Hallo zusammen,
bisher habe den Behinderten-Pauschbetrag nur in meiner Steuererklärung angegeben. Nun möchte ihn aber gerne mittels Elster auch in meine ELStAM eintragen lassen.
Das entsprechende Forumular habe ich unter "Formulare / Leistungen > Alle Formulare > Lohnsteuer Arbeitnehmer > Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" gefunden und bzgl. der Anlagenauswahl "Hauptvordruck" und "Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen" ausgewählt.
Bzgl. der ausfüllbaren Felder habe ich mehrere Fragen, die ich hier gerne stellen würde. Vor allem bin ich mir häufig nicht sicher, welche davon "Muss-Felder" sind. Ich habe wenig Erfahrung mit solchen Formularen, allgemein noch nicht den Durchblick, wie das mit der im Einkommenssteuer im Detail funktioniert und bitte deswegen um Nachsicht.
Hauptvordruck:
Viele Grüße
waschmaschine
bisher habe den Behinderten-Pauschbetrag nur in meiner Steuererklärung angegeben. Nun möchte ihn aber gerne mittels Elster auch in meine ELStAM eintragen lassen.
Das entsprechende Forumular habe ich unter "Formulare / Leistungen > Alle Formulare > Lohnsteuer Arbeitnehmer > Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" gefunden und bzgl. der Anlagenauswahl "Hauptvordruck" und "Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen" ausgewählt.
Bzgl. der ausfüllbaren Felder habe ich mehrere Fragen, die ich hier gerne stellen würde. Vor allem bin ich mir häufig nicht sicher, welche davon "Muss-Felder" sind. Ich habe wenig Erfahrung mit solchen Formularen, allgemein noch nicht den Durchblick, wie das mit der im Einkommenssteuer im Detail funktioniert und bitte deswegen um Nachsicht.
Hauptvordruck:
- "1 - Antragstellende Person: Ausgeübter Beruf": Muss ich hier etwas eintragen? Weshalb ist mein Beruf wichtig?
- "5 - Angaben zu den Einkünften: Voraussichtlicher Bruttoarbeitslohn 2023 (Bitte stets ausfüllen (gegebenenfalls 0))": Was passiert wenn ich bzgl. der Schätzung falsch liege? Wie viel daneben liegen ist ok? Wofür wird diese Angabe überhaupt benötigt? Müsste ich in Zukunft, wenn ich irgendwann mehr verdienen sollte, erneut einen Antrag mit korrigiertem Wert stellen? Gesprochen ohne die Hintergründe zu kennen: Ich will doch "einfach nur" den Behinderten-Pauschbetrag in die ELStAM eintragen lassen angeben. Meine bisherigen ELStAM kommen doch auch ohne meinen voraussichtlichen Bruttoarbeitslohn 2023 aus? PS: Ich bin mir sicher, dass hier grundlegende Wissenslücken habe. Wenn mir jemand einen Link empfehlen kann, mit dem ich sie schließen kann, würde ich mich freuen.
- "5 - Angaben zu den Einkünften: Voraussichtlicher Bruttoarbeitslohn 2023 (Bitte stets ausfüllen (gegebenenfalls 0))": Zählen hierzu auch Kapitalerträge? Muss ich diese auch angeben, wenn sie unter dem entsprechenden Freibetrag liegen?
- "7 - Freibetrag aufgrund Hinzurechnungsbetrag": Ich möchte keinen solchen Freibetrag beantragen, da ich nur ein Arbeitsverhältnis habe. Muss ich dann überhaupt bei diesen Punkten eine Angabe machen, wie z.B. bei "Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern: Der Jahresarbeitslohn aus meinem ersten Dienstverhältnis beträgt voraussichtlich nicht mehr als ..."?
- "8 - Verteilung / Übertragung der Freibeträge": Bei "Freibeträge ohne Werbungskosten" steht "Wenn der Freibetrag im Übrigen anders als je zur Hälfte auf die Ehegatten / Lebenspartner(innen) aufgeteilt werden soll, dann geben Sie bitte das Aufteilungsverhältnis an.". Kann ich diese Felder leer lassen, wenn keine "Ehegatten / Lebenspartner(innen)" habe?
- "8 - Verteilung / Übertragung der Freibeträge": Bei "Pauschbetrag für behinderte Menschen und Hinterbliebene" wollte ich "Berücksichtigung des Pauschbetrags in voller Höhe" ankreuzen sowie bei "Berücksichtigung des Pauschbetrags anteilig (in %)" 100% eingeben. Das verhindert Elster jedoch. Ich nehme an, dass ich diese Felder ignorieren kann, weil es allgemein hier nur um "Verteilung / Übertragung" geht und das für mich nicht relevant ist (keine "Ehegatten / Lebenspartner(innen)" oder Kinder)?
- "10 - Zweijährige Gültigkeit des Freibetrags": Hier steht "Die zweijährige Gültigkeit betrifft nicht Freibeträge für Menschen mit Behinderungen [..]. Eine mehrjährige Gültigkeit dieser Freibeträge ist mit der Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen [...] zu beantragen.". Mir geht es ja genau um diesen Behinderten-Pauschbetrag. Wird die mehrjährige Gültigkeit dieses Freibetrags automatisch mit Übermittlung der entsprechenden Anlage mitbeantragt? Bei der entsprechenden Anlage habe ich nämlich kein entsprechendes Feld gefunden.
- "12 - Anhänge": Ich habe im Rahmen einer früheren Steuererklärung die Bescheinigung des Grades meiner Behinderung bereit übermittelt. Muss ich diese hier dennoch hochladen?
- "1 - Sonderausgaben:" Hier gibt es den Punkt "Kirchensteuer, soweit diese nicht als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer erhoben wird". Ich bin dieses Jahr aus der Kirche ausgetreten, habe also für die ersten paar Monate noch Kirchensteuer bezahlt. Bin ich verpflichtet, in dieses Feld den von mir geschätzten Wert für 2023 einzutragen? Meine Idee: Wenn ich nicht verpflichtet bin hier eine Eintragung vorzunehmen, kann ich dann dieses Feld leer lassen, denn aktuell muss ich ja keine Kirchensteuer mehr zahlen; entsprechend sollte dies auch keine Auswirkung mehr in Zukunft haben. Oder übersehe ich hier etwas?
- "1 - Sonderausgaben:" Hier gibt es den Punkt "Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung". Aktuell habe ich noch nichts gespendet. Gemäß dem Fall, dass ich etwas gespendet hätte: Wäre ich verpflichtet diesen Wert hier einzutragen? Oder ist das freiwillig und eher so zu verstehen, dass man hier schätzt, was man im Durchschnitt im Jahr spendet / vorhat zu spenden, damit dann entsprechend die monatlichen Steuerabzüge entsprechend angepasst werden können (?), damit es dann im Rahmen des Steuerbescheids zu einem möglichst geringen Delta kommt?
- "2 - Außergewöhnliche Belastungen": Bei "Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen und Hinterbliebene" gibt es zweimal die Zeile 24: "Nachweis wird postalisch nachgereicht." und "Nachweis lag bereits vor.". Bedeutet, dass es die Zeile 24 zweimal gibt, dass man nur eines der beiden Kästchen ankreuzen darf? Anschließend an eine der obigen Fragen: Kann ich "Nachweis lag bereits vor.". ankreuzen, wenn ich den Nachweis bereits in der Vergangenheit im Rahmen meiner Steuererklärung eingereicht habe? Wenn nicht, um sicherzugehen: Ich soll vermutlich das Kästchen für "Nachweis wird postalisch nachgereicht." nicht ankreuzen; auch wenn ich den Nachweis online im Rahmen der Anträge beim Hauptvordruck hochlade, oder?
Viele Grüße
waschmaschine
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