Grundsteuer NDS: Wohnung ohne Anteil an großen Garagenflächen

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  • Rechni
    Neuer Benutzer
    • 06.05.2023
    • 2

    #1

    Grundsteuer NDS: Wohnung ohne Anteil an großen Garagenflächen

    Eine Frage zum Anteil an Grund und Boden (Niedersachsen):
    Wenn mein 1 Wohnungsanteil 250/10.000 beträgt, kein Eigentum an einer Garage besteht, gesamte Grundstücksgröße 4.600 qm (= Wohnhäuser und Garagenflächen auf 1 Flurstück) und 1/3 der Grundstücksfläche aus Garagen und Zufahrtsflächen alleinig zu den Garagenanlagen besteht:
    Kann der Einzelwohnung trotzdem der Miteigentums-Anteil für die gesamte Grundstücksfläche von 4.600 qm angerechnet werden oder wäre es zulässig, ca. 1/3 der von Garagen und Zufahrten belegten Grundfläche abzuziehen?
    Die Garagen- und Zufahrtsflächen werden in der WEG-Verwaltung eigenständig abgerechnet. Daran habe ich keinen Anteil zu tragen und auch keinen Nutzen. Jede Garage ist mit nur 1/10.000 in der Teilungserklärung benannt, so dass sie nur 25/10.000 am gesamten Grundstück ausmachen, obwohl sie 30% der Grundfläche bedecken.
    Weiß hier jemand eine Anwort?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Maßgeblich ist allein der im Grundbuch eingetragene Miteigentumsanteil am Flurstück.

    Von der Flurstücksfläche darf nichts abgezogen werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Rechni
      Neuer Benutzer
      • 06.05.2023
      • 2

      #3
      Ok, danke. Dann also etwas ungünstig mit 1 großem Flurstück.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Dann also etwas ungünstig mit 1 großem Flurstück.
        250/10.000 von 4.600 m² sind gerade mal 115 m², so viel ist das auch nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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