Abbruch Hinweis 08171 Anlage N

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  • Werner10001
    Neuer Benutzer
    • 06.04.2021
    • 4

    #1

    Abbruch Hinweis 08171 Anlage N

    In meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung habe ich den Hinweis "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8" eingeben in Zeile 29
    leider ist Zeile 8 der Solidaritätszuschlag. Könnte ich in Zeile 12 eingeben aber dann bekomme ich keine Steuerberechnung mehr.
    Weiß jemand darüber Bescheid?
    Grüße
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Du bringst Nummern der Lohnsteuerbescheinigung mit Zeilennummern der Anlage N durcheinander Die unterscheiden sich deutlich.

    Die BMG für den Versorgungsfreibetrag gehört in die Zeile 12 der Anlage N, das ist richtig. In Mein ELSTER ist die auf Seite 3 der Anlage N

    unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3 zu finden. Dort sind auch die laufenden Versorgungsbezüge gemäß Nummer 8

    der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen und zwar in Zeile 11. Am einfachsten ist es, den Bescheinigungsabruf zu nutzen, der schreibt

    alle Werte in die richtigen Zeilen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      Meine Prognose war richtig: das Unterforum Allgemein und Projekt wird immer noch für alle spezifischen Fragen genutzt. Ich unterstelle mal, dass Du die Steuererklärung mit Mein Elster machst, und verschiebe Deine Frage ins entsprechende Unterforum.

      Kommentar

      • Werner10001
        Neuer Benutzer
        • 06.04.2021
        • 4

        #4
        Nur mal so als als Hinweis
        Ich hab eigentlich alles richtig gemacht auch die Eintragung in den Zeilen 11,12,13
        Im Jahr 2021 hatte ich in der Zeile 21 eine 0 stehen (da hat die Berechnung funktioniert)
        Jetzt nachdem ich mehrfach durch "try and error" versuche gemacht habe, hat es nach Entfernung der 0 aus Zeile 21 wieder funktioniert.
        Ich frage mich was Hinweise ( Abbruch Hinweis 08171 Anlage N) sollen wenns keine Erklärung dazu gibt.

        Ich liebe Elster

        Grüße an die Gemeinde

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45930

          #5
          0-Werte sollte man nur dann in die Steuererklärung eintragen, wenn die Anleitung danach verlangt, wie z. B. beim einbehaltenen Soli in Zeile 8
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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