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FEHLER: ESt Anlage V Vermietung - Zuweisung Überschuss nicht möglich
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FEHLER: ESt Anlage V Vermietung - Zuweisung Überschuss nicht möglich
Zuletzt geändert von Orange23; 16.05.2023, 16:38. -
Welche Art von Erklärung erstellst du denn ? Eine Aufteilung zwischen Ehegatten / Lebenspartnern ist nur in der Anlage V zur Einkommensteuererklärung
vorgesehen. In der Anlage V zur Feststellungserklärung muss die Aufteilung über die Anlage FE1 erfolgen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Beschränkt steuerpflichtige Personen, denen gemeinsam ein Vermietungsobjekt in Deutschland gehört, müssen dafür m. E. eine
Feststellungserklärung ESt 1 B einreichen: https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90
In der ESt 1 C darf in der Anlage V nur das Ergebnis aus der Beteiligung angegeben werden und zwar unter 2 - Anteile an Einkünften aus
Grundstücksgemeinschaften (Zeile 25). Zu dem Vermietungsobjekt selbst darf in der Anlage V zur ESt 1 C nichts erklärt werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Die ursprüngliche Frage nach einem potenziellen Fehler in Mein ELSTER bleibt bestehen.
Mein ELSTER vom Standard aus und nicht von einer großzügigen Handhabung eines Finanzamts bzw. Sachbearbeiters.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Nachdem das in MeinELSTER nicht nur in im Veranlagungszeitraum 2022 so ist, sondern in ALLEN Vorjahresversionen,
gehe ich nicht davon aus, dass hier ein Fehler vorliegt. Das wäre dann sicherlich über die Jahre schon mal aufgefallen.
Wie hast Du das denn in 2021 (und ggf. davor) eingegeben, da geht es ja genausowenig (weder in Mein ELSTER noch über andere Programme mit der ERiC-Schnittstelle) ?
Gruß
Sepp
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Wie hast Du das denn in 2021 (und ggf. davor) eingegeben, ...
Anders als im Papierformular gibt es hier allerdings nur ein Eingabefeld
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Eine Zusammenveranlagung von Eheleuten können nur unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland oder aufgrund Spezialregelung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig geltend) durchführen, beschränkt Einkommensteuerpflichtige nicht. Deswegen steht in der Anlage V auch "Diese Anlage ist bei Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gemeinsam auszufüllen." Das ist zu verstehen in dem Sinne, dass nur dann auch die werte Gattin dort erscheinen kann.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Und dann bewusst falsche Erklärungen einreichen und den Bearbeiter weiter ärgern ? Ich verstehe Dich so, dass Du weiter die Anlage V falsch ausfüllen möchtest und das halt nur in Papier geht. Oder sehe ich das falsch ?Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Wieder mal jemand, der mit zutreffenden Antworten nicht zurecht kommt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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