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Versteuertes Trennungsgeld

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    Versteuertes Trennungsgeld

    Guten Morgen Gemeinde,

    ich hätte eine Frage zu Trennungsgeld bei Beamten:
    In den ersten 3 Monaten ist dieses Steuerfrei und muss angegeben werden ( ich habe dies bei den Steuerfreien Erstattungen des Verpflegungsmehraufwandes gemacht).
    Ab dem 4. Monat wird das TG allerdings voll versteuert. Muss ich dieses nun noch in der Steuererklärung angeben?


    Herzlichen Dank schon mal vorab..


    p.s. Die Familienheimfahrten sind ebenfalls Steuerfrei und wurden bei der Wegstreckenentschädigung angegeben.



    #2
    Ab dem 4. Monat wird das TG allerdings voll versteuert. Muss ich dieses nun noch in der Steuererklärung angeben?
    Nein, dann ist es ja im bescheinigten Steuerbrutto enthalten. Ab dem 4. Monat kannst du ja auch keinen Verpflegungsmehraufwand mehr geltend machen.

    Die Familienheimfahrten sind ebenfalls Steuerfrei und wurden bei der Wegstreckenentschädigung angegeben.
    Bei doppelter Haushaltsführung, nehme ich an ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nein, ich habe keine doppelte Haushaltsführung angegeben, da ich ja keinerlei sonstige Kosten habe (kostenlose Unterkunft).
      Daher rechne ich nur über beruflich Veranlasste Auswärtstätigkeiten ab( Versetzung befristet auf 3 Jahre, daher keine erste Arbeitsstätte)

      Aber schon mal wieder Danke Charlie

      Kommentar


        #4
        Daher rechne ich nur über beruflich Veranlasste Auswärtstätigkeiten ab
        Das kann man so machen, wenn die AG-Erstattung nicht unter Nummer 21 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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