Hallo und guten Tag,
in Verbindung mit dem Grundsteuermessbetrag habe ich - da jetzt ehrenamtlicher Betreuer durch Amtsgericht Beschluss (mit Ausweis) - für den vollstationär Betreuten Post erhalten -
Sein Grundstück und Haus ist notariell durch Vertrag und Kaufpreiszahlung schlussendlich zum 30.6.2022 verkauft...
Mit einigen Verzögerungen aufgrund der gesundheitlichen Lage des Betreuten muss ich mich nun auch seiner finanzamtrelevanten Dinge annehmen, bzw. der bezogenen Schreiben und Erinnerungsmitteilungen. Der neue Besitzer kann das ja nicht erledigen, da zum Stichtag 1.1.2022 das Haus Grundstück noch im Besitz des Betreuten war.
Jetzt habe ich durch eigene Berechtigungsschreiben in meinem Elster Programm Online so ein Formular erstellt und bin fast fertig, könnte es heute absenden.
Die eigentlichen Steuererklärungen macht ein Lohnssteuerhilfeverein, weil schon 2 Jahresbeiträge durch den Betreuten damals im Voraus bezahlt wurden. Ausserdem wäre das jetzt alles zu kompliziert und verlängernd, da sich seit Monaten auch bei dem Verein nichts tut, obwohl alle erforderlichen Belege zugesandt wurden.
Meine 3 Fragen:
Empfangsvollmacht : da habe ich mich eingetragen, da mein Aufgabenkreis auch die finanziellen Dinge, Vermögenssorge , kaufmännisch und auch Post, Gesundheits- und usw. umfasst.
Der Betreute ist durch 4 Schlaganfälle nicht mehr sprach- und unterschriftsfähig). Ein grossteil der Post geht mittlerweile an mich direkt bzw. an seine Heim-Adresse, wo es aber immer wieder zu Staus und Blockierungen der Postabholung kommt. Deshalb habe ich vorsorglich die Empfangsvollmacht auch mit meiner Adresse ausgefüllt.
Dort ist jedoch unten ein kleines Kästchen evtl. anzuhaken, das folgenden Satz in Zeile 69 enthält :
Der/Die in den Zeilen 62 bis 68 eingetragene Empfangsbevollmächtigte ist ein/e Empfangsbevollmächtigte/r im Sinne von § 183 der Abgabenordnung.
Muss ich das auch anhaken?
Ausserdem:
Aufgrund des Alters des Hauses und der Wohnverhältnisse des Besitzers (auch Messi leider) sind viele Unterlagen nicht mehr auffindbar. Auch kein Bauplan usw. der die qm Größe der Wohnfläche angibt.
Jedoch ist im Ursprungsvertrag der Hausrat-Versicherung eine qm Zahl von 200 genannt, die auch durch ein mittlerweile altes Expose einer Immobilien Fa. aus dem Jahr 1990 mit der qm Angabe gestützt wird. Mehr habe ich nicht gefunden.
Reicht das aus?
Was ist eigentlich mit dem neuen Besitzer - bzw den jetzt wahrscheinlich neuem Messbetrag oder Rechnung die nun das FA erstellt? Bezahlt dies nun der Vorbesitzer oder der neue Besitzer?
Danke für Antworten
in Verbindung mit dem Grundsteuermessbetrag habe ich - da jetzt ehrenamtlicher Betreuer durch Amtsgericht Beschluss (mit Ausweis) - für den vollstationär Betreuten Post erhalten -
Sein Grundstück und Haus ist notariell durch Vertrag und Kaufpreiszahlung schlussendlich zum 30.6.2022 verkauft...
Mit einigen Verzögerungen aufgrund der gesundheitlichen Lage des Betreuten muss ich mich nun auch seiner finanzamtrelevanten Dinge annehmen, bzw. der bezogenen Schreiben und Erinnerungsmitteilungen. Der neue Besitzer kann das ja nicht erledigen, da zum Stichtag 1.1.2022 das Haus Grundstück noch im Besitz des Betreuten war.
Jetzt habe ich durch eigene Berechtigungsschreiben in meinem Elster Programm Online so ein Formular erstellt und bin fast fertig, könnte es heute absenden.
Die eigentlichen Steuererklärungen macht ein Lohnssteuerhilfeverein, weil schon 2 Jahresbeiträge durch den Betreuten damals im Voraus bezahlt wurden. Ausserdem wäre das jetzt alles zu kompliziert und verlängernd, da sich seit Monaten auch bei dem Verein nichts tut, obwohl alle erforderlichen Belege zugesandt wurden.
Meine 3 Fragen:
Empfangsvollmacht : da habe ich mich eingetragen, da mein Aufgabenkreis auch die finanziellen Dinge, Vermögenssorge , kaufmännisch und auch Post, Gesundheits- und usw. umfasst.
Der Betreute ist durch 4 Schlaganfälle nicht mehr sprach- und unterschriftsfähig). Ein grossteil der Post geht mittlerweile an mich direkt bzw. an seine Heim-Adresse, wo es aber immer wieder zu Staus und Blockierungen der Postabholung kommt. Deshalb habe ich vorsorglich die Empfangsvollmacht auch mit meiner Adresse ausgefüllt.
Dort ist jedoch unten ein kleines Kästchen evtl. anzuhaken, das folgenden Satz in Zeile 69 enthält :
Der/Die in den Zeilen 62 bis 68 eingetragene Empfangsbevollmächtigte ist ein/e Empfangsbevollmächtigte/r im Sinne von § 183 der Abgabenordnung.
Muss ich das auch anhaken?
Ausserdem:
Aufgrund des Alters des Hauses und der Wohnverhältnisse des Besitzers (auch Messi leider) sind viele Unterlagen nicht mehr auffindbar. Auch kein Bauplan usw. der die qm Größe der Wohnfläche angibt.
Jedoch ist im Ursprungsvertrag der Hausrat-Versicherung eine qm Zahl von 200 genannt, die auch durch ein mittlerweile altes Expose einer Immobilien Fa. aus dem Jahr 1990 mit der qm Angabe gestützt wird. Mehr habe ich nicht gefunden.
Reicht das aus?
Was ist eigentlich mit dem neuen Besitzer - bzw den jetzt wahrscheinlich neuem Messbetrag oder Rechnung die nun das FA erstellt? Bezahlt dies nun der Vorbesitzer oder der neue Besitzer?
Danke für Antworten
Kommentar