Guten Tag zusammen,
ich habe eine ähnliche Verständnisfrage wie ein paar Themen weiter unten:
Wir haben ein Zweifamilienhaus in Bayern, welches 1968 erbaut worden ist. Die Wohnfläche des Hauses liegt uns nach DIN 283 in den Bauplänen vor.
2003 haben wir einen Warmwintergarten (mit Baugehmigung) angebaut, Fertigstellung im September 2003. Die Wohnfläche des Wintergartens von 20qm liegt uns nach der Zweiten Berechnungsverordnung im Bauplan vor.
Ist es uns erlaubt, die Wohnfläche vom Haus (DIN 283) und vom Wintergarten (Zweite Berechnungsverordnung) einfach zu addieren, trotz verschiedener Verordnungen?
Das würde den großen Vorteil bringen, dass laut der Zweiten Berechnungsverordnung der Wintergarten nur zu 50% (also nur mit 10qm) in die Berechnung einfließt, egal ob beheizt oder nicht.
Schönen Dank und einen geruhsamen Feiertag
ich habe eine ähnliche Verständnisfrage wie ein paar Themen weiter unten:
Wir haben ein Zweifamilienhaus in Bayern, welches 1968 erbaut worden ist. Die Wohnfläche des Hauses liegt uns nach DIN 283 in den Bauplänen vor.
2003 haben wir einen Warmwintergarten (mit Baugehmigung) angebaut, Fertigstellung im September 2003. Die Wohnfläche des Wintergartens von 20qm liegt uns nach der Zweiten Berechnungsverordnung im Bauplan vor.
Ist es uns erlaubt, die Wohnfläche vom Haus (DIN 283) und vom Wintergarten (Zweite Berechnungsverordnung) einfach zu addieren, trotz verschiedener Verordnungen?
Das würde den großen Vorteil bringen, dass laut der Zweiten Berechnungsverordnung der Wintergarten nur zu 50% (also nur mit 10qm) in die Berechnung einfließt, egal ob beheizt oder nicht.
Schönen Dank und einen geruhsamen Feiertag
Kommentar