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Mobilitätsprämie für Duale-Studenten. Bitte um Hilfe.

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    Mobilitätsprämie für Duale-Studenten. Bitte um Hilfe.

    Ich bin eine Duale-Studentin.
    Ich arbeite 6 Monate beim Arbeitgeber und fahre ca. 6 Monate im Jahr zur Hochschule ca. 55 km hin. Ich verdiene beim Arbeitgeber als Duale-Studentin ca. 12.000 EUR Brutto im Jahr.
    Bin ich berechtigt die Mobilitätsprämie zu beantragen?
    Wenn ja, bitte helfen. Ich habe schon über Elster Anlage Mobilitätsprämie wie folgt probiert:

    X - Ich beantrage / Wir beantragen die Festsetzung der Mobilitätsprämie.

    Angaben zur Mobilitätsprämie
    5. Der Antrag auf Mobilitätsprämie bezieht sich auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: YA
    6. Der Antrag auf Mobilitätsprämie bezieht sich auf andere Einkünfte (ohne Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, siehe Einkunftsarten laut Zeile 8).

    Einzelangaben
    7. Bezeichnung des Betriebs / der Tätigkeit / des Vermietungsobjekts / gegebenenfalls Betriebssteuernummer
    8. Einkunftsart
    (egal welche Daten ich hier eintrage, bekomme ich immer eine Fehlermeldung, dass etwas fehlt.)

    Wie mache ich das richtig?
    Danke.
    Zuletzt geändert von Kamilla2009; 14.05.2023, 14:20. Grund: Mobilitätsprämie, Duale-Student

    #2
    Die Mobilitätsprämie gibt es ja nur für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstelle. In der Fragestellung hast Du nur die Fahrten zur Hochschule erwähnt.

    Was hast Du denn konkret ausgefüllt, und wie lautet die Fehlermeldung genau?

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      #3
      Ich bin nur 6 Monate im Jahr beim Arbeitgeber (meine erste Tätigkeitsstelle). Diese habe ich in Anlage N wie folgt erfasst.

      9 - Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet (Entfernungspauschale)

      Die anderen 6 Monate fahre ich zur Hochschule woanders.
      Das sind auch hohe Kosten, und ich wollte diese Kosten irgendwie im Elster-Formular erfassen. Ich dachte, dass die Elster Anlage Mobilitätsprämie eine richtige Stelle dafür sei.

      Darf ich auf eine andere Weise fragen:
      In welches Formular soll ich meine Reisekosten zum Arbeitgeber und zum Studium eintragen?
      Danke

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        #4
        Ok, die Fehlermeldung möchtest Du nicht verraten.

        Ich vermute, dass Du Angaben bei den Einzelangeben auf der Anlage Mobilitätsprämie gemacht hast.

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          #5
          Neben der Anlage Mobilitätsprämie müssen auch die übrigen Anlagen der Steuererklärung ausgefüllt werden, insbesondere müssen die Fahrtkosten auch in der Anlage N erfasst werden, und zwar die Fahrtkosten zu beiden Tätigkeitsstätten. Für die "erste Tätigkeitsstätte" ist der Abzug von Fahrtkosten auf die Entfernungspauschale beschränkt, für weitere Tätigkeitsstätten kommen evtl. Dienstreisepauschalen in Frage. Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist, § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG. Werden auf Veranlassung des Arbeitgebers mehrere Tätigkeitsstätten aufgesucht, dann ist diejenige maßgebend, wo der Arbeitnehmer die meiste Zeit verbringt. Es ist also erstmal zu klären, ob bei Dir der Betrieb oder die Uni die erste Tätigkeitsstätte ist. Nur für die erste Tätigkeitsstätte gibt es die Entfernungspauschale, und nur darauf bezieht sich die Mobilitätsprämie. Fahrten zum anderen Einsatzort wirken sich evtl. steuermindernd aus, es wird aber dafür nichts ausgeschüttet wenn die Steuer "0" ist.

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