Hallo, ich habe seit vielen Jahren ein notariell eingetragenes Wohnrecht auf dem Hof meiner Eltern. Dieser Hof ist in den letzen Jahren mit all seinen Grundstücken auf meine Schwester übertragen worden. In der Gemarkung, in der der Hof steht, besitze ich also keinen Grund, sondern nur ein Wohnrecht auf einen bestimmten Anteil in einem Gebäude. Wie erkläre ich diesen Miteigentumsanteil laut Grundbuch (0) im Elster Formular, da ich beim Zähler keine Null eingeben kann. Gibt es dafür eine andere Möglichkeit dies mitzuteilen ?
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Grundsteuer - Wohnrecht
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Du hast bei der Grundsteuer nichts zu erklären, Eigentümerin ist deine Schwester. Dein Wohnrecht ist nicht bewertungserheblich.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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