Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Arbeitszimmer: Gesamtwohnfläche bei Einliegerwohnung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Arbeitszimmer: Gesamtwohnfläche bei Einliegerwohnung?

    Guten Abend Zusammen,

    auch nach stundenlangen Suchen konnte ich im Internet keine klare Aussage finden - daher probiere ich mal hier mein Glück.

    Es geht um den Prozentualen Anteil des Arbeitszimmers:
    -Arbeitszimmer: 15qm
    -Wohnfläche EG+OG: 160qm
    -im Keller Einliegerwohnung: 50qm
    Die Einliegerwohnung im Keller hat einen seperaten Eingang, ist nicht mit dem "Haupthaus" verbunden und ist nicht vermietet.

    Muss ich für die Berechnung des Arbeitszimmers 160qm oder 210qm als Wohnfläche nehmen?

    Vielen Dank schonmal

    #2
    Die Frage hat zwar mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun, aber m. E. sind zumeist die 210 m² zutreffend.

    Zumindest für die AfA. Falls es keine eigene Heizung gibt und die Einliegerwohnung mit beheizt wird, wäre es da genauso.

    Bei anderen Nebenkosten wie Strom und Wasser kommt es darauf an, ob die Einliegerwohnung leer steht und eigene

    Zähler hat.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Jonnyxll2 Beitrag anzeigen
      Muss ich für die Berechnung des Arbeitszimmers 160qm oder 210qm als Wohnfläche nehmen?
      Es kommt halt immer darauf an, auf was sich die 100% beziehen - auf die Kosten die für 160qm entstehen oder auf die Kosten für die 210qm. Bei AfA und Finanzierungskosten sind das ganz klar die 210qm.

      Im Übrigen wird sich die Arbeitszimmerproblematik bei der Veranlagung 2023 bei Vielen nicht mehr stellen - dank erweiterter Homeoffice-Pauschale für die der Aufwand nicht mehr nachgewiesen werden muss. Einfach mal Google danach fragen.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

        Es kommt halt immer darauf an, auf was sich die 100% beziehen - auf die Kosten die für 160qm entstehen oder auf die Kosten für die 210qm. Bei AfA und Finanzierungskosten sind das ganz klar die 210qm.

        Im Übrigen wird sich die Arbeitszimmerproblematik bei der Veranlagung 2023 bei Vielen nicht mehr stellen - dank erweiterter Homeoffice-Pauschale für die der Aufwand nicht mehr nachgewiesen werden muss. Einfach mal Google danach fragen.
        Super, vielen Dank.
        Jetzt hat es klick gemacht. Stimmt, ist ja auch logisch, bei den einzelnen Positionen manchmal die 160 und manchmal die 210 qm genommen werden müssen. ZB ist sie Einliegerwohnung unbeheizt. Daher nehme ich bei den Heizkosten dann nur die 160 als Anteil.

        Kommentar

        Lädt...
        X