss und auch

                die Anlage FE1 manuell ausgefüllt werden muss. Wenn alles nach Schlüssel verteilt wird, ist da aber sonst nichts

                zu machen. Falls bei einem Beteiligten Sonderwerbungskosten angefallen sind, muss einem klar sein, dass in der

                Anlage FE1 ein Saldo erwartet wird, es wäre deshalb unter 5.5 in Zeile 114 ein Minuszeichen voranzustellen.

                Ansonsten ist noch zu beachten, dass die Erben die Gebäude-AfA des Rechtsvorgängers fortführen müssen,

                weshalb ich als Anschaffungsdatum des Objekts unverändert das Datum der Anschaffung durch den Erblasser eintrage.

                Im Jahr des Entstehens der Erbengemeinschaft trägt man in Zeile 32 des Hauptvordrucks noch den Sterbetag ein,

                in den Folgejahren entfällt das dann. Wie gesagt, das ist alles nicht so schwierig.

                In der eigenen Einkommensteuererklärung darf man nur den eigenen Anteil aus der Beteiligung eintragen und

                zwar unter 2 - Anteile an Einkünften in der Zeile 25 bei Grundstücksgemeinschaften. Weitere Angaben zum

                Objekt dürfen in der eigenen Anlage V nicht gemacht werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Lieber Charlie24,
                  ganz vielen Dank für die zusätzlichen Hinweise.
                  Herzliche Grüße
                  Frän

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                    #10
                    Guten Tag, wie kann ich bei einer Erbengemeinschaft von vier Personen zu je 1/4 die Mieteinnahmen aufteilen? Formularkategorie: Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) 2023 sowie die Formulare
                    Anlagen FB, hier sagt Elster solle ich die Art der Beteiligung auswählen zwischen
                    19 Beteiligte(r) ist:
                    Keine Angabe

                    persönlich haftender Gesellschafter einer OHG

                    Komplementär

                    Kommanditist

                    sonstiger Mitunternehmer ohne Haftungsbeschränkung

                    sonstiger Mitunternehmer mit Haftungsbeschränkung i. S. d. § 15a EStG

                    Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung

                    Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, mit Haftungsbeschränkung i. S. d. § 15a EStG

                    Treuhänder

                    mittelbar beteiligter Gesellschafter i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG

                    in Vorjahren ausgeschiedener Gesellschafter und dessen Rechtsnachfolger


                    weiter Anlagen welche ich befüllt habe sind:
                    Anlage FE 1
                    Anlage V: Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung bebauter Grundstücke
                    Danke für eine Rückmeldung wo bzw. wie ich den Split der Mieteinkünfte bekannt gebe.

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                      #11
                      Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung
                      Das ist die richtige Auswahl !

                      Danke für eine Rückmeldung wo bzw. wie ich den Split der Mieteinkünfte bekannt gebe.
                      Du hast doch in der Anlage FB die Erbquoten nach Bruchteilen erfasst, da musst du doch nur in der Anlage FE 1 angeben,

                      dass der gesamte Überschuss nach Schlüssel verteilt wird. Die Berechnung macht das Finanzamt im Bescheid.

                      Der Thread ist bezüglich der Zeilennummern der Anlage V veraltet, die haben sich 2023 massiv geändert.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Danke für die schnelle Antwort, ja ich habe FB die Bruchteile erfasst.Das heist ich füge bei Anlage FE1 unter 5. die Aufteilung der Besteuerungsgrundlage alle entsprechenden Miterben auf, ohne einen weitere Dateneingabe, richtig?
                        image.png

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                          #13
                          Das heist ich füge bei Anlage FE1 unter 5. die Aufteilung der Besteuerungsgrundlage alle entsprechenden Miterben auf, ohne einen weitere Dateneingabe, richtig?
                          Nein, wenn alles nach Schlüssel verteilt wird, musst du unter 5. -Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen überhaupt nichts eintragen.

                          Du gibst den Überschuss aus den Zeilen 84/85 der Anlage V in der Anlage FE 1 unter 4. - Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung in

                          die Zeile 54 ein. Der Abschnitt 5 bleibt leer.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Top vielen Dank für die Hilfe.
                            lg Jusha

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