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Ausländisches Einkommen - Hilfe, bitte

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    Ausländisches Einkommen - Hilfe, bitte

    Ich bin ein Nicht-Muttersprachler.
    Bis Mai 2022 war ich selbständig - Freiberufler in Polen. Ab Mai 2022 bin ich nach Deutschland umgezogen. Ich habe einen Teilzeitvertrag.

    Ich habe gelesen, dass ich das N-AUS-Formular für ausländische Einkünfte einreichen muss. Aber ich stecke in Kapitel 4 fest.
    Ich verstehe nicht, welche Informationen dieser Teil benötigt:

    42: Abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Inland
    43: Abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn, der auf den ausländischen Staat laut Zeile 4 entfällt
    44: Abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn laut Zeile 43 der übrigen Anlage(n) N-AUS
    45: Verbleibender Arbeitslohn

    Ich habe
    35 Bruttoarbeitslohn laut Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung(en) : XXX euro
    36 Bruttoarbeitslohn, von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist (zum Beispiel Bruttoarbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber oder einer ausländischen Betriebsstätte) : YYY euro
    37 Steuerfreier Bruttoarbeitslohn laut Nummer 16 a / b der Lohnsteuerbescheinigung(en) : 0 euro
    38 Zwischensumme = XXX + YYY euro

    #2
    Du lebst seit Mai 2022 in Deutschland und verdienst hier dein Geld ? Wenn ja, dann erklärst du die 2022 noch in Polen erzielten Einkünfte

    in der Anlage WA-ESt, nicht in der Anlage N-AUS und auch nicht in der Anlage AUS.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Richtig, ich bin seit Mai 2022 in Deutschland und arbeite in Deutschland.

      Was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Formen?

      Vielen Dank für die Antwort, es gibt eine Menge verwirrender Informationen über diese Dokumente im Internet.
      Zuletzt geändert von maziiw; 12.05.2023, 20:41.

      Kommentar


        #4
        Zitat von maziiw Beitrag anzeigen
        Was ist der Unterschied
        In der Eingabehilfe zur Anlage WA-ESt heißt es:

        In dieser Anlage tätigen Sie Angaben/Anträge in Fällen mit Auslandsbezug, zum Beispiel: -Beginn oder Beendigung einer (zeitweisen) unbeschränkten Steuerpflicht

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