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Grundsteuer NRW höchste Eisenbahn

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    Grundsteuer NRW höchste Eisenbahn

    Hallo und tollen 1. Mai

    Weshalb ich so lange gewartet habe kann ich nicht sagen was ich allerdings weiß ist, wenn ich gewusst hätte wie kompliziert das ist hätte ichs nicht getan.

    Ich besitze eine Eigentumswohnung mit 63,38/1.515,43 Miteigentumsanteil.
    Das Gebäude besteht aus 3 Häusern mit je einem Eingang mit je 8 Wohneinheiten.
    Die Gebäude und Freifläche besteht aus 2 Flurstücken im gleichen Flur.
    Ein Teil der Fläche beträgt 2148m2 und der andere 32m2, anteilig beteiligt bin ich bei beiden Flächen gleich.

    Ich habe bereits 20 Stunden mit 1000 verschiedenen Rechenvarianten hinter mir. Immer wieder kommt der Fehler:

    "Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben."

    Ich weiß weder ein noch aus. Die Suchfunktion liefert leider keine passenden Beiträge, weshalb ich auf die ein oder andere spontane Hilfe hoffe.
    Zuletzt geändert von SebHel; 01.05.2023, 18:23.

    #2
    Ich habe bereits 20 Stunden mit 1000 verschiedenen Rechenvarianten hinter mir. Immer wieder kommt der Fehler:
    Es gibt aber nur eine richtige Variante. In deinem Fall musst du mit Kommaverschiebung arbeiten, da beim Nenner nur ganzzahlige Werte

    erlaubt sind. Das heißt Zähler 6338 und Nenner 151543. Bei den genannten Flurstücksgrößen macht das für die Zeile 4 von GW2

    zusammen 91,1744 m², das sind abgerundet 91 m². Bei identischem Bodenrichtwert werden beide Flurstücke über 1 - erste Fläche

    geschlüsselt, in Zeile 4 von GW2 wird nur ein Gesamtwert eingetragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24

      Ich wollte bereits ein Dankeslob aussprechen (das mache ich jetzt schonmal im kleinen für das schnelle Feedback) aber leider sehe ich nur noch Zahlen und Fehlermeldungen.
      Ich Habe in GW1 2 Flurstücke angegeben. Richtig ?
      Flurstück 1
      Zeile 10 Fläche: 2148
      Zeile 11 Zähler: 6338
      Zeile 11 Nenner: 151543
      Flurstück 2
      Zeile 10 Fläche: 32
      Zeile 11 Zähler: 1
      Zeile 11 Nenner: 151543

      Fehler bleibt. Man so doof kann ich doch gar nicht sein.



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        #4
        Flurstück 2
        Zeile 10 Fläche: 32
        Zeile 11 Zähler: 1
        Zeile 11 Nenner: 151543
        Das ist doch auch falsch ! Du hast im ersten Beitrag geschrieben:

        .... anteilig beteiligt bin ich bei beiden Flächen gleich.
        Wenn das stimmt, gilt auch für die 32 m² der Zähler 6338.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Warum steht bei Flurstück 2 ein Zähler von 1?

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            #6
            Charlie24.

            DUUUU bist DER GOTT der Götter, sowohl im Finanzwesen als auch der Rechner und Geduldigen !!!
            Dein Status hier sollte angehoben werden. Von Erfahrener Benutzer auf Gott.

            1000 Dank (auch an den Hilfsprofi ) !

            Angehängte Dateien

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              #7
              Von Erfahrener Benutzer auf Gott.
              Nur nicht übertreiben ! Der Status Erfahrener Benutzer ist in diesem Forum der höchste Rang. Und Liken bewirkt bei mir auch nichts mehr.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Ein wunderbarer Anblick wurde jedenfalls schon mal gesehen. Ich noch nicht

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                  #9
                  SebHel: Ein Lob oder eine Dank für eine hilfreiche Antwort im Forum ist sicherlich nicht verkehrt. Aber eine solche anbetungshaft übersteigerte Reaktion macht verlegen und ist nicht angebracht. Man sollte den Namen Gottes jedenfalls nicht leichtfertig in den Mund nehmen (2. Mose 20,7), was in mehreren Religionen so gesehen wird. Nach meiner unvollkommenen Vorstellung zahlt Gott übrigens keine Kirchensteuer, Charlie24 nach eigener Aussage schon.

                  Meine eigenen Kenntnisse der el. Grundsteuererklärung sind übrigens ehrer irdisch und begrenzt. Aber dass der Zähler bei Flurstück 2 falsch gesetzt wurde, war für mich beim Lesen der Beiträge gut erkennbar und für einige andere Benutzer sicherlich auch, wenn sie es durchlesen.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #10
                    Ich vermute in diesem Fall, dass die religiöse Euphorie von SebHel von einer traumatischen Zahlenblindheit ausgelöst wurde.

                    Kommentar


                      #11
                      Verlegen macht mich das zwar nicht, aber es ist eben nicht angebracht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Zitat von timote Beitrag anzeigen
                        Man sollte den Namen Gottes jedenfalls nicht leichtfertig in den Mund nehmen
                        Er selbst äußert sich ja dazu nicht. Der Pentateuch wurde doch von Menschen geschrieben.

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                          #13
                          Zitat von timote Beitrag anzeigen
                          ... Man sollte den Namen Gottes jedenfalls nicht leichtfertig in den Mund nehmen....
                          wobei die Formulierung Herr Gott kein Name ist, sondern ein Titel. Aber wir wollen ja nicht in Religionsunterricht abschweifen.

                          Tschüß

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                            #14
                            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                            die Formulierung Herr Gott
                            Die wurde jetzt von SebHel allerdings nicht genutzt. Vielleicht hast Du Dich durch das Posting des Titelträgers verwirren lassen

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