Guten Abend Zusammen,
auch nach stundenlangen Suchen konnte ich im Internet keine klare Aussage finden - daher probiere ich mal hier mein Glück.
Es geht um den Prozentualen Anteil des Arbeitszimmers:
-Arbeitszimmer: 15qm
-Wohnfläche EG+OG: 160qm
-im Keller Einliegerwohnung: 50qm
Die Einliegerwohnung im Keller hat einen seperaten Eingang, ist nicht mit dem "Haupthaus" verbunden und ist nicht vermietet.
Muss ich für die Berechnung des Arbeitszimmers 160qm oder 210qm als Wohnfläche nehmen?
Vielen Dank schonmal
auch nach stundenlangen Suchen konnte ich im Internet keine klare Aussage finden - daher probiere ich mal hier mein Glück.
Es geht um den Prozentualen Anteil des Arbeitszimmers:
-Arbeitszimmer: 15qm
-Wohnfläche EG+OG: 160qm
-im Keller Einliegerwohnung: 50qm
Die Einliegerwohnung im Keller hat einen seperaten Eingang, ist nicht mit dem "Haupthaus" verbunden und ist nicht vermietet.
Muss ich für die Berechnung des Arbeitszimmers 160qm oder 210qm als Wohnfläche nehmen?
Vielen Dank schonmal
Kommentar