Welches Formular in "Mein Elster" benötige ich, um die Einkünfte unserer Erbengemeinschaft (Einkünfte aus Vermietung einer geerbten Wohnung). Eine Steuernummer für die Erbengemeinschaft haben wir bereits. Aller Anfang ist schwer...
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Welches Formular für die Einkünfte einer Erbengemeinschaft
Einklappen
X
-
https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90
Ich verschieb mal, vom Unterforum Allgemein und Projekt, zu Mein Elster. und benenne den Titel um.
-
Bei Vermietung werden neben der Anlage FB noch die Anlagen FE1 und V benötigt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Vielen Dank, Charlie, für die schnelle Antwort. Mein Problem ist, dass ich von vorneherein nicht herausbekommen habe, welches Formular ich aufrufen soll. Bei der normalen Einkommensteuererklärung, z. B. treffen die Eingabefelder gar nicht auf unsere Situation zu. Bei dem Formular EStB 1 (auch ein Tipp aus dem Forum) ist mir alles irgendwie zu hoch. Dabei ist das Anliegen im Prinzip einfach: Mieteinnahmen deklarieren und Steuern zahlen...
Kommentar
-
Bei dem Formular EStB 1 (auch ein Tipp aus dem Forum) ist mir alles irgendwie zu hoch. Dabei ist das Anliegen im Prinzip einfach: Mieteinnahmen deklarieren und Steuern zahlen..
Wenn man das einmal richtig ausgefüllt hat, hat man sich eine gute Basis für die folgenden Jahre geschaffen.
Ich habe für eine Erbengemeinschaft mit Vermietungseinkünften bereits letzte Woche den Feststellungsbescheid für 2022 erhalten.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Zitat von Frän Beitrag anzeigenEStB 1 (auch ein Tipp aus dem Forum)
Kommentar
-
Nun kann ja nichts mehr schief gehen.
dass der Wert aus Zeile 23 der Anlage V von Hand in die Zeile 24 der Anlage V eingetragen werden muss und auch
die Anlage FE1 manuell ausgefüllt werden muss. Wenn alles nach Schlüssel verteilt wird, ist da aber sonst nichts
zu machen. Falls bei einem Beteiligten Sonderwerbungskosten angefallen sind, muss einem klar sein, dass in der
Anlage FE1 ein Saldo erwartet wird, es wäre deshalb unter 5.5 in Zeile 114 ein Minuszeichen voranzustellen.
Ansonsten ist noch zu beachten, dass die Erben die Gebäude-AfA des Rechtsvorgängers fortführen müssen,
weshalb ich als Anschaffungsdatum des Objekts unverändert das Datum der Anschaffung durch den Erblasser eintrage.
Im Jahr des Entstehens der Erbengemeinschaft trägt man in Zeile 32 des Hauptvordrucks noch den Sterbetag ein,
in den Folgejahren entfällt das dann. Wie gesagt, das ist alles nicht so schwierig.
In der eigenen Einkommensteuererklärung darf man nur den eigenen Anteil aus der Beteiligung eintragen und
zwar unter 2 - Anteile an Einkünften in der Zeile 25 bei Grundstücksgemeinschaften. Weitere Angaben zum
Objekt dürfen in der eigenen Anlage V nicht gemacht werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Guten Tag, wie kann ich bei einer Erbengemeinschaft von vier Personen zu je 1/4 die Mieteinnahmen aufteilen? Formularkategorie: Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) 2023 sowie die Formulare
Anlagen FB, hier sagt Elster solle ich die Art der Beteiligung auswählen zwischen
19 Beteiligte(r) ist:
Keine Angabe
persönlich haftender Gesellschafter einer OHG
Komplementär
Kommanditist
sonstiger Mitunternehmer ohne Haftungsbeschränkung
sonstiger Mitunternehmer mit Haftungsbeschränkung i. S. d. § 15a EStG
Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung
Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, mit Haftungsbeschränkung i. S. d. § 15a EStG
Treuhänder
mittelbar beteiligter Gesellschafter i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG
in Vorjahren ausgeschiedener Gesellschafter und dessen Rechtsnachfolger
weiter Anlagen welche ich befüllt habe sind:
Anlage FE 1
Anlage V: Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung bebauter Grundstücke
Danke für eine Rückmeldung wo bzw. wie ich den Split der Mieteinkünfte bekannt gebe.
Kommentar
-
Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung
Danke für eine Rückmeldung wo bzw. wie ich den Split der Mieteinkünfte bekannt gebe.
dass der gesamte Überschuss nach Schlüssel verteilt wird. Die Berechnung macht das Finanzamt im Bescheid.
Der Thread ist bezüglich der Zeilennummern der Anlage V veraltet, die haben sich 2023 massiv geändert.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Das heist ich füge bei Anlage FE1 unter 5. die Aufteilung der Besteuerungsgrundlage alle entsprechenden Miterben auf, ohne einen weitere Dateneingabe, richtig?
Du gibst den Überschuss aus den Zeilen 84/85 der Anlage V in der Anlage FE 1 unter 4. - Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung in
die Zeile 54 ein. Der Abschnitt 5 bleibt leer.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar