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Nachzahlung trotz Steuerklasse 1 mit meinen Daten (Bundenland BW). Wie möglich?

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    Nachzahlung trotz Steuerklasse 1 mit meinen Daten (Bundenland BW). Wie möglich?

    Hallo miteinander,

    ich versuche herauszufinden, warum in diesem Jahr ich was nachzahlen sollte. Ich bin ledig, zahle keine Kirchensteuer, habe keine Kinder, bin gesetzlich (nicht privat) versichert, lebe und arbeite in BW.


    Nummern bei Lohnsteuerbescheinigung (meine Daten):

    Steuerklasse: 1

    3. Bruttoarbeitslohn: 40991,60
    4. Einbehaltene Lohnsteuer von 3.: 5724,00

    22. Arbeitgeberanteil/-zuschuss - a) zur gesetzlichen Rentenversicherung: 3784,33
    23. Arbeitnehmeranteil/-zuschuss - a) zur gesetzlichen Rentenversicherung: 3784,33

    25. Arbeitnehmerbeiträgliche zur gesetzlichen Krankenversicherung: 3214,64
    26. Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung: 762,39
    27. Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung: 488,31


    Anlagen N, Anlage Vorsorgeaufwand wurden ausgefüllt. Ich soll bei den Daten mit Entfernungspauschale/Homeofficepauschale 19,00 Euro nachzahlen. Wie ist es möglich? Kann mir bitte jemand helfen?

    #2
    Dann reichst du eben keine Einkommensteuererklärung ein !

    Ich soll bei den Daten mit Entfernungspauschale/Homeofficepauschale 19,00 Euro nachzahlen
    Den Satz verstehe ich leider nicht wirklich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Dann reichst du eben keine Einkommensteuererklärung ein !


      Den Satz verstehe ich leider nicht wirklich.
      Ich bin überrascht, dass bei mir sowas passiert ist. Es ist Steuerklasse 1 und der Gehalt ist gering. Und ich habe eine Entfernungspauschale/Homeoffice-Pauschale eingefügt (XXX Tage ins Office gefahren mit X-Distanz mit PKW)

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        #4
        Und ich habe eine Entfernungspauschale/Homeoffice-Pauschale eingefügt (XXX Tage ins Office gefahren mit X-Distanz mit PKW)
        Damit sich das auswirkt, musst du über 1.200,00 € Werbungskosten kommen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird nämlich bereits

        beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Wenn ich deine Daten in einen Lohnsteuerrechner eingebe, kommt da keine Nachzahlung raus.

        Steht vor den 19,00 € eventuell ein Minuszeichen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich komme mit den von Dir angegebenen Zahlen auch auf eine Nachzahlung von 18 Euro, dabei wurden keine individuellen Werbungskosten angesetzt sondern nur die AN-Pauschale von 1.200 €. Offenbar wurde da die Lohnsteuer nicht korrekt berechnet. Wenn sonst keine weiteren abzugsfähigen Aufwendungen vorhanden sind, insbesondere keine WK über 1200 €. würde ich es mit der Einkommensteuererklärung dieses Jahr bleiben lassen. Eine Verpflichtung zur Abgabe besteht offenbar nicht.

          Kommentar


            #6
            Nach dem Lohnsteuerrechner auf der BMF-Seite ist nicht zu wenig Lohnsteuer einbehalten worden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Nach dem Lohnsteuerrechner auf der BMF-Seite ist nicht zu wenig Lohnsteuer einbehalten worden.
              Allerdings sind die Beiträge für RV und ALV lt LStB zu niedrig, insofern ist da schon eine Diskrepanz zu den Rechnern erklärbar.

              Warum das so ist, ist unklar. Theoretisch könnte in einzelnen Monaten der Lohn über der BBG gelegen haben, aber das brutto des gesamten Jahres ist meilenweit von der BBG entfernt.

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                #8
                ja, leider stand bei mir "Nachzahlung: 19 Euro". Ich dachte, ich hatte auf Elster einen Fehler getätigt. Dies war wohl doch nicht der Fall war.

                Vielen Dank für eure Mühe und Zeit. Schönen Abend

                Kommentar


                  #9
                  Mich wundert schon, dass Charlie24 und Telepeter zu verschiedenen Ergebnissen gekommen sind.

                  Wenn die Einschätzungung von multi stimmt, dass zu wenig für RV und ALV abgeführt wurde, sollte ayaya dem vielleicht nachgehen, damit er nicht zu wenig Rentenpunkte bekommt.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von timote Beitrag anzeigen
                    Wenn die Einschätzungung von multi stimmt, dass zu wenig für RV und ALV abgeführt wurde, sollte ayaya dem vielleicht nachgehen, damit er nicht zu wenig Rentenpunkte bekommt.
                    Die Beitragssätze der gesetzlichen RV und der ALV sind ja keine Staatsgeheimnisse.

                    40.991,60 * 18,6% = 7624,44
                    40.991,60 * 2,4% = 983,80

                    Die bescheinigten Zahlen von 7.568,91 bzw. 976,62 sind identisch jeweils 99,27% dieser Werte.

                    Wie gesagt kann dies daran liegen, dass temporär z.B. wegen einer Einmalzahlung die gemeinsame BBG der RV und ALV überschritten wurde. Die Behandlung der Lohnsteuer bei Einmalzahlungen ist komplex, insofern halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass hier die Nachzahlung her kommt.

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