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Erbengemeinschaft in Personengemeinschaft

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    Erbengemeinschaft in Personengemeinschaft

    Hallo zusammen,

    wie mache ich es richtig?

    Bisher wurden die Einkünfte aus V + V über eine Feststellungserklärung für 4 Beteiligte erklärt. Nun ist einer davon verstorben, die 3 weiteren Beteiligten erben und zusätzlich eine weitere Person. In Elster finde ich zwar die Möglichkeit, einen weiteren Beteiligten anzulegen, aber hier kann ich die 3 Personen mit Ihrem Erbanteil nicht in Gänze hinterlegen. Ich bin gerade ratlos.

    LG und allen einen guten Start in das Wochenende,
    Ann

    #2
    ... aber hier kann ich die 3 Personen mit Ihrem Erbanteil nicht in Gänze hinterlegen. Ich bin gerade ratlos.
    Das verstehe ich jetzt nicht auf Anhieb. Was meinst du damit genau ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bisher sind als Beteiligte Person A, B, C und D in der Anlage FB zur Feststellungserklärung aufgeführt.
      Person D ist verstorben. Den 1/2 Anteil von Person D erben Person A, B und C und eine weitere Person E.
      Nach meinem Verständnis gibt es jetzt folgende Beteiligte: A, B, C und die Erbengemeinschaft zu D, bestehend aus A, B, C und E.
      Die Erbengemeinschaft würde ich jetzt gern in Elster in der Feststellungserklärung bzw. Anlage FB berücksichtigen. Bisher aber leider erfolglos...

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        #4
        Schau mal zunächst bei der Person D in der Anlage FB auf Seite 3. Ab Zeile 30 lassen sich unterjährige Veränderungen angeben.

        Da kannst du in Zeile 35 auch angeben, dass D gestorben ist und in Zeile 36 Angaben zur Rechtsnachfolge machen. In Zeile 37

        kann man dann angeben, dass D ihren Anteil an andere Beteiligte vererbt hat.

        Bei den Personen A, B, C und E kann man dann in Zeile 38 angeben, welchen Anteil sie zusätzlich bzw. bei E neu erhalten haben.

        Das Ganze ist ein wenig Rechenarbeit, weil sich Zähler und Nenner bei allen Beteiligten verändern und die Person E neu hinzukommt.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          So habe ich es mir auch gedacht. Ich tüftel dann nochmal und schaue, wo der Fehler liegt. Dann muss ich aber nicht zwingend eine zusätzliche Steuernummer für die Erbengemeinschaft anfordern...

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            #6
            Dann muss ich aber nicht zwingend eine zusätzliche Steuernummer für die Erbengemeinschaft anfordern...
            Meiner Meinung nach nicht. Das Ganze ist etwas knifflig, weil in der Hilfe zu diesen Zeilen der Anlage FB nichts zu finden ist.

            Manchmal muss man Prozent angeben, an anderer Stelle dann Bruchteile, die man neu berechnen muss. Ich hatte 2018 mal

            mit so einem Fall zu tun. Da habe ich auch eine gewisse Zeit aufwenden müssen, bis das fehlerfrei durchgelaufen ist.

            Wichtig ist auch, dass E eine neue Nummer bekommen muss.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Vielen Dank!
              ​​​​​​​Ich teste das morgen in Ruhe und gebe eine Rückmeldung ;-)

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                #8
                Noch ein Hinweis: In der Feststellungserklärung wird nicht zwischen Bruchteilsgemeinschaft (mehrere Miteigentümer die frei über ihren Bruchteil verfügen können) und Gesamthandsgemeinschaft (das ist auch eine Erbengemeinschaft, die sich noch nicht auseinandergesetzt hat) unterschieden.

                Es kommt immer nur auf den rechnerischen "wirtschaftlichen Anteil" insgesamt an.

                Beispiel: Eheleute im gesetzlichen Güterstand und ohne Testament sind hälftige Miteigentümer einer Immobilie und haben zwei gemeinsame Kinder. Der Mann verstirbt. Die Frau und die Kinder bilden eine Erbengemeinschaft, die Frau hat aber immer noch ihren 1/2 Anteil den sie vor dem Tod des Mannes schon hatte. Rechnerisch-wirtschaftlich hat sie insgesamt 3/4 und die Kinder jeweils 1/8, auch wenn das bei der Frau teilweise Bruchteilseigentum und teilweise ihr rechnerischer Anteil an der Erbengemeinschaft ist.

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                  #9
                  Vielen Dank für den Hinweis Telepeter!

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                    #10
                    Hier nun meine Rückmeldung.

                    Ich habe mir über eine Exel-Tabelle alle relevanten Bruchteile und die sich daraus ergebenden anteiligen Einkünften der einzelnen Beteiligten errechnet. Damit waren dann die Werte für die Feststellungserklärung und alle Anlagen nur noch zu übernehmen. Ganz schöner Aufwand, aber es ist geschafft :-)))

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                      #11
                      Ich habe mir über eine Exel-Tabelle alle relevanten Bruchteile und die sich daraus ergebenden anteiligen Einkünften der einzelnen Beteiligten errechnet
                      Excel habe ich in meinem Fall damals auch verwendet. Das erleichtert auch die spätere Bescheidprüfung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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