Eine Frage zum Anteil an Grund und Boden (Niedersachsen):
Wenn mein 1 Wohnungsanteil 250/10.000 beträgt, kein Eigentum an einer Garage besteht, gesamte Grundstücksgröße 4.600 qm (= Wohnhäuser und Garagenflächen auf 1 Flurstück) und 1/3 der Grundstücksfläche aus Garagen und Zufahrtsflächen alleinig zu den Garagenanlagen besteht:
Kann der Einzelwohnung trotzdem der Miteigentums-Anteil für die gesamte Grundstücksfläche von 4.600 qm angerechnet werden oder wäre es zulässig, ca. 1/3 der von Garagen und Zufahrten belegten Grundfläche abzuziehen?
Die Garagen- und Zufahrtsflächen werden in der WEG-Verwaltung eigenständig abgerechnet. Daran habe ich keinen Anteil zu tragen und auch keinen Nutzen. Jede Garage ist mit nur 1/10.000 in der Teilungserklärung benannt, so dass sie nur 25/10.000 am gesamten Grundstück ausmachen, obwohl sie 30% der Grundfläche bedecken.
Weiß hier jemand eine Anwort?
Wenn mein 1 Wohnungsanteil 250/10.000 beträgt, kein Eigentum an einer Garage besteht, gesamte Grundstücksgröße 4.600 qm (= Wohnhäuser und Garagenflächen auf 1 Flurstück) und 1/3 der Grundstücksfläche aus Garagen und Zufahrtsflächen alleinig zu den Garagenanlagen besteht:
Kann der Einzelwohnung trotzdem der Miteigentums-Anteil für die gesamte Grundstücksfläche von 4.600 qm angerechnet werden oder wäre es zulässig, ca. 1/3 der von Garagen und Zufahrten belegten Grundfläche abzuziehen?
Die Garagen- und Zufahrtsflächen werden in der WEG-Verwaltung eigenständig abgerechnet. Daran habe ich keinen Anteil zu tragen und auch keinen Nutzen. Jede Garage ist mit nur 1/10.000 in der Teilungserklärung benannt, so dass sie nur 25/10.000 am gesamten Grundstück ausmachen, obwohl sie 30% der Grundfläche bedecken.
Weiß hier jemand eine Anwort?
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