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Anlagen FW

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    Anlagen FW

    Ist die Anlagen FW und damit verbundenes Gesetz (§ 10 EStG) noch gültig? Würde ich eine Steuerermäßigung bekommen, wenn ich mein Wohneigentum in der Anlage FW eingebe? Im Internet steht, dass das Gesetz nicht mehr gültig ist. Warum ist dann immer noch die Anlage FW im Mein Elster drin?

    #2
    Warum ist dann immer noch die Anlage FW im Mein Elster drin?
    Weil dort auch andere Tatbestände erklärt werden können bzw. müssen, wie Sanierungen im Rahmen der Städtebauförderung oder Denkmalsanierungen.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Alles klar, also nur für die Sanierungen o.ä. Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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        #4
        Im übrigen solltest Du genauer zitieren. Die Anlage FW betrifft z.B. die Paragrafen § 10e und 10f EStG. Der von Dir erwähnte § 10 EStG betrifft ganz andere Fälle und hat mit der Anlage FW nicht die Bohne zu tun.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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