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Nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag und trotzdem keine Rückzahlung von Kest/Solz

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    Nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag und trotzdem keine Rückzahlung von Kest/Solz

    Hallo.

    Ich habe gemäß meiner Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge folgende Eingaben getätigt:

    Zeile 7 Kapitalerträge
    Zeile 16 Sparer-Pauschbetrag
    Zeile 37 Kapitalertragssteuer
    Zeile 38 Solidaritätszuschlag

    Der Sparer-Pauschbetrag wurde nur zur Hälfte ausgeschöpft, so dass ich aus meiner Sicht eine vollständige Rückzahlung für die abgeführte Kest/Solz gemäß den Zeilen 37 und 38 bekommen müsste. Die Eingabe der Beträge in den Zeilen sind auch stimmig. Bei der Prüfung und Steuerberechnung wird das aber nicht angezeigt. Die Software zeigt auch keinen Fehler an.

    Was mache/verstehe ich falsch?

    #2
    Kreuz Zeile 5 an, trage in Zeile 17 eine Null ein, und alles sollte funktionieren.

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      #3
      Vielen Dank. Zeile 5 hatte ich bereits angekreuzt. Die Null in Zeile 17 habe ich jetzt eingetragen. Das Ergebnis bleibt leider gleich - keine Erstattung von Kest/Solz.

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        #4
        Übrigens muss ich Zeile 4 auch ankreuzen, sonst erhalte ich einen Fehler. Das verstehe ich auch nicht, denn ich brauche keine Günstigerprüfung beantragen.

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          #5
          Die Erstattung von Kapitalertragsteuer sieht man nur in der Tabelle am Beginn der Steuerberechnung.

          Übrigens muss ich Zeile 4 auch ankreuzen, sonst erhalte ich einen Fehler.
          Das zu glauben fällt mir schwer. Der Antrag in Zeile 5 muss ausreichen.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich gebe jedes Jahr KAP mit Kreuz in 5 und ohne Beantragung der Günstigerprüfung in 4 ab. Vielleicht sollten mal konkrete Zahlen geliefert werden. Und den Text von angeblichen Fehlermeldungen zu liefern, ist auch nicht unangebracht.

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die Erstattung von Kapitalertragsteuer sieht man nur in der Tabelle am Beginn der Steuerberechnung.


              Das zu glauben fällt mir schwer. Der Antrag in Zeile 5 muss ausreichen.
              Danke für diesen Tipp. Die Rückerstattung steht tatsächlich oben in der Tabelle. Das hatte ich übersehen.

              Und jetzt hat es auch ohne Häkchen in Zeile 4 geklappt. War bestimmt ein Anwendungsfehler meinerseits. Jetzt ist alles fein. Danke für die Hilfe.

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                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen
                Ich gebe jedes Jahr KAP mit Kreuz in 5 und ohne Beantragung der Günstigerprüfung in 4 ab. Vielleicht sollten mal konkrete Zahlen geliefert werden. Und den Text von angeblichen Fehlermeldungen zu liefern, ist auch nicht unangebracht.
                Mein Problem hat sich gelöst. Vielen Dank für deine Bereitschaft mir zu helfen.

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