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Fehlermeldung bei Anlage-Kind ist nicht zu lösen!

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    Fehlermeldung bei Anlage-Kind ist nicht zu lösen!

    Hallo zusammen,

    eine einzige Fehlermeldung fehlt mir noch zum Berechnen und Abschicken. Nachdem ich jetzt eine Stunde alles Mögliche ausprobiert habe, brauche ich Hilfe von einem lebendigen Menschen. Die Fehlermeldung kommt in der Anlage Kind und lautet:

    „Für den Veranlagungszeitraum 2022 wurde der volle Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beantragt, weil das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war. Das Kind hat jedoch vor Beginn des Veranlagungszeitraums das 18. Lebensjahr vollendet (1. Anlage Kind).“

    Ich werde dann aufgefordert das rot markierte Häkchen bei "Übertragung vom anderen Elternteil" zu entfernen.

    Wenn ich das getan habe, kommt aber eine erneute Fehlermeldung:

    "Es wurde ein Zeitraum angegeben, in dem das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war. Diese Angabe ist nur zulässig, wenn der volle Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beantragt wird, weil das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war (1. Anlage Kind)."

    Ich werde also aufgefordert, das soeben entfernte Häkchen wieder zu setzen. Und wenn ich das mache, geht das alles wieder von vorne los.

    Ich konnte im Formular davor auch gar keinen Zeitraum angeben, bei dem meine Tochter bei ihrer Mutter gemeldet war oder nicht, weil die Mutter bereits 2020 verstorben ist, was ich auch angegeben habe.

    Weiß jemand Rat? Herzlichen Dank,

    Martin
    Zuletzt geändert von Martin Birki; 14.05.2023, 20:10.

    #2
    Ich konnte im Formular davor auch gar keinen Zeitraum angeben, bei dem meine Tochter bei ihrer Mutter gemeldet war oder nicht, weil die Mutter bereits 2020 verstorben ist, was ich auch angegeben habe.
    Wenn der andere Elternteil verstorben ist, machen Anträge auf Übertragung eines Teils das Kinderfreibetrags keinen Sinn, dir steht sowieso

    der volle Kinderfreibetrag zu. Bei volljährigen Kindern wäre der Antrag in Zeile 45 außerdem nicht zulässig.

    Wenn ein Anspruch auf Kindergeld besteht, weil das volljährige Kind noch in Ausbildung ist, muss die Seite 7 komplett leer bleiben.

    Du kannst eventuell den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf Seite 8 beantragen, ansonsten machst du die Angaben, die bei

    einem volljährigen Kind zusätzlich abgefragt werden.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, Charlie, ich werde mir das später mal genau anschauen.

      Schönen Abend noch,
      Martin

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        #4
        Hey, super! Ich danke Dir sehr Charlie. Das war es!

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