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Körperschaftssteuererklärung für Verein ohne Gemeinnützigkeit

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    Körperschaftssteuererklärung für Verein ohne Gemeinnützigkeit

    Hallo zusammen, ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

    Als Verein haben wir unsere Gemeinnützigkeit verloren und müssen die Körperschaftssteuererklärung für 2022 abgeben (Formular KSt 1). Wir hatten in diesem Jahr (und den zwei Jahren zuvor) keinerlei Einnahmen.

    Als gemeinnütziger Verein haben wir immer unter Punkt 3 (Angaben zur Steuerbefreiung) "Nr 9 - Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke" angegeben sowie den Anhang "Gem" ausgefüllt und mit abgeschickt. Da wir ja nun aber nicht mehr gemeinnützig sind, müssten wir ja eigentlich etwas anderes angeben. Bei Punkt 3 (Angaben zur Steuerbefreiung) steht allerdings nichts zur Auswahl, was auf uns zutrifft, und wenn "keine Angabe" ausgewählt wird, muss die Anlage KSt 1 F hinzugefügt werden, was für uns aber ebenfalls keinen Sinn ergibt.

    Leider finden wir keinen Steuerberater der Kapazitäten hat uns zu helfen, deshalb probier ich es einfach mal hier. Vielen Dank.

    #2
    Hallo Julsen,
    die Anlage KSt 1 F muss dabei sein. Ich lade mal eine kleine Anleitung für steuerpflichtige Vereine hoch, da musst du mal schauen, ob es dir hilft.

    Verein_steuerpflichtig.png

    Tschüß

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      #3
      Klasse, das hilft mir in der Tat sehr weiter, vielen Dank!

      Hast du so eine tolle Anleitung zufällig auch für die EÜR für Vereine? Die möchte das Finanzamt nämlich auch gern haben. Hier habe ich z.B. das Problem, dass ich nicht weiß was ich in der Anlage EÜR bei Zeile 6 als "Rechtsform des Betriebes" angeben soll, eingetragener Verein lässt sich dort leider nicht auswählen.

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        #4
        Hallo Julsen,
        nein habe ich nicht.
        Wenn ihr keine Einahmen hattet, wäre ja auch kaum was einzutragen im offiziellen EÜR-Formular.
        Aber Vereine müssen doch immer auch einen Tätigkeitsbericht abgeben, da würde ich mal nachfragen beim Finanzamt, ob Sie eine EÜR als Excel akzeptieren.

        Tschüß

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          #5
          Okay danke, ja wir haben eh schon darüber nachgedacht die EÜR als Exceltabelle abzugeben, da werde ich mal nachfragen.

          Eine letzte Frage hätte ich noch bzgl. der Körperschaftssteuer. In der Anlage GK gibt es ja die Zeilen 11 und 12 die auszufüllen sind (11: Jahresüberschuss/-fehlbetrag und 12: Gewinn/Verlust laut Gewinnermittlung) wo ist denn da der Unterschied? Beschreiben beide nicht das gleiche, die Differenz zwischen den Erträgen und den Aufwendungen? Reicht es wenn ich eine der beiden Zeilen ausfülle und wenn ja, welche?

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            #6
            Hallo Julsen,
            die Zeile 11 ist für die Gewinnermittlung mittels Bilanz und die Zeile 12 für die Gewinnermittlung mittels EÜR.
            Also für euren Fall die Zeile 12.

            Tschüß

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