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Anlage AV, Zeile 19, Riester, Kinderzulage, ohne Kindergeld zu erhalten

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    Anlage AV, Zeile 19, Riester, Kinderzulage, ohne Kindergeld zu erhalten

    Ich habe einen Riestervertrag und erhalte die Zulagen für mich (175 €) und 2 Kinder (600 €). Das Kindergeld erhält mein Lebensgefährte (nicht verheiratet).

    Ich erhalte die Kinderzulagen, also würde ich denken, dass ich das auch irgendwo angeben muss. Ich bin also bei Ziffer 3 Anlage AV.

    Die Zeile 19 und 20 betreffen die nicht verheirateten Kindergeldberechtigten.


    Zeile 19 enthält "Anzahl der Kinder, für die […] 2022 gegenüber der steuerpflichtigen Person festgesetzt worden ist. Ich erhalte das Kindergeld aber nicht, mir gegenüber wurde kein Kindergeld festgesetzt.

    Zeile 20 enthält "Anzahl der Kinder, für die für den ersten Anspruchszeitraum 2021 Kindergeld gegenüber Person B festgesetzt worden ist. Wenn ich in Zeile 20 die Kinder bei Person B eintrage, kommt eine Fehlermeldung, weil diese Zeile wiederum nur für Gemeinsame Veranlagung gilt.

    Es bleibt für mich dann nur Zeile 19, die aber vom Wortlaut nicht passt. Oder wo kann ich eintragen, dass ich für 2 Kinder die Riester-Zulagen erhalte?

    Was heißt denn eigentlich "für den ersten Anspruchszeitraum". Ich verstehe diesen Einschub nicht.

    Vielen Dank schon einmal!

    Stefanie

    #2
    Was heißt denn eigentlich "für den ersten Anspruchszeitraum". Ich verstehe diesen Einschub nicht.
    Der erste Anspruchszeitraum beim Kindergeld ist für gewöhnlich der Januar des Erklärungsjahres, nur im Geburtsjahr ist das der Monat der Geburt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Achso, Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Kann evtl. noch jemand die Frage beantworten, ob ich in Zeile 19 die Anzahl der Kinder eintragen muss, obwohl mir gegenüber nicht das Kindergeld festgesetzt wurde?

      Wenn ich die Angaben zu den Kindern nicht mache, kann das doch auch nicht richtig sein, denn die erhaltenen Zulagen müssen doch irgendwo auftauchen.

      Grüße und Danke
      Stefanie

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        #4
        Dir steht die Kinderzulage nicht zu. Warum habt ihr beantragt, dass das Kindergeld an den Vater ausbezahlt wird ?

        Das ist doch Unsinn, wenn du einen Riester-Vertrag besparst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Meiner Meinung nach würde es keinen Sinn machen, würde man die Höhe der erhaltenen Zulagen eintragen.

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            #6
            Es ist kein Unsinn und von uns gut durchdacht und ganz bewusst so entschieden worden :-)

            Der Vater erhält das Kindergeld, weil er beihilfeberechtigt ist und die Kinder bei ihm mitversichert und damit beihilfeberechtigt sind. Das geht nur, wenn er auch das Kindergeld bezieht. Beihilfe und Kindergeldbezug sind miteinander gekoppelt. Außerdem erhält er als Beamter einen Familienzuschlag. Familienzuschlag für die Kinder erhält aber nur derjenige Beamte, der das Kindergeld bezieht.

            Meinen Riester-Vertrag habe ich schon seit Ewigkeiten, lange vor dem Lebensgefährten und den Kindern. Selbstverständlich konnten wir bei dem Riester-Anbieter einen Antrag auf Kinderzulage stellen und dabei angeben, wer das Kindergeld erhält. Dabei musste der Kindergeldberechtigte zustimmen. Das haben wir bei zwei Kindern gemacht, ohne Probleme.

            Nur die Anlage AV kommt da nicht hinterher.

            Ich denke, ich trage einfach die zwei Kinder in Ziffer 19 ein, obwohl es vom Wortlaut nicht passt. Aber anders wüsste ich nicht, wie ich die erhaltenen Kinderzulagen in das Formular eintragen soll.

            Einfacher wäre es wahrschein, zu heiraten :-)

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              #7
              Ich gehe mal davon aus, dass beide Kinder nicht im Januar geboren sind. Daher die Frage, wie war es denn im Vorjahr? Nach dem Wortlaut der Hilfe zur Anlage AV wird schon auf den Kindergeldberechtigten Bezug genommen. Ggf. hat der Riesteranbieter fälschlich Kinderzulage gewähr.t Wenn das im Vorjahr auch schon so war, hätte das FA das sicher inwischen korrigiert.

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                #8
                Nur die Anlage AV kommt da nicht hinterher.
                Die Anlage AV entspricht der gesetzlichen Regelung. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__85.html

                Ein Übertragung der Kinderzulage sieht § 85 Abs. 2 EStG nur bei verheirateten bzw. verpartnerten Eltern vor,

                bei nicht verheirateten Eltern knüpft der Zulagenanspruch an die Kindergeldfestsetzung an.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  Ggf. hat der Riesteranbieter fälschlich Kinderzulage gewähr.t Wenn das im Vorjahr auch schon so war, hätte das FA das sicher inwischen korrigiert.
                  Die Zulage wird durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen ZfA festgesetzt, natürlich anhand der vom Anbieter erhobenen Daten. Dass das Formular Abweichungen von der gesetzlichen Regelung erlaubt, die bei nicht verheirateten Eltern eine Übertragung der Kinderzulage vom Kindergeldempfänger schlicht nicht zulässt, ist sehr schwer vorstellbar. Falschangaben im Zulagenantrag sind natürlich ordnungswidrig oder strafbar.

                  Die Mühlen der Zulagenstelle mahlen manchmal langsam. Es kann also auch dauern, bis unrechtmäßig festgesetzte Zulagen auffallen.
                  Zuletzt geändert von multi; 17.05.2023, 21:07.

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                    #10
                    Sooo, vielen Dank schon einmal.

                    Ich habe noch einmal in den Zulageantrag geschaut, den wir damals beim Riester-Anbieter gestellt haben. Dort steht drin, "auszufüllen, wennn [blablabla] oder wenn Kindergeldberechtigter und Antragsteller nicht identisch sind".

                    Das traf und trifft ja auf uns zu. Also mit Absicht haben wir hier schon mal nichts falsch angegeben, weder im Zulageantrag noch in der Steuererklärung.

                    Aber es ist natürlich blöd, dass das erst jetzt im Forum erst auffällt, weil ich mal blöd gefragt habe und nicht schon längst in der Zulagestelle oder bei der ESt-Veranlagung.

                    Insofern bin ich Euch dankbar, dass wir darüber gesprochen haben und ich werde nun entweder das Kindergeld für mich beantragen oder den Zulageantrag zurücknehmen.

                    Danke an Alle!!

                    Kommentar


                      #11
                      Nach meinen persönlichen Erfahrungen mit unseren Riesterverträgen und insbesondere den Minirenten, die die abwerfen,

                      bin ich persönlich ja inzwischen ein Gegner dieser Art der zusätzlichen Altersvorsorge. Aber das nur am Rande !
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Der Meinung bin ich mittlerweile auch. Insbesondere wegen der Minirenten werde ich den Zulageantrag für die Kinder stoppen und das Kindergeld beim Lebenspartner belassen. Ich denke, vom Familienzuschlag beim Gehalt des Lebensgefährten profitiere ich mehr :-)

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                          #13
                          Ich denke, vom Familienzuschlag beim Gehalt des Lebensgefährten profitiere ich mehr :-)
                          Das denke ich mir doch auch ! Insgesamt habt ihr langfristig sicher mehr davon. Die Kinderzuschläge sind zwar steuerpflichtig, aber so niedrig sind die nicht.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Wenn denn schon ein Riestervertrag existiert, dann sollte man zumindest eine Kleinbetragsrente (Rentenkapital ca. 10.000€) ansparen. Diese kann nämlich zum Rentenbeginn ohne Rückzahlung der Förderung steuervergünstigt ausgezahlt werden.

                            Wenn zuvor der geringer verdienende Ehepartner mit einem jährlichen Eigenbeitrag von 60 € 775 € Zulagen abgreifen könnte, wäre das durchaus interessant. Voraussetzung wäre die Eheschließung und ein Einkommen des geringer Verdienenden von nicht mehr als 20.000 €.

                            Beim richtigen Einkommenserhältnis wäre zusätzlich ggf. eine getrennte Veranlagung interessant. Damit kann der besser verdienende Ehepartner zusätzlich das Kindergeld über die Günstigerprüfung aufstocken.

                            Solange die Kinder kindergeldberechtigt sind, kan man auf diese Weise - bei etwa gleichen Einkommensverhältnissen - sogar zwei Kleinbetragsrenten aufbauen.

                            Ansonsten halte ich auch nicht viel von der Riesterrente und bin sehr froh, das ich die meinigen kapitalisieren konnte.

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                              #15
                              Beim richtigen Einkommenserhältnis wäre zusätzlich ggf. eine getrennte Veranlagung interessant. Damit kann der besser verdienende Ehepartner zusätzlich das Kindergeld über die Günstigerprüfung aufstocken.
                              In diesem Thread geht es um Eltern, die nicht verheiratet sind. Da sind solche Ratschläge nicht zielführend.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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